Widerspruch beim Finanzamt
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| dieterg: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hej, Uli,
in Deiner Sache gibt es etwas vom Auricher FA. Da ich nicht alles wiederholen kann und will - Du findest meinem Beitrag in einem anderen Forum. Den Beitrag selbst darf ich hier leider nicht verlinken.
Der Einspruchsbescheid selbst ist kostenlos :evil:. Mit dem Stichwort der Verböserung versucht das Aurich FA nur, dich zur Rücknahme deines Einspruches zu bewegen, damit dieses keinen Bescheid erstellen muß.
Meine Versuche, die Erteilung des Einspruchsbescheides unter Hinweis auf laufende Verfahren noch zu unterbinden, wurden vom Auricher FA unter Hinweis auf das "Geländewagenurteil" abgetan. Das FA Aurich will entscheiden und nicht mehr ruhen lassen.
Nach meiner Erfahrung hast Du dort keine Chance - es sei denn, Du klagst dann vor dem FG Hannover gegen den Bescheid. Dann allerdings hast Du Kosten. Die Erhebung der Klage kostet Dich beim FG 220,- €, hinzu kommen ggf. noch Kosten für den RA (rd. 200 €), der aber in erster Instanz nicht zwingend notwendig ist. Ob Deine Rechtsschutzversicherung diesen Betrag übernimmt, solltest Du im Vorfeld klären. Die Chancen, beim FG Hannover unter Hinweis auf die anderen laufenden Klagen ein Ruhen oder gar ein für Dich positives Urteil zu erreichen, werden nach heutigem Stand als sehr gering angesehen, Du wirst wahrscheinlich noch weitere Klagestufen durchlaufen müssen.
Soviel aus meiner Sicht aus Aurich.
Dieter
PS - Du hast eine PN
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| Anzeige: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| honda-daddy: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Gemeinde
habe heute auch meinen Bescheid bekommen
Ihr Einspruch hat danach keine Aussicht auf Erfolg. Ich bitte Sie deshalb bis zum 31.12.2008 um Prüfung und schriftlicher Mitteiung, ob Sie Ihren Einspruch zurücknehmen.
was kann/soll ich machen, den Einspruch aufrecht erhalten?
über Antworten würde ich mich freuen, da ich keinen blassen Schimmer habe, welche Kosten dann auf mich zukommen könnten.
Gruss hotte
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| honda-daddy: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| gast hat folgendes geschrieben:: | Den Einspruch nicht zurücknehmen und auf die anhängigen Musterverfahren Bezug nehmen sowie die Aussetzung des Verfahrens beantragen.
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als Begründung wurden Musterverfahren genannt, was heißt dann Aussetzung des Verfahrens beantragen?
Gruss hotte
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| solero: "Widerspruch beim Finanzamt"
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servus!
aussetzten heißt "ein ruhen" des einspruchverfahrens.
wollt eigentlich was verlinken, geht hier leider nicht.....
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| Nille: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Moin zusammen!
Auch das FA Hannover hat mir jetzt einen Einspruchsbescheid zugestellt: Zitat: "Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen". Dann kommt der übliche Blabla und jetzt kommt es:
Das von mir als Begründung für das Ruhenlassen meines Verfahrens angebenene Vefahren von Rantanplan reicht dem FA Hannover nicht aus, da es "kein Verfahren im Sinne des §363 Abs.2 AO darstellt".
Gegen diesen ablehnenden Einspruchsbescheid kann ich bis zum 8.1.09 Rechtsmittel einlegen, was soll ich jetzt unternehmen?
Gruß
Nils
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| Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
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... hier aktuelles zum Stand der Dinge:
--> Link
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| MichaelW: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Moin Zusammen,
habe soeben meinen Einspruchsbescheid vom örtlichen FA erhalten. Mit einer dreiseitigen Begründung wurde mein Einspruch vom 09. Juli 2007 als unbegründet zurückgewiesen. Jetzt kann ich nur noch klagen (lt. Rechtsbehelfsbelehrung)...........das war´s dann wohl, oder ???
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| Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| zeelander hat folgendes geschrieben:: | ... hier aktuelles zum Stand der Dinge:
--> Link |
Das, was der ADAC da macht, ist kontrproduktiv. Der ADAC geht nur gegen die Rückwirkung vor. Das ist Pillepalle!! Diese Vorgehensweise ist umso ärgerlicher, weil dadurch der Eindruck entsteht, das Vorgehen gegen die Besteuerung sei insgesamt aussichtslos.
Man muss doch wegen ein paar lächerlichen Euronen, die die Rückwirkung ausmacht, keine Proezesse führen!?
Ich gehe mit meiner Musterklage gegen die Ungleichbehandlung vor, greife also das aus meiner Sicht verfassungswidrige Gesetz an sich an. Die Sache ist anhängig beim Finanzgericht Kassel unter dem Az.: 5 K 2529/07. Wieso muss ich für meinen ducato mit Womohäuschen doppelt so viel Steuer zahlen wie ein ducato mit Pritschen- oder Kühlaufbau??
Im Übrigen verweise ich auf meinen Hinweis:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t32565.html
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| bensberg: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo,
es gibt hier im Forum ja sehr vieles zu lesen zum Thema. Doch leider wenig Aktuelles.
Ich (aus NRW) habe heute die Aufforderung erhalten, meinen Einspruch zurück zunehmen und weiß mir nun keinen Rat (ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann).
Zudem scheint es von FA zu FA und von Bundesland zu Bundesland Unterschiede beim Vorgehen der Behörden zu geben. Wo leben wir eigentlich? In einer Bananenrepublik, wo jedes FA seinen eigenen Weg geht?
Wie soll ich mich nun verhalten????
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| agu: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Ich bekam diese Aufforderung im Frühjahr und habe meinen Einspruch nicht zurückgenommen.
Die Unterschiede von Bundesland zu Bundesamt sind doch logisch, da die KFZ-Steuer eine Landes- und keine Bundessteuer ist.
Mal sehen was da noch alles auf uns zukommt.
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| Rallamann: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo zusammen,
mit der Aufforderung zur Rücknahme hast Du eine Frist bekommen, danach wird das Finanzamt die Sachlage prüfen. Dann wird man, aufgrund eines Treffens und eines dort gefassten Beschlusses der Länderfinanzminister den Einspruch zurückweisen. Jetzt bleibt einem wirklich nur noch der Weg einer Einzelklage, was nur die wenigsten machen werden :x , und schon ist alles wieder gegen den Bürger und Steuerzahler gelaufen. Der ADAC hat mit seinem Prozess für diesem Beschluss der Länder gesorgt, leider ist der Prozess der RU, wo auch gegen die Ungleichbehandlung geklagt wird, immer noch nicht vom Gericht eröffnet worden. :grrdev:
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| Capoliveri: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Genauer gesagt: Wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird, ergeht vom Finanzamt eine Einspruchsentscheidung (kostet nichts). Dagegen kann man innerhalb eines Monats Klage zum Finanzgericht erheben (steht alles in der Rechtsmittelbelehrung). In der Klage muß man Antrag stellen und die klage begründen. Dann kann man wieder im Hinblick auf das Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen oder darum bitten, die Sache so lange liegen zu lassen, bis das Musterverfahren entschieden ist.
Gruß A.
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| danzante: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo,
ich habe auch die Aufforderung der Rücknahme des Einspruchs erhalten.
Nach Anruf beim zuständigen Finanzbeamten sagte der mir, der ADAC sei mit seiner Verfassungsbeschwerde durch und der Gerichtsentscheid gehe in die nächste Instanz.
Es besteht also immer noch Hoffnung, dass zumindest für die rückwirkende Erhöhung eine Erstattung erfolgt.
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| friedhelm28: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo,
ich habe auch die Aufforderung der Rücknahme des Einspruchs erhalten. Gleichzeitig vom Bund der Steuerzahler ein Musterschreiben das ich zum Finanzamt geschickt habe.
Mal sehen was kommt. (Die Hoffnung stirbt zuletzt) :(
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