Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?
|
| migula: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
|
Für mich sie die von Dieter2 genannten Nachteile doch schwerwiegend. Mein 4,4 t finde ich mit 6,8 m als sehr handlich. Aber, was mir bisher nicht aufgefallen war, um zur BAB zu kommen muss ich 20 km Umweg fahren, weil die direkt mögliche Zufahrt für LKW gesperrt ist. Auf der A 5 sind mind. auf 100 km LKW Überholverbot. Wenn eine Streife von hinten kommt und sieht mich überholen und die Zwillingsbereifung, dann bin ich wohl fällig.
|
|
|
| Anzeige: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
|
|
|
|
| Gerd-R: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Ich fahre ein Wohnmobil mit 4,5 t. Die verschiedentlich genannten „Nachteile" haben mich bisher nicht wirklich gestört. Wenn ich mit meinem Womo reise, habe ich Zeit und auch mit 100 km/h kommt man gut voran. Was ich mir aber wünschen würde, dass WoMos bis 7,5 t von den LKW-Überholverboten auf den BAB ausgenommen werden.
Alles hat Vor- und Nachteile. Womo mit mehr als 3,5 t sind in der Regel größer und länger. Sie bieten dann aber auch mehr Innenraum und auch mehr Stauraum. Das ist doch ein wesentlicher Vorteil.
Gruß
Gerd
|
|
|
| Leser: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
| migula hat folgendes geschrieben:: | | Für mich sie die von Dieter2 genannten Nachteile doch schwerwiegend. |
Dann hast´e glatt ´nen Fehlkauf getätigt.
Gruß Leser
|
|
|
| flup: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Hallo
Wir haben uns für einen Sechs-Tonner entschieden, trotz aller bisher genannten vermeintlicher Nachtteile. Der Hauptgrund war die beschränkte Zuladung bei den 3,5-er Womos. Diese ist in dieser Klasse in den meisten Fällen ungenügend und führt zur gefährlichen Überladung der Fahrzeuge mit allen negativen Konsequenzen.
Der grösste Nachteil für uns als Österreich-Liebhaber ist die abolut überrissene LKW-Maut (Go-Box). Deshalb sind wir zur Zeit Österreich-Abstinenzler.
Gruss
Heinz
|
|
|
| migula: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
|
Gestern war ich in der iveco-Werkstatt. Das mit der jährlichen AU bei Wohnmobilen über 3,5 t (EZ 3/2002) würde noch immer gelten! TüV Süd und TÜV Nord machen unterschiedliche Angaben.
|
|
|
| Capt-lt: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Hi Migula,
schau Dir bitte mal folgenden Link an:
--> Link
Die Tabelle ist zwar aus 2005, der §29 StVZO hat jedoch noch bestand!
Greetz@all,
Otto
|
|
|
| migula: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
|
Mit der HU habe/hatte ich keine Probleme hier gab es 9/08. Aber AU 9/07.
|
|
|
| Capt-lt: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Und hier noch die Fristen zur AU (§47a StVZO):
--> Link
Üblicherweise erfolgen beide Untersuchungen zeitgleich.
nochmal Greetz,
Otto
|
|
|
| migula: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
|
Dann hat die Werkstatt doch recht, da über 3,5 t!
|
|
|
| Capt-lt: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Tja, da scheint mein vorheriges Posting wohl doppelt angekommen zu sein..... (Hallo Mod, bitte einmal löschen)
So wie ich die Tabelle bzw. den/die §§29, 47a StVZO deute, erfolgt die AU -analog zur HU- innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung alle 2 Jahre! Danach ist sie m.E. erst jährlich fällig - also ab dem 7 Jahr nach EZ.
verdutzter Gruß,
Otto
|
|
|
| Gast: "Wohnmobil über 3,5 t -Welche Nachteile?"
|
Hallo Leute,
sorry, die von Capt-lt geposteten Dekra-Listen könnt ihr in die Tonne hauen, die sind zwischenzeitlich veraltet. Die Anlage XIa zu §47a ist inzwischen weggefallen.
§47a StVZO lautet wie folgt:
"Die Halter von Kraftfahrzeugen, die ... mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen."
Die Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII iVm. Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa regelt das WIE der Untersuchung.
Die Anlage VIII Nr.2 regelt das WANN der Untersuchung. Unter Ziffer 2.1.6 sind die Fristen für Wohnmobile geregelt. Ziffer 2.1.6.2.1 und 2.1.6.2.2 regeln die Frsiten für Womo >3,5to mit "alle 24 Monate in den ersten 72 Monaten" und danach alle12 Monate.
Dabei ist es unerheblich dass in der Tabelle nur die HU Frsiten genannt sind, da diese gemäß § 47a Abs.1 auch für die AU anzuwenden sind.
Stephan
Hier noch ein paar links für alle Selbstleser:
§ 47a
Anl. VIII
Anl. VIIIa
Ach, und bevor jemand fragt. Ich habe nicht geprüft ob mein Fahrzeug über ein Diagnosesystem verfügt. M.W. hat das lediglich Einfluss auf den Prüfungsablauf, nicht jedoch auf die Prüfungszeiträume.
|
|
|
|
|