Wohnmobilhöhe richtig einschätzen
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| canter: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Das mit den Angaben in den KFZ Papieren sollte man aber auch lieber selber nochmal Messen!!
Bei mir stehen 3m drinnen. Die hat er aber nur mit 6 platten reifen, ohne Dachfenster, sat Anlage, Kamin und Reling.
Real sind es dann doch 335cm
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| Anzeige: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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| kati3: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Zu diesem Thema hatte ich heute das Erlebnis mit einem Pkw in der
Tiefgarage.
Bis vor 10 Tagen habe ich ein Sportcoupe gefahren, also mit den Pobacken
auf dem Asphalt geschliffen. Nun habe ich eine A-Klasse ( hatte ich früher
auch schon). Ein völlig neues Fahrgefühl. Nun ich heute in die Tiefgarage.
Ich habe immer den Kopf eingezogen und dachte jetzt bleibste stecken,
obwohl ich genau wußte, daß das paßt und noch reichlich Platz ist.
Das Wissen und das Gefühl ist schon was anderes.
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| Gast: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Hallo,
zu dem Thema Durchfahrthöhe in Italien gibt es hier irgendwo eine Schadensmeldung von mir. Damals gab es auch Ärger mit der Kaskoversicherung.
Ich bin mit 3,45 Womo-Höhe unter einer Brücke hergefahren, auf der 3,60 Höhe angegeben waren. Es hat mit die dachbox gekostet.
Auf der anderen Seite der Brücke stand auf dem Schild korrekterweise 3,20 H.
Die versicherung vertrat damals kurzfristig :D die Ansicht, ich hätte die Brücke erst genau prüfen müssen bevor ich durchfahre, da die Angabe nur knapp über meiner tatsächlichen Höhe lag.
Hat das mal jemand in Genua in der Rushhour probiert??
Die Italiener hätten mich geschlachtet und dann hätte die versicherung auch noch Personenschaden regulieren müssen.
Gruß
hartifisch
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| elinor: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Bei uns in der Firma hat mal ein LKW eine Rohrbrücke abgeräumt mit ziemlich hohem Schaden (an der Brücke). Die Durchfahrtshöhe war 3,80 m, gekennzeichnet mit dem 3,80 m Schild. Der LKW war 3,85 m hoch. Unsere Fa. blieb auf unserm Schaden und dem Schaden des LKW's sitzen. Die Begründung war:
Im öffentl, Straßenverkehr wird auf dem Schild als Sicherheitstoleranz IMMER mehr (ich glaube es waren 30 cm) angegeben. Am Werkstor stand: es gilt die StVO. Darauf hat sich der Fahrer berufen + die gegnerische Versichrung hat Recht bekommen.
Im übrigen:
Schaut doch mal in Eure Kfz-Police. In meiner steht, daß die Womo's - Vollkasko Schäden aus Mißachtung der Durchfahrtshöhe nicht deckt.
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| HandyCleo: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Ist auch logisch, dass die versicherung solche Schäden nicht deckt, denn Grundsätzlich sind Bedienungsfehler nicht durch die Vollkasko abgedeckt.
Wenn ich z.B Benzin statt Diesel tanke, dann muss ich für den Schaden auch selber aufkommen, nicht meine versicherung.
Im Übrigen ging es hier in dem Urteil ja auch darum, dass der Fahrer des Womos TROTZ aufgestellter Schilder weitergefahren ist, und sich dachte, das passt schon.
Sowas sollte man im eigenen Interesse nicht machen :D
Im übrigen ist für den Fall, dass auf einem Schild eine falsche Höhe angegeben ist, der Betreiber der Strasse (Stadt, Bund) im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten voll haftbar.
Wenn also in Deutschland das Schlid von irgendwem geändert worden sein sollte ("spasseshalber"), würde eh nicht die eigene versicherung zahlen, sondern der Verantwortliche.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Fahrer nicht irgendwie hätte merken können, dass da was am Schild nicht stimmt. (Z.B. ein auf der Gegenspur wartender LKW...sowas sollte stutzig machen).
Man muss eben während der Fahrt auch mal nachdenken und sich nicht immer nur auf sein Recht verlassen.
Wie sagte mir mal mein Fahrlehrer: "Wenn Du meinst Du kommst wo nicht durch, einfach mit Schritttempo an die Stelle ranfahren, dann passiert wenns kracht weniger und keiner kann Dir nen Vorwurf machen, Du hättest nicht aufgepasst, auch nicht die Polizei."
Ausserdem gilt immer noch der §1 der STVO: "Man muss sich im Strassenverkehr immer so verhalten, dass einmal im Jahr die Versicherungsbeiträge sinken!" :D
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| [Admin]: "Wohnmobilhöhe richtig einschätzen"
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Wer mit dem Dach seines Wohnmobils eine Unterführung streift, weil er sich in der Durchfahrtshöhe irrt, geht bei seinem Kaskoversicherer leer aus.
Dies gilt nach einem Urteil des OLG Oldenburg jedenfalls dann, wenn der Lenker des Wohnmobils durch Schilder dreimal auf die Durchfahrtshöhe hingewiesen wurde.
Im verhandelten Fall war ein Oldenburger im Mai 2006 mit seinem nagelneuen Wohnmobil nach Wolfsburg gefahren, um dort Erledigungen zu machen. Der ortsfremde Mann verfuhr sich, bei dichtem Verkehr und Regen kam es dann zu einem Missgeschick: Der Fahrer ignorierte die Höhe seines Wohnmobils von 3,08 Meter und bog in eine Autounterführung mit einer Deckenhöhe von 2,50 Meter. Die Lichtkuppel des Fahrzeugs kollidierte mit der Brückendecke, der Schaden belief sich auf 10 000 Euro. Der Verunglückte wollte diesen Betrag nach Abzug seines Eigenanteils von seiner Kaskoversicherung erstattet haben.
versicherung sieht eigenes Verschulden
Die Assekuranz weigerte sich jedoch, zu zahlen. Als Grund führte sie an, der Mann habe den Schaden grob fahrlässig selbst verschuldet. Das Landgericht Oldenburg teilte die Auffassung des Versicherers, der 3. Zivilsenat des OLG Oldenburg bestätigte dieses Urteil (Az 3 U 107/05). Grob fahrlässig handele, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletze und unbeachtet lasse, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Fahre der Fahrer unter Missachtung dreier Verkehrszeichen in eine rund 60 Zentimeter zu niedrige Unterführung und beschädige er so sein Auto, handele er objektiv und subjektiv grob fahrlässig. Dass er sich verfahren habe, dichter Verkehr geherrscht und es geregnet habe, entlaste den Kläger nicht. Der Kläger könne sich auch nicht auf ein „Augenblicksversagen“ berufen. Davon könne keine Rede sein, wenn ein Fahrer – wie hier – in kurzer Zeit drei Verkehrsverbotsschilder übersehe.
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