Haftung für fehlende Winterbereifung
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| rs270550: "Haftung für fehlende Winterbereifung"
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Hallo Georg,
einen Rechtskundigen benötigt man zur Beantwortung dieser Frage ja auch garnicht! Jeder Fahrzeugführer hat sich, vor Fahrtantritt, vom ordungsgemäßen Zustand des Fahrzugs zu überzeugen.
Hierzu gehören z. B. auch das Überprüfen der Beleuchtung und der reifen.
Haben wir eigentlich ALLE in der Fahrschule gelernt.
Grüße,
Rolf
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| Anzeige: "Haftung für fehlende Winterbereifung"
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| dieter2: "Haftung für fehlende Winterbereifung"
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| rs270550 hat folgendes geschrieben:: | Hallo Georg,
einen Rechtskundigen benötigt man zur Beantwortung dieser Frage ja auch garnicht! Jeder Fahrzeugführer hat sich, vor Fahrtantritt, vom ordungsgemäßen Zustand des Fahrzugs zu überzeugen.
Hierzu gehören z. B. auch das Überprüfen der Beleuchtung und der reifen.
Haben wir eigentlich ALLE in der Fahrschule gelernt.
Grüße,
Rolf |
Genau so ist es.
Hab ich weiter oben schon geschrieben,wer am Lenkrad dreht bekommt die Lampe :D
Wenn die reifen ohne Profil sind bekommt der Halter auch eine.Aber nur bei unsachgemäßer
Benutzung(fahren bei Glätte) kann der Halter ja nicht zu.
Wenn ich mein Auto verlei und der Fahrer fährt im Dunkeln ohne Licht kann ich schließlich auch keine Strafe bekommen.
Gruss Dieter
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| Sunlight: "Haftung für fehlende Winterbereifung"
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Hei,
Lange Rede,kurzer Sinn:
wenn schon das Mobil auch im winter
genutzt, wird gehören da auch winterreifen drauf.
Es geht ja nicht nur um den Schnee sondern auch um die niedrigen Temperaturen.
Gruß sunlight
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