Camping Preisbrecher
anhaengerkupplungen

Widerspruch beim Finanzamt

top
    Heute «» Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4 ... 18, 19, 20  Weiter
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Also, die Berechnung des FA ist richtig.

Die Berechnung für den Zeitraum 10.02.05 bis 31.12.05 ist die Umrechnung von 135,-- EUR/Jahr auf das anteilige Jahr. Dies war erforderlich, da du ja in 2005 die Steuer bis zum 09.02.06 bezahlt hast.
Daraus folgt auch die Berechnung für den Zeitraum 01.01.06 bis 09.02.06.

So, dazu nun die Steuer von 340,-- EUR/Jahr für den Zeitraum 10.02.06 bis 09.02.08 (=680 EUR), macht alles zusammen 837,-- EUR.

Und siehe da, schon geht die Rechnung des FA auf. Ach ja, die 340 EUR/Jahr stimmen bei deinen Fahrzeugdaten auch.

Stephan
Anzeige: "Widerspruch beim Finanzamt"
Sammy69: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Stephan,

vielen Dank für die Gegenkontrolle.
Jetzt weiß ich wenigstens dass ich richtigerweise das viele Geld bezahle :D

Gutes Nächtle noch
Andi
Sammy69: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Stephan,

eine kurze Frage noch dazu:
Lohnt es sich denn, wegen der rückwirkenden Versteuerung (also für mich ab 2/2006) noch Einspruch einzulegen, oder bringt das für das eine Jahr nichts?

Danke und Gruß
Andi
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Also wenn dann müsste sich dein Einspruch auf das gesamte Jahr 2006 beziehen. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Steuerhöhe beläuft sich bei dir auf ca. 200 EUR/Jahr. Somit würde ein erfolgreicher Einspruch natürlich etwas bringen.

Vom Verfahren her müsstest du mit dem Einspruch sinnvoller Weise das ruhen des Verfahrens bis zu einer gerichtlichen Entscheidung beantragen, da du ansonsten im Falle einer Ablehnung deines Einspruchs zur Fortführung des Verfahrens Klage einreichen müsstest. Angeblich soll es bereits ein Verfahren in dieser Angelegenehit geben, sodass deinem Antrag auf ruhen des Verfahrens entsprochen werden könnte.

Nun meine gasnz persönliche Einschätzung der Erfolgsaussichten - wobei ich selbst hin und her gerissen bin ob ich vorsorglich Einspruch einlegen sollte wenn ich einen geänderten Bescheid erhalte.

M.E. wird die Rückwirkung im Falle einer gerichtlichen Überprüfung als rechtmäßig bewertet werden, da mit ihr - entgegen der weit verbreiteten Meinung - keine schlechter sondern eine Besserstellung der Wohnmobilhalter einhergeht. Wie komme ich zu dieser Meinung.
Als Folge der Streichung des § 23 Abs. 6a STVZO zum Mai 2005 waren auf unsere Wohnmobile entsprechend des Kraftfahrzeugsteuergesetztes in der seinerzeitigen Fassung die Kfz-Steuersätze für PKW anzuwenden. Diese liegen deutlich über den nun rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft getretenen Steuersätzen für Wohnmobile. Insoweit stellt sowohl die Anwendung der vor Mai 2005 geltenden Steuersätze bis 31.12.2005 als auch die Anwendung der neuen Wohnmobilsteuersätze für die Zeit vom 01.01.2006 bis zu ihrer Verabschiedung im Dezember 2006 eine Besserstellung gegenüber der mit Streichung des § 23 Abs. 6a STVZO eingetretenen Rechtslage dar. ABER: Ich bin keine Steuerjurist. Dies ist, wie geschreiben, meine eigenen persönliche Einschätzung. Und selbst wenn ich mit dieser Einschätzung 100%ig recht habe, sind Recht haben und Recht bekommen immernoch 2 unterschiedliche Dinge.

Fazit: Ein Einspruch in Verbindung mit dem ruhen des Verfahrens macht, insbesondere auf Grund der im www vorhandenen Muster, wenig aufwand und könnte möglicherweise etwas bringen.

Stephan
Sammy69: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Stephan,

danke für die Antwort.
So werde ich es machen!

Grüße
ANdi
HaraldF: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo, heute kam mein neuer Steuerbescheid. Zunächst das Positive .... die Rennerei zur Zulassungsstelle wegen der Änderung der Schlüsselnummern ( ich hatte darüber berichtet ) hat sich gelohnt . Bei meinem LT 28 ( 1. Generation ) aufgelastet 3 to zahle ich nun statt 173,- EUR -> 290 EUR per anno. Rückwirkend soll ich vom 04.04.06 (Anmeldung) bis zum 03.04.08 ( bis dahin schon besteuert nach altem Recht) EUR 236 nachzahlen. Also alles keine Beträge, die mich umbringen. Aus Prinzip werde ich aber gegen die rückwirkende Besteuerung wegen der durch den ADAC anhängigen Klage mit Hinweis auf diese Widerspruch einlegen.
Gruß
Harald
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Also, mein Steuerbescheid ist unterwegs, nach Auskunft des Finanzamtes muss ich jetzt anstatt 185,00 EUR 460 EUR bezahlen.

Und das nur weil bei dem ducato die Schadstoffklasse ausgenullt ist. Hat jemand einen 2,5l Saugdiesel mit der Klasse S1 ? Wenn ja, dann könnte man das umschlüsseln.

Gruß
Hardo
LowCostDriver: "Widerspruch beim Finanzamt"
Dirк hat folgendes geschrieben::
Einige haben ihre neuen Steuerbescheide schon, andere eine Nachforderung - und der Rest wird diese noch erhalten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß gegen die rückwirkende Erhebung der Steuer geklagt werden wird (z.B. vom ADAC) - aber nur derjenige Anspruch auf eine Erstattung hat, der gegen den neuen Bescheid, bzw die Nachforderung Widerspruch einlegt. Dieser wird zwar formal erstmal abgelehnt - aber man kann ihn danach - bis zur gerichtlichen Klärung der Sache - aufrecht erhalten. Sollte irgendjemand dann eine solche Klage gewinnen, erhaltet ihr die rückwirkend erhobenen Steuern zurück.

Ich werde Widerspruch einlegen - schon aus Prinzip!


Also ich habe ja wie einige wissen nun zum ersten Mal ein Wohnmobil angemeldet.

Die Steuer beträgt für meinen 84er ducato 308,- € p.a.
Wir haben ein Saisonkennzeichen (03-10)
Der Wagen hat 2,5 l Hubraum und ist technisch auf 3,1 to aufgelastet.
Für dieses Jahr ist der Betrag gekürzt, weil ich den Wagen ja erst im Monat 05 angemeldet habe.

Überall hört und liest man davon, dass man gegen die Steuerbescheide Widerspruch einlegen soll.
Wenn ich aber diesen Beitrag hier lese, gehe ich davon aus, dass diese Widerspruchsregelung nur für rückwirkende Beiträge geringe Aussicht auf Erfolg birgt.

Gehe ich also recht in der Annahme, dass mein Steuerbescheid vollkommen rechtens ist und ich keinen Widerspruch dagegen einlegen muss?`

Es bedankt sich

Björn
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
Also gegen eine Steuerbescheid muss man grundsätzlich keinen Einsprcu einlegen, aber man kann.

Aber zu deinem Fall: Du hast das Fahrzeug nach inkrafttreten der aktuellen Änderung des Kfz-Steuergesetzes zugelassen. Da es m.W. von keiner Seite die Absicht gibt, gegen die gültigen Steuersätze zu klagen, gibt es grundsätzlich keinen Grund für dich, einen Einspruch einzulegen.

Was du allerdings prüfen solltest ist, welche Schlüsselnummer in deinen Papieren eingetragen ist und wenn dort eine 00 steht, ob es die Möglichkeit der Umschlüsselung auf S1 gibt. Sollte dies möglich sein, würde sich für die Jahre 2007 bis einschl. 2009 deine Steuer 200 EUR/Jahr reduzieren. Aber hier handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Fall für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid.
womo-klaus: "Widerspruch beim Finanzamt"


Hallo Dirk,

ich habe heute auch meinen Steuerbescheid erhalten. :cry:

Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Klärung des Sachverhaltes beantragt.

Mal schaun war es bringt, aber einfach so hinnehmen sollte man eine solche Schweinerei nicht
und deshalb auch mein Tipp - nur wer Einspruch einlegt hat evtl. Glück und bekommt das Geld wieder.

Allzeit eine gute Fahrt und denkt dran auch wer nun überlegt sich ein neues Womo zu kaufen, sollte sich nicht wegen der Steuererhöhung für einen neuen Fiat entscheiden, denn dieser wird obwohl er einen Euro 4 Motor hat in die "teuerere" Schadstoffklasse 3 eingestuft. Also wie das Vorgängermodell. :twisted:

Gruß Klaus


LowCostDriver: "Widerspruch beim Finanzamt"
Snoopy,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das sagt eigentlich schon alles.

Ich glaube S 01 kommt nicht in Frage (Bj 84, nur Topf, keine Filter, nichts)
Emmissionsklasse ist keine eingetragen, dies habe ich aber schon beim Anmelden erfragt.

Da mir kein anderer ducato 2,5 D bekannt ist, der eine S 1 hat, ist dies glaube ich ohne (teuren) nachzurüstenden Filter ohne Sinn, da eine Einzelabnahme vsl. die Folge wäre, wenn ich mir da selber was basteln würde.
hartmut49: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Ihr lieben Steuerzahler,
auch ich bekam, heute meinen "heißersehnten Giftbrief"

Eine Erhöhung von 198€ auf 310 € .! Nachzahlung vom 22.05.05, bis heute 266€ mein Fahrzeugdaten
Fiat 2800 JTD 3.4to. zulg. GG
Meine Frage :
Muss das Finanzamt, bei einer soch drastischen Erhöhung, mir nicht da stellen, wie, sich diese Betrag, zusammensetzt.??
Ich meine,das wäre das Mindeste, was, ein jeder Steuerzahler verlangen kann ??
Gruß, an Alle,
Hartmut
Beduin: "Widerspruch beim Finanzamt"
Hallo Hartmut

bekam meinen ja heute auch.
Da stand auch nur drin
was ich bisher schon bezahlt hatte, was ich ab dem ..... zu bezalhen habe und was sie wollen.
Reich doch eigentlich.
Wiederspruch schon eingelegt?
Meiner ist eben raus
Tipsel: "Widerspruch beim Finanzamt"
Bei mir stand in den letzten beiden Bescheiden sinngemäß: unter Vorbehalt einer Gesetzesänderung (oder so ähnlich, kanns grad nicht greifen). Demnach kann ich mir den Einspruch sparen.
Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
460 Teuronen 2,5l Sauger
Neues Thema starten « oder » Hier antworten
Hier klicken um aktuelle Wohnmobil-Angebote bei zu finden!  
Sachmangel an Womo / Wasserschaden
schweiz ab donnerstag .............
Ähnliche Beiträge
Wer von euch war heute beim Obelink?
Filialbanken behindern Kunden beim Kreditvergleich und .....
Probleme beim “zappen” am Satautomat Kathrein Cap 900
Leuchtweitenregulierung beim Ducato Typ250 defekt
Trittstufenrahmen beim Karmann Colorado durchgerostet !
Tagfahrlicht beim Ducato
Wohnmobilhersteller Datenbank
Wohnmobil 1 ansehen
Wohnmobil 2 ansehen


 
Händler Suche |  Wiki |  Annoncen |  Hersteller


Alle Rechte vorbehalten ©2003-2012   Nutzungsbedingungen / AGB    Kontakt