Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß
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| Administrator: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Durch das Dritte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz v. 21.12.2006 wurde die Besteuerung von Wohnmobilen mit Rückwirkung auf den 1.1.2006 neu geregelt. Diese rückwirkende Inkraftsetzung verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Gegen die Zulässigkeit dieser Rückwirkungsanordnung wandte sich der Halter eines Wohnmobils, dessen zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t betrug. Dieses Wohnmobil war bis zum 31.12.2005 als Lkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ab 1.1.2006 nach dem nunmehr geltenden neuen Tarif besteuert worden.
Der BFH hat es ausdrücklich offen gelassen, ob die Rückwirkung der neuen Bestimmungen zur Wohnmobilbesteuerung überhaupt eine belastende Wirkung entfaltet. Aufgrund des mit Ablauf des 30.4.2005 aufgehobenen § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wären Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohnehin als Pkw zu besteuern gewesen. Insofern haben die zum 1.1.2006 in Kraft getretenen Neuregelungen zu einer Entlastung der Halter von Wohnmobilen geführt. Halter solcher Fahrzeuge waren jedenfalls nicht über den 1.5.2005 hinaus in ihrem Vertrauen geschützt, ihre Wohnmobile würden bei der Kraftfahrzeugsteuer weiterhin als Lkw behandelt werden.
(BFH, Urteil v. 24.2.2010, II R 44/09) --> Link
QuelleBundesfinanzhof, Pressemitteilungen Nr. 40 v. 5.5.2010
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| Waldtroll: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Hääte mich auch gewundert, wenn das anders ausgegangen wäre, genau so wie bei der PickUp Steuer einfach auf PKW.
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| mueckenstuermer: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Das haben wir dem viel zu kurzsichtigen Verhalten des ADAC zu verdanken. Die Einsprüche auf die Rückwirkung zu beschränken, war von Anfang an Blödsinn. Deshalb haben sich die Finanzbehörden auch diese Musterverfahren gerne gegriffen und bis nach "oben" gebracht. Diejneigen Verfahren, die den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Ar 3. GG zum Hauptthema hatten, wurden bewußt liegen gelassen, weil von denen eine viel größere Gefahr für die aktuelle Regelung ausgeht. Jetzt werden die Finanzbehörden sich in allen anderen Verfahren darauf berufen, ebenso unfair wie bisher, als es um die Aufforderungen zur Rücknahme der Einsprüche ging.
Richtig ist und bleibt, die Ungleichbehandlung von Leicht-LKW über 3,5 To anzuprangern, wie es zum Beispiel die Resiemobib Unoin mit ihren Musterklagen macht. Auch meine Klage gilt als Musterverfahren. Es geht mir nicht in den Kopf, dass der "Eismann" mit seinem ducato die halbe Steuer zahlen muss wie ich, noch dazu diese von der Einkommensteuer absetzen kann, mithin letztlich nur ca. 25 % aufwenden muss, obwohl er gleich groß ist, gleich viel "stinkt" und die Straßen gleich viel abnutzt.
Diese Verfahren werden sicher bis zum Bundesverfasungsgericht gebracht, denn nur da besteht Hoffnung auf ein Einsehen. Die Finanzgerichte stehen dem Fiskus viel zu nahe, um hier eine schnelle Entscheidung im Sinne der Kläger zu erwarten.
Gruss m.
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| kintzi: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Hallo m., vielen Dank f. die Erklärungen. Wo sind die bd. Muster-Klagen z. Zt. anhängig u. wann könnte völlig grob geschätzt in Karlsruhe entschieden werden ? Kann man irgendwo im Netz den Verlauf des Rechtsstreites verfolgen? Dank u. Gruss Richi
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| kintzi: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Hallo, heute Brief v. FA wegen Rücknahme des Einspr. Wörtlich: Auch das Bu-Verf.-Gericht hat sich in seinem Beschluss v. 30.10.2010 der Rechtsauffassung des BFH(Urteil v.24.02.10) angeschlossen. Die Verfassungsbeschw..... wurde nicht z. Entscheidung angenommen......
Ihr Einspruch hat angesichts der eindeut. Rechtsl. keine Aussicht auf Erfolg.
Schlagen die Rücknahme d. Einspruchs vor bis 14.01.2011.
Frage: Soll ich oder nicht? Dank+ Gruss Richi
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| kintzi: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Hallo, habe Einspruch zurückgenommen, meine Anfrage ist damit obsolet. Gruss Richi
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| mueckenstuermer: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Ich werde meine Klage weiterführen. Da das BVerfG sich hauptsächlich nur mit der Rückwirkung befasste, besagt das nicht, dass man nicht wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 GG erfolgreich klagen kann. Leider hat diese fehlerhafte Vorgehensweise ausgerechnet der ADAC verschuldet.
Mal sehen, was die Richter in meinem Verfahren sagen werden.
Gruss m.
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| kintzi: "Urteil - rückwirkende Wohnmobilsteuer verfassungsgemäß"
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Hallo m., habe Blankokopie d. Formulars vorher gemacht, ausgef. Original aber noch nicht abgeschickt. Bin gerne bereit,Einspruch v. 23.11.2007 nicht zurück zu nehmen, kann ich als Begründung Dein Verfahren angeben? Und wenn ja, was soll ich hineinschreiben? Dank+Gruss Richi
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