| katze-bruno: "Überholverbot für Womo"
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definitiv falsch:
weiter oben wars richtig: das schild mit dem roten lkw neben dem schwarzen pkw gilt für alle kfz> 3,5 t, ausser briefeintrag pkw bzw. kraftomnibus, somit gilt es für womos, lkw, sam....
und genauso verhält es sich mit der 80 km/h fahrerei, nur ein unterschied: der kraftomnibus braucht zum 100 fahren auch die 100er zulassssung (=weisser kleber 100 mit zulassungsstempel) und natürlich briefeintrag.
wenn du es schaffst einen 40 tonner als pkw zuzulassen darfst du 200 fahren - das wär geil! 8)
grusz hartmut
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| Anzeige: "Überholverbot für Womo"
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| Gast: "Überholverbot für Womo"
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| Anuk1 hat folgendes geschrieben:: | | ...Überholverbotsscholder für LKW gelten auch nur über 7,5 to. Wenn das Überholverbot für 3,5 to gilt steht das auf dem Überholverbotsschild extra noch mal drauf. |
...wie hartmut schon richtig geschrieben hat: definitiv falsch
und deshalb hab ich für eben dieses vergehen auch schon gezahlt... willste den bescheid per fax? oder glaubst du mir und meinem rechtanwalt, den ich auch eingeschaltet hatte...
8) heiko
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| Gast: "Überholverbot für Womo"
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Ne MAN ich glaub dir das auch so.
Ist aber absoluter Blödsinn dann zwei verschiedene Verbotsschilder zu machen.
Einmal mit 3,5 to begrenzung und einmal ohne.
Armer deutscher Schilderwald.
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| dieter2: "Überholverbot für Womo"
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Überholverbotsschilder mit ab 3,5 to drauf habe ich noch nicht gesehen.
Entweder generel LKW Überholverbot,dann sowieso ab 3,5 to,oder mit
den Zuzätzen ab 4,5 to,7,5 to.
Gruss Dieter
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| Waldtroll: "Überholverbot für Womo"
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Überholverbotsscholder für LKW gelten auch nur über 7,5 to. Wenn das Überholverbot für 3,5 to gilt steht das auf dem Überholverbotsschild extra noch mal drauf.
Mann o Mann, hier sollten doch einige noch mal einen Lehrgang machen. Nur in Oesterreich muß noch eine Womo dort stehen. In D Womo über 3,5 Tonnen sind LKW gleichgesetzt, außer in Geschwindigkeitsbegrenzung bis 100 KmH. Das gleiche gilt, wenn ich einen Jeep, Pickup, wo LKW im Brief steht,fahre, dann falle ich mit diesem Fahrzeug, wenn ich mit einem anhänger fahre, unter das LKW Sonntags-Fahrverbot und unter allen Beschränkungen wie LKW, auch wenn das Zugfahrzeug nicht über 3,5 Tonnen wiegt. Zugegeben es ist nicht so einfach, wenn man nicht in der Materie steht, aber das ist D waldtroll
PS. Kein Wunder, dass Manche versuchen, einem bei der 2 m Spur noch zu überholen !! Ist mir gerade vor 2 Wochen in Gera passiert, ich dacht mich tritt ein Pferd
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| oldi: "Überholverbot für Womo"
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hallo waldtroll
gut erklärt, wie sieht es aber mit einem Womo 3,1 to und anhänger 1,1to aus?
gruß peter
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| Waldtroll: "Überholverbot für Womo"
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Hallo,gut erklärt, wie sieht es aber mit einem Womo 3,1 to und anhänger 1,1to aus? ,wie ich schon schrieb, als Sonder Kfz mit anhänger fällst nicht darunter( LKW Fahrverbot), nur ´wenn LKW in Zulassung steht. Noch schlimmer ist, wenn ich diesen LKW unter 3,5 T, mit anhänger gewerblich mit nutze und keinen innerbetrieblichen Werksverkehr fahre, dann brauche auch noch einen Fahrtenschreiber, jetzt EG- Kontrollgerät. MfG.waldtroll
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| oldi: "Überholverbot für Womo"
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hallo waldtroll
DANKE, man lernt immer noch dazu.
gruß peter
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| spleiss53: "Überholverbot für Womo"
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... übrigens, ein LKW zugelassenes Fahrzeug, und wenn es auch nur 2,85 tonnen eingetragen hat, darf am Sonntag keinen anhänger ziehen :!:
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