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AnhängerFahrzeugtechnikkontrakatze hat geschrieben:Sehe ich das eigentlich richtig, dass die 100km/h Zulassung außer in Deutschland ziemlich witzlos ist, da überall nur 70/80 km/h gefahren werden darf?,StephanIn Österreich darfst auch 100 km/h mit Anhänger fahren - auch ohne Zulassung : ...
Das teuerste Brötchen DeutschlandsSonstiges zu WohnmobilenWer das Geld hat, ein Wohnmobil zu halten, es zu unterhalten ( Steuer, Versicherung, Werkstatt, Garage, Kraftstoff, CP/SP-Gebühren, womöglich noch SMART - Anhänger.)Der kann sicher auch etwas teurere Brötchen darin essen.(Freie Übersetzung aus dem Pferdetröd :mrgreen: ...
AnhängerFahrzeugtechnikUnd ganz wichtig, wird der Anhänger für längere Zeit abgestellt, vor allem im Freien, Bremse offen lassen ...
AnhängerFahrzeugtechnikIgel hat geschrieben:Bei einem gebremsten (Auflaufbremse) Anhänger hast du eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/Std.Bei einem ungebremsten 80 Km/Std.Ausnahmen kenne ich da nicht, mag es aber geben.siehe auch mal hier: --> LinkDie Ausnahmen hast du in deinem Link selber benannt:<zitat>Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs</zitat>Wenn der Hänger 750 kg zul. Masse haben darf, reicht also ein Fahrzeug-Leergewicht von 2,5 t für eine 100er-Zulassung des Hängers, oder habe ich da etwas übersehen ...
AnhängerFahrzeugtechnikBei einem gebremsten (Auflaufbremse) Anhänger hast du eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/Std.Bei einem ungebremsten 80 Km/Std.Ausnahmen kenne ich da nicht, mag es aber geben.siehe auch mal hier: --> Lin ...
AnhängerFahrzeugtechnikBrauchst Du nicht,der Anhänger darf aber nur max. 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum parken,danach mußt Du ihn wo anders parken so das man sieht das er bewegt wurde,dann geht die 14 Tage Frist wieder los. Arn ...
Gilt Schild 253 für Womos über 3,5t ?Urteile, Gesetze und Verordnungenkatze -bruno, das stimmt genau.Wenn man von der Entstehung des Zeichens 253 ausgeht , hat man kein Problem damit.Das Zeichen hieß früher tatsächlich -Verbot für LkW über 7,5 t zul.Gesamtgewicht.Das führte dazu das jede Menge Sonderfahrzeuge , auch Wohnmobile , Betonmischer und jedes als Sonderfahrzeug in der Zulassung titulierte Kraftfahrzeug an den Polizeibeamten vorbeifuhren , ohne dass die die Fahrer belangen konnten.Dann hat man mit Abstimmung der EU diese Regelung gefunden .Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht , LKW und alle Sonderfahrzeuge , also auch Wohnmobile dürfen dort nicht fahren . Wobei , weil es sich um die Angabe des zul.Gesgew. handelt, auch der Zug (Wohnmobil mit Anhänger / LKW mit Anhänger )gemeint ist , denn das zul. Gesamtgew. meint das addierte Gewicht, Zugfahrzeug +Anhänger.Dieses Zeichen soll also das Befahren einer Strecke über eine gewisse Größe , bzw. Lautstärke oder Umweltbeeinflussung verhindern .Da PKW und Busse dort aber Anwohner oder z.B. Ausflugsgäste heranfahren , werden die ausgenommen .Die User müssen immer darauf achten niemals andere Begriffe als KFZ . an dieser Stelle zu verwenden , dann kann man das Zeichen richtig interpretiern .Da wurde schon viel Nonsens erzählt.Giovanni ...
AnhängerFahrzeugtechnikHallo,Für uns hat sich das mit dem Anhänger geklärt. Wir haben uns nun einen kastenhänger mit Deckel von einem netten Forenmitglied gekauft. Am Wochenende wird er abgeholt und wir sind schon gespannt, wie es sich damit so fährt.Bleibt noch die Frage, wie das mit dem Parken ist. Brauch ich so eine rot-weiße Tafel hinten, wenn er in einem Wohngebiet steht?,Stepha ...
AnhängerFahrzeugtechnikchrisk hat geschrieben:Du bist ja bereit um 2k€ auszugeben. Wieso schaust Du nicht nach einem Kastenhänger ?Meine Empfehlung gilt eigentlich nach wie vor :wink ...
AnhängerFahrzeugtechnikHallo zusammen, habe mir den angedachten Stema-Anhänger angesehen. Ich habe selbst in meiner Firma mehrere Anhänger im Dauergebrauch. Meine langjährige Erfahrung ist, dass sich Qualität auszahlt. Ich würde mir z.B. nie einen Anhänger mit einer so kurzen Deichsel kaufen - das ist beim Rückwärtsfahren echt ein Riesennachteil. Hinter dem WoMo eh - da sehe ich das Ding ja nicht! Die längere Deichsel ist beim Rangieren einfach "gutmütiger" - gerade auch für einen Anfänger, der noch nie mit Hänger untwerwegs war. Ich darf übrigens auch anmerken, dass viele namhafte Hersteller (z.B. ALKO) auch unterschiedliche Qualitäten liefern. Es reicht also nicht aus, wie hier schon berichtet, wenn man auf die Marke achtet. Leider macht es halt der Preis. Bei einem Anhänger würde ich schon aus Sicherheitsgründen auch dann nicht sparen, wenn ich ihn nur seltener brauche!! Zudem kann ich doch heute nicht wissen, was ich vielleicht in zwei Jahren, wenn ich ein wenig Übung mit dem Teil habe, transportieren will. Dann einen neuen Anhänger zu kaufen ist teurer! Fazit: Material und Ausführung machen den Unterschied - leider auch im Preis. Aber das zahlt sich aus ...
Einbau von Versorgungsbatterie in Sprinter 212DWohnmobil TechnikMoin,Also wenn ich heizen will, kauf ich mir ne Heizung. Entweder Gas und ne Webasto Diesel. Schau Dir mal die Anschlußdaten der Klima an und rechne Dir das mal in 12V um! Wenn Du die im Stand über 12V betreiben möchtest, kaufe Dir noch einen geschlossenen Anhänger, den du mit Batterien vollstopfst ;D Nikla ...
Durch Anhängerbetrieb vom 3,5 zum 3,6 TonnerFahrzeugtechnikNein , du fährst mit B oder Klasse 3.Wenn du den alten drei hast , oder umgeschrieben hast auf B,BE, C1, C1E ,Anteile C und CE, hast du gar kein Risiko zu befürchten , da nach INT.Abkommen jedes Land deine FE anerkennen muss. Da darfst bis 7,5 t Zugfahrzeug Kraftwagen und einen Anhänger Zuggesamtmasse 12 t, evtl. sogar mit Schlüsselzahl bis 18,5 t fahren . Selbst mit B dürftest du doch bis 4250 Kg zul.Gesamtzugmasse fahren.Wo liegt dein Problem ?Giovanni ...
Durch Anhängerbetrieb vom 3,5 zum 3,6 TonnerFahrzeugtechnikEs geht mir nicht um den Führerschein, ich habe den alten Klasse 3, es geht um die Mautklasse in Frankreich.Bei zG 3500 kg + Anhänger ist es Klasse 2, bei zG 3600 kg wäre es Klasse 3 ...
Durch Anhängerbetrieb vom 3,5 zum 3,6 TonnerFahrzeugtechnikNein , du fährst mit B oder Klasse 3.Wenn du den alten drei hast , oder umgeschrieben hast auf B,BE, C1, C1E ,Anteile C und CE, hast du gar kein Risiko zu befürchten , da nach INT.Abkommen jedes Land deine FE anerkennen muss. Da darfst bis 7,5 t Zugfahrzeug Kraftwagen und einen Anhänger Zuggesamtmasse 12 t, evtl. sogar mit Schlüsselzahl bis 18,5 t fahren .Giovanni ...
Durch Anhängerbetrieb vom 3,5 zum 3,6 TonnerFahrzeugtechnikHans,lass dich doch nicht irre machen , natürlich darfst du mit B einen zugelassenen Anhänger mit der zulässigen Anhängelast fahren. Das was der Erft-Kreis da geschrieben hat, ist reine Unkenntnis und reiner Humgug . Die Zulassungsstelle hat sich um Zulassung von Fahrzeugen zu kümmern , nicht um Führerscheinfragen . Da nur um die Zulassung von Personen , z.B die festgesetzten Regelungen nach FeV.Bleib doch mal logisch , nach der Auskunft eines Sachbearbeiters dürfte doch niemand einen Anhänger mit B hinter einem Fahrzeug mit 3,5t zul. Gesamtmasse fahren .Ich versuche es dir noch einmal ganz langsam zum Mitdenken zu erklären .Du hast ein zul.Gesamtgewicht von 3,5 t genau ausgenutzt, klar?Nun hängst du dahinter einen Anhänger von 1,2 T, darfst du , klar.Sobald der Anhänger mit seiner Stützlast ( 4% ) von 48 kg angehängt ist , hättest du doch das zul.Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschritten . Oder .Klar ?Da alles seine Richtigkeuit haben muss , soll diese Überschreitung nicht dazu führen,dass ein übereifriger Polizeibeamter eine OWI daraus macht , immerhin 48 Kg zu viel .Da die Stützlast bei 4 % nicht an 100 kg herankommt , hat diese die Kommission, als durch die Stützlast erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht eingetragen .Nun klar.Es ist immer so , wenn sich zu viele Bedenkenträger theoretisch mit einem Thema auseinandersetzen kommt nur Unsinn dabei heraus .Fahr los , und sag das stimmt . Giovanni hats gesagt.Gute Fahrt .Giovanni ...
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