Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile
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| Gast: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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| migula hat folgendes geschrieben:: | | Den § 3 STVO habe ich mir jetzt angeschaut. Es scheint aber verschiedene Fassungen zu geben. In der von mir gelesenen (www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stvo.htm) steht bis 2,8t bzw. über 2,8 t. Nach dieser Vorschrift dürfen Wohnmobile mit anhänger über 2,8 t auf einspurigen Straßen nur 60 km/h fahren. |
Die dortige Fassung hat auch einen Änderungsstand von 1996.
Schau mal unter --> Link
Stephan
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| Anzeige: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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| DAKOTA: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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| migula hat folgendes geschrieben:: | | Es scheint aber verschiedene Fassungen zu geben. |
NEIN :wink:
Es gibt nur eine StVO und die wird in der aktuellen Fassung in dem oben genannten Link zum Bundesministerium der Justiz abgebildet. Nichtamtlich bedeutet nur das amtliche Texte nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden (dürfen).
Die von dir gefundene Variante ist schon etwas älter :D
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| migula: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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Jetzt habe ich vier Mal den § 3 gelesen. Meine Überzeugung: Mit meinem 4,4 t darf ich auf Landstraßen 80 km/h fahren, mit Hänger nur 60 km/h.
Wieder ein Nachteil für Mobile über 3,5 t. Mit einem Kraftomnibus mit Gepäckanhänger darf ich 80 km/h fahren! Wann ist ein Wohnmobil ein Omnibus?
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| dieter2: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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| migula hat folgendes geschrieben:: | | Wann ist ein Wohnmobil ein Omnibus? |
Wenn in der Zulassung als Fahrzeugart "Omnibus"stehen würde :)
Gruss Dieter
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| DAKOTA: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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| migula hat folgendes geschrieben:: | | Wieder ein Nachteil für Mobile über 3,5 t. Mit einem Kraftomnibus mit Gepäckanhänger darf ich 80 km/h fahren! Wann ist ein Wohnmobil ein Omnibus? |
Moin,
das betrifft auch Mobile unter 3.5 Tonnen, denn es betrifft alle Kraftfahrzeuge mit anhänger außer Personenkraftwagen, Lastkraftwagen mit zul GG. von max 3.5 Tonnen und Kraftomnibusse wenn für Personen keine Sitzplätze (mehr) vorhanden sind. Wohnmobile sind in der Regel "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" :wink: Es würde auch Motorräder, Landwirtschaftliche Schlepper usw. betreffen.....
In wie weit sich das mit der neuen Typisierung nach EU Richtlinie (M1-Fahrzeuge) deckt, oder ob hier Ansatzmöglichkeiten gegeben sind... keine Ahnung.
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| Gast: "Maximal 60 KM/H für alle Wohnmobile"
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Außerdem kann der Bus ja auch nicht schneller fahren wenn du mit deinem Womo vor ihm mit 60 dahinschleichen musst. :D
Außerdem gibt es noch eine - bedingt weitergeltende - 2. StVO. Diese hier :D :D
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