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Widerspruch beim Finanzamt

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Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Den Einspruch nicht zurücknehmen und auf die anhängigen Musterverfahren Bezug nehmen sowie die Aussetzung des Verfahrens beantragen.

Anzeige: "Widerspruch beim Finanzamt"
B544: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo an alle. Ich hätte da mal eine frage. Ich bin Womo neuling. Habe mir vor drei wochen ein hymer B544 gekauft und ihn zu gelassen. Jetzt hat mir das strassen verkehrsamt in die papiere ein getragen , das keine schadstoff klasse und keine emissionswerte vorhanden seien. Obwohl der vorbesitzer eine rote plakete hatte, stellt mein zuständiges amt mir keine aus. Und der Hammer ist , das ich in den papieren stehen habe, emissionsklasse 0088, was so viel wie heisst, höchste steuern für das Womo. Was kann ich dagegen tun. Kann mir irgend jemand einen rat oder tipp geben.Danke schon mal im voraus. :razz:
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo B544 - einen Tipp kann ich dir geben. Viel, viel lesen.

Erstmal solltest du dich nicht an der roten Plakette des Vorbesitzers orientieren. Bei der Plakettenvergabe gab es gerade im Anfang viel Unwissen.

Danach solltest du mal u.a. folgende freds lesen. Da dürfte sich die ein oder andere Info finden. Ggf. findest du auch auf meiner homepage noch Infos.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t15941.html
http://www.wohnmobilforum.de/w-t16190.html
http://www.wohnmobilforum.de/w-t25788.html
http://www.wohnmobilforum.de/w-t25180.html
http://www.wohnmobilforum.de/w-t13450.html

Außerdem hast du natürlich noch die Möglichkeit direkt bei hymer nachzufragen ob die über Papiere für eine Umschlüsselung verfügen.

Du siehst, es kommt einiges an Arbeit auf dich zu. Ob letztlich etwas geht, kann man vorher nie so genau sagen.

Stephan
B544: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Stefan. Vielen Dank für deine antwort auf meine frage, war sehr nett. Erst mal muss ich aber die steuern für das Womo bezahlen. Da hilft kein jammern. Werd mich aber schlau machen. Gestern abend habe ich Fiat an geschrieben und hoffe von denen zu hören. Gruss Mike.
B544: "Widerspruch beim Finanzamt"
Ein Fröhliches hallo an alle Womo Besitzer. Habe heute mit einer jungen Dame von Fiat gesprochen , sitz Frankfurt.Habe ihr meinen fall geschildert, das bei meinem fahrzeug keine emissioswerte und keine schadstoffklasse zu ermitteln sei. Ich musste Ihr alle daten vom fahrzeug ( kopie des fahrzeugscheins ) , per fax schicken. Sie sagte , ich würde auf jeden fall schnellst möglich von Fiat hören , damit ich zum verkehrsamt gehen kann , um das ganze um schreiben zu lassen. Weil 480 euro steuern , sind doch ganz schön happig. Falls jemand noch intresse daran hat , steuern zu sparen , hier die nr von Fiat in Frankfurt. 00800/34281111. ( Wären immerhin 160 euro die man sparen kann). Euch allen ein schönes WE . Gruss Mike B544. :razz:
logo71: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo zusammen, kann ich nur bestätigen. Die Dame von Fiat ist sehr freundlich und kompetent. Maine 2. Emal mit den Fahrzeugdaten hat sich mit einem Anruf von Fiat überschnitten. Habe der Dame allestelef. durchgegen und heute hatte ich den Brief von Fiat schon iin der Post.
Tschüß
Logo71
Georg350: "Widerspruch beim Finanzamt"
Ich habe heute ein Brief vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut erhalten:
" Mit Beschluss vom 14.04.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH,AZ II B 36/08) entschieden, dass hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen für die Zeit bis zum 31.Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1.Januar 2006 nach Maßgabe der §§ 8Nr.1a in Verbindung mit 9 Abs.1 Nr.2a KraftStG hinsichtlich des Steuersatzes vor, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten wollen."

Was bedeutet dieser Beschluß übersetzt für Nichtjuristen ? :?:

Gruß Georg350
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Georg350 hat folgendes geschrieben::


Ich habe heute ein Brief vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut erhalten:
" Mit Beschluss vom 14.04.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH,AZ II B 36/08) entschieden, dass hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen für die Zeit bis zum 31.Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1.Januar 2006 nach Maßgabe der §§ 8Nr.1a in Verbindung mit 9 Abs.1 Nr.2a KraftStG hinsichtlich des Steuersatzes vor, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten wollen."

Was bedeutet dieser Beschluß übersetzt für Nichtjuristen ? :?:

Gruß Georg350


Das bedeutet gar nichts, sondern stellt nur eine Entscheidung zur vorläufigen Einstellung der Vollziehung dar. Es gibt noch keine einzige Entscheidung zur eigentlichen Frage, ob die ganze neue Steuerreglung verfassungsgemäß ist oder nicht. Die obige Entscheidung kam im Rasenmäherprinzip zustande, im Sog. "summarischen Verfahren", einem abgekürzten Schnellschussverfahren, welches keinen wirklichen Vorgriff auf die Hauptsacheentscheidung darstellt.

Unter anderem mein Verfahren wird von der RU als Musterverfahren geführt. In diesem Verfahren wird es gar nicht so sehr um die paar Monate Rückwirkung gehen. Deswegen lohnte sich der ganze Aufwand nicht.

Es wird um die Frage gehen, ob ein Fiat ducato mit Wohnmobilaufbau so wesentlich anders ist als ein Fiat ducato mit Doppelkabine und Pritsche oder Kranaufbau, dass man deshalb die fast dreifache Steuer festsetzen darf. Dazu liegt noch keine Entscheidung eines deutschen Finanzgerichtes vor, schon gar nicht in den einschlägigen Musterverfahren.

Wer jemals seine Steuer wiederhaben will, muss gegen jeden Steuerbescheid für sein Wohnmobil Einspruch einlegen. Dies gilt auch dann, wenn man vorrübergehend stillegt und dann im Frühjahr einen neuen Steuerbescheid bekommt, nach jeder Ummeldung, nach jeder Neuanschaffung und damit einhergehenden Steuerbescheiden. Nur die, die ihr Recht suchen,werden es u.U. erhalten. Das kann noch dauern.

Wer sich auf mein Musterverfahren berufen will, hier das Aktenzeichen:

Hess. Finanzgericht Kassel, 5 K 2529/07

Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Einmal zu früh geklickt. Bitte Schreibfehler selbst korrigieren .... ;-))
rs270550: "Widerspruch beim Finanzamt"
gast hat folgendes geschrieben::



Es wird um die Frage gehen, ob ein Fiat ducato mit Wohnmobilaufbau so wesentlich anders ist als ein Fiat ducato mit Doppelkabine und Pritsche oder Kranaufbau, dass man deshalb die fast dreifache Steuer festsetzen darf. Dazu liegt noch keine Entscheidung eines deutschen Finanzgerichtes vor, schon gar nicht in den einschlägigen Musterverfahren.





Hallo rantanplan,
vielleicht hilft es Dir ein wenig:
Ich fahre einen ducato mit Wechselpritsche. Darauf kann sowohl einen Kasten, eine Pritsche sowie einen Womoaufbau befestigen. Als Womo ist der Durchgang vom Führerhaus nach hinten möglich, also ein vollwertiges Womo. Im Moment ist der Wagen als Womo zugelassen, wird aber demnächst wieder als "LKW mit Wechselpritsche" zugelassen, da preiswerter. Eine Kopie der Papiere kann ich Dir gerne aufs Fax legen.
Gruß,
Rolf
wohnmobilist: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch vomFinanzamt Post bekommen, in der ich aufgefordert werde meinen Einspruch zurück zu nehmen, da ansonsten eine Einspruchsentscheidung ergehen müsse. Sie berufen sich auf ein Urteil der BHF vom 9.4.08 (Az II R 62/07) in dem die Verwaltungsffassung bestätigt wird, dass Zitat: "nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 01.05.2005 auch bei Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t allein von Bauart und Einrichtung zu beurteilen ist, ob ein Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) oder anderes Fahrzeug zu besteuern ist. In dem Urteil führt der BFH aus, dass nach §4 Abs. 4 Nr.1 PBefG für die Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs als PKW maßgeblich ist, nicht dagegen die Typengenehmigungsrichtlinie 70/156/EWG (EU- Betriebserlaubnisrichtlinie).. Soweit danach §2 Abs. 2a KraftSTG die Rechtslage lediglich rückwirkend festgestellt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes."

Dann folgen noch weitere Erläuterungen über noch ausstehende Verfahren Az II R 63/07 BFH), die aber nicht für meinen Einspruch relevant sein sollen..
Wie verhalte ich mich denn nun?
Was bedeutet es, wenn ein entscheid über den Einspruch ergeht?
Ich habe auch gerade gelesen, dass ich dieses Jahr wieder hätte Einspruch einlegen müssen. Das habe ich nicht getan, weil ich es nicht wusste.
Da ich kein Jurist bin ist das alles für micht nicht durchschaubar. Könnt Ihr Fachleute raten, was ich tun soll?

Danke schon mal
wohnmobilist: "Widerspruch beim Finanzamt"
Kommt schon ihr Experten!!
Was hat das für Auswirkungen, wenn ich den Einspruch nicht zurückziehe? Wird es dann teurer für mich?
Gebt mir doch bitte eine Rückmeldung, oder seid Ihr alle unterwegs??
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
wohnmobilist hat folgendes geschrieben::
Kommt schon ihr Experten!!
Was hat das für Auswirkungen, wenn ich den Einspruch nicht zurückziehe? Wird es dann teurer für mich?
Gebt mir doch bitte eine Rückmeldung, oder seid Ihr alle unterwegs??


Hallo!

Das steht doch alles schon in diesem Thread, siehe z.B. meine Stellungnahme vom 10.04.2008!!

Gruss rantanpaln
wohnmobilist: "Widerspruch beim Finanzamt"
Schon, aber was passiert, wenn die eine Entscheidung treffen. Kostet das dann wieder Gebühren?
Die Aussetzung des Verfahrend habe ich mit dem Einspruch schon beantragt und die wurde gewährt, muss ich das jetzt noch einmal tun?
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Alles zur Womosteuer und den Aktivitäten, auch von mir, findet man hier:

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