| steelblue: "zuladung -überladung"
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Tag allerseits
Was für die CH gilt, gilt auch in der EU, weil wir die Bestimmungen ja vor dort übernommen haben.
Sieht mal da:
--> Link
Seiten 3 bis 4 beachten (ab Ziffer 300)
Herzlicher Gruss Peter
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| Anzeige: "zuladung -überladung"
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| Gast: "zuladung -überladung"
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Das sich aus dem Papier eine europaweite Gültigkeit ableiten lässt, sehe ich nicht.
Die genannte Messungenauigkeit von 3% ergibt sich aus einer Weisung der ASTRA von 2004.
Wer ist nun die ASTRA ? Das ergibt sich aus dem Briefkopf. Es ist das "Bundeamt für Strassen", eine schweizer Behörde.
Insoweit stellen die 3% Messungenauigkeit eine schweizer Ungenauigkeit und keine europäische Ungenauigkeit dar. Liegt wohl daran das die Schweizer genaue Uhren aber ungenaue Waagen bauen. :D
So meine Auslegung der geposteten Unterlagen. Ich lasse mich gerne von etwas anderem überzeugen.
Stephan
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| frebeka: "zuladung -überladung"
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Hallo Ihr lieben Schweizer,
was sollen denn das für Gesetze sein, die ein nicht EG-Land den eigendlichen EG-Länder auferlegen möchte. :D
Die deutsche Strassenverkehrsordnung regelt für ihren Zuständigkeitsbereich (leider nur die Bundesrepublik Deutschland) durch Gesetze den Verkehr.
Wenn es übergreifende EG Regelungen dafür gäbe, müssten doch für alle Straftaten einheitliche Bussgelder in der EG vorliegen. Das dem nicht so ist zeigen leider ettliche Tabellen auf.
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| steelblue: "zuladung -überladung"
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Hallo
Scheint so, als ob ich da in ein Wespennest getreten bin!
Meines Wissens basiert diese Verordnung auf den EU Normen, welche vom Bundesamt für Strassen (dem zuständigen Ministerium der schweiz. Eidgenossenschaft), übernommen worden ist.
Die vermehrten Kontrollen sollen auf einem Abkommen mit den Europäschen Staaten basieren und entsprechen der neuen, ab 1.1.05 geltenden Norm.
(ASTRA ist der offizelle Kurz-Name für das Bundesamt für Strassen), siehe auch: --> Link
Guten Abend noch
Peter
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