GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!
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| steelblue: "GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!"
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Hallo Palmstroem, Hallo Walter
1. Hab ich nicht gewusst. Muss das Ding auch noch durchsuchen und die POIs löschen.
2. Wenn Du in eine Kontrolle kommst, und die denken dass Dein Navi Radar POIs drauf hat, wird beschlagnahmt. Untersucht wird das Gerät, wenn überhaupt, erst danach auf der Wache oder im Labor. Bis dahin bist Du ohne Navi. Dies ist nun mal der Mecano hier.
3. Die Beweislast ist bei Dir. Auch wenn Du sauber bist, bleibt ein Restrisiko.
Zu Walter:
Hast ja Recht. Wir wollen ja nicht rasen, sondern eher rasten. Aber um Geld zu kassieren, tun die hier eben alles, auch wenns Dich schmerzt.
Schönen Abend
Peter
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| Anzeige: "GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!"
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| frebeka: "GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!"
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Hallo,
ich habe wieder eine Mail geschrieben. :oops:
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| frebeka: "GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!"
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Hallo,
und heute Antwort bekommen. Auch in der schweiz wird nicht alles so heiss gegessen als gekocht.
So sah meine Frage aus:
| Code: | Hallo Herr xyz,
herzlichen Dank für die Beantwortung, da bleibt doch für mich ein fader Nachgeschmack übrig.
Jetzt lösche ich alle meine verbotenen POI´s und reise mit dem Laptop im Wohnmobil, der ja als Kartenersatz dient, in die schweiz ein. Dem freundlichen Zöllner/Polizist, der mich nach verbotenen POI´s fragt, gebe ich eine sachliche, korrekte Antwort.
Was passiert, wenn mir nicht geglaubt wird?
Wird mein Laptop vor Ort durchsucht?
Wird mein Laptop beschlagnahmt und ich muss ohne Kartenmaterial, ohne Arbeitsgerät meine Fahrt fortsetzen?
Wie und wann komme ich wieder zu meinem Laptop?
freundliche Grüsse in die schweiz
frebeka
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und dies ist die Antwort
| Code: | Sehr geehrter Herr frebeka
Wir müssen uns dahingehend präzisieren, als dass in der schweiz nur Warn-POIs schweizerischer Messstellen verboten sind, das heisst ausländische Warn-POIs sind davon nicht betroffen. Unter welchen Umständen ein Kontrollorgan ein Fahrzeug durchsuchen darf, richtet sich nach den kantonalen Strafprozessordnungen. Hat ein Kontrollorgan einen begründeten Verdacht, wird es evtl. bereits gestützt auf eine Bestimmung der Strafprozessordnung, und andernfalls nach Rücksprache mit dem zuständigen Gericht, ein Gerät kontrollieren oder vorläufig zur weiteren Abklärung einziehen dürfen. Wer in seinem Geräte keine schweizerischen Warn-POIs gespeichert hat, wird dies einem Kontrollorgan wohl glaubhaft darlegen können; in gegenseitiger Kooperation lässt sich die Situatiion sicher rasch klären.
FG
xyz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Zulassung, Haftpflicht, Strafen
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen
Tel +41 31 323 42 ..
Fax +41 31 323 43 ..
[bitte keine Mailadressen posten] |
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