Widerspruch beim Finanzamt
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| Dirк: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Einige haben ihre neuen Steuerbescheide schon, andere eine Nachforderung - und der Rest wird diese noch erhalten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß gegen die rückwirkende Erhebung der Steuer geklagt werden wird (z.B. vom ADAC) - aber nur derjenige Anspruch auf eine Erstattung hat, der gegen den neuen Bescheid, bzw die Nachforderung Widerspruch einlegt. Dieser wird zwar formal erstmal abgelehnt - aber man kann ihn danach - bis zur gerichtlichen Klärung der Sache - aufrecht erhalten. Sollte irgendjemand dann eine solche Klage gewinnen, erhaltet ihr die rückwirkend erhobenen Steuern zurück.
Ich werde Widerspruch einlegen - schon aus Prinzip!
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| Anzeige: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| Gast: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Wenn ich ihn denn dann habe, werde ich das auch tun. Ein Einspruch kann auf jeden Fall nicht schaden.
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Wohnmobil Blog
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| Campoverde: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Dir,
hier kann man die Qualität des Administrators erkennen.
Du hast genau erkannt, worauf es ankommt. Vielen Dank. Grundsätzlich sollte man immer dann Einspruch einlegen, wenn es sich um schwebende Verfahren handelt, ober aber wie hier, wenn es um Forderungen geht, die rückwirkend erhoben werden sollen. Normalerweise ist dies nicht möglich, da es sich bei dem Steuerbescheid um einen rechtskräftigen Verwaltungsakt handelt. Wäre die Steuer zu hoch angesetzt gewesen und Du hättest die Monatsfrist versäumt, hättest Du auch keine Chance auf Erstattung gehabt. Und genau dies muß hier auch zutreffen. Fazit:
Ich habe ein gutes, qualitativ wertvolles Formu ausgewählt.
MfG
Campoverde
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| Gerd-R: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Auch ich habe vor, Widerspruch einzulegen. Hoffentlich kommt der Steuerbescheid nicht gerade dann, wenn ich für 6 Wochen mit dem Womo unterwegs bin.
Gruß Gerd
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| Steuermaus: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Gerd,
aus Sicherheitsgründen würde ich schon einen Widerspruch schreiben und unterschreiben. Die Steuernummr kannst du dem alten Steuerbescheid entnehmen. Datum offen lassen aber nicht vergessen zu unterschreiben.
Gib einem deiner kinder oder einer anderen Vertrauensperson den Schlüssel zu deinem Briefkasten und erlaube dieser Person den Brief vom Finanzamt zu öffnen.
Wenn dann der Steuerbescheid entsprechend ausgefallen ist, muss die Person nur noch das Datum ergänzen und abschicken.
So bist du auf der sicheren Seite.
In diesem Sinne
Chiao Petra :bussi:
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| Gerd-R: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Petra,
vielen Dank für den Tipp. Ich werde es mir überlegen. Ein Brief in Sachen Kfz-Steuer enthält keine "großen Geheimnisse".
Gruß Gerd
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| DAKOTA: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| Zitat: | | In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß gegen die rückwirkende Erhebung der Steuer geklagt werden wird (z.B. vom ADAC) |
Moin,
man sollte aber auch bedenken das dass Gesetz seit Mai 2005 in Kraft ist. Nur war die "Eintreibung" der höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile ausgesetzt. Im Dezember 2006 wurde dann die Steuererleichterung für Wohnmobile beschlossen und in das schon gültige Gesetz eingebunden. Somit könnte ein Widerspruch gegen die Nachforderung ab 01.01.2006 auch nachteilig für den Steuerpflichtigen ausgehen --> und er müsste ab Mai 2005 nachzahlen.
Ich sehe eine echte Gefahr das sich ein Widerspruch nachteilig auf meinen Geldbeutel auswirken könnte, denn da fuhren wir noch ein Mobil mit Schadstoffklasse S0. Daher werde ich keinen Widerspruch einlegen....
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| HandyCleo: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Darauf müsste das Finanzamt aber dann hinweisen (Stichwort "Verböserung"), und der Steuerpflichtige hat dann die Chance den Einspruch noch zurückzuziehen (aufgrund der Bearbeitungszeit hat das Finanzamz nicht mehr die Möglichkeit nach der Rücknahme des Einspruches den Bescheid noch zu ändern!).
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| DAKOTA: "Widerspruch beim Finanzamt"
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| Zitat: | | Darauf müsste das Finanzamt aber dann hinweisen (Stichwort "Verböserung"), und der Steuerpflichtige hat dann die Chance den Einspruch noch zurückzuziehen |
Moin,
m.W. nur dann wenn in der Sache schon Verfahren anhängig sind, und das ist wohl noch nicht der Fall.
Nicht das Du mich falsch verstehst. Deinen Widerspruch wird das FA (wahrscheinlich) zunächst ablehnen, denn der Änderungsbescheid ergeht ja anhand der aktuellen Rechtslage. Eine Klage wird (muss) sich gegen den im Gesetz festgelegten Zeitpunkt der Nachforderungsfrist richten.
| Code: | ().....folgende Änderungen:
– Wohnmobile als eigenständige Fahrzeugkategorie in das Kraftfahrzeug- steuergesetz aufzunehmen und nach objektiven Beschaffenheitskriterien zu bestimmen,
– die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile nach dem Emissionsverhalten und dem verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht zu bemessen,
– die veränderte Besteuerung für Wohnmobile zum 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. |
Dieser Änderung hat der BR am 24.11.2006 zugestimmt. Das Gesetz war ab Mai 2005 in Kraft und wurde nur ergänzt. Wenn eine Klage gegen den o.g. Zusatz Erfolg hätte (der letzte Punkt würde abgeändert - z.B. in 01.01.2007, oder ganz "gekippt"), wären wir für die Zeit davor nach altem Gesetzesstand steuerpflichtig (Hubraumbesteuerung). Denn die gesetzliche Grundlage für eine Gewichtsbesteuerung für Mobile war seit Mai 2005 nicht mehr vorhanden.
Daher ergibt sich nach meiner Auffassung auch keine Rückwirkung, denn auf Grundlage des Kfz-Steuergesetzes waren wir ab Mai 2005 (auf der Basis PKW-Steuerberechnung/ Hubraum) steuerpflichtig. Nur haben die FAs auf berechtigte Forderungen aus diesem Gesetz, uns gegenüber, verzichtet, d.h. den Vollzug ausgesetzt.
Das nun der 01.01.2006 als Zeitpunkt angesetzt wurde, und auf eine Nachforderung ab Inkrafttreten des Gesetzes verzichtet wurde, sehe ich persönlich als Vorteil. :wink:
Sollte eine Klage gegen den Nachforderungszeitpunkt Erfolg haben kann dieses zweierlei Ergebnisse nach sich ziehen:
Du musst nicht nachzahlen, erst ab Rechtskraft der Änderung, oder Du musst mehr nachzahlen, nämlich seit Rechtskraft des Kfz-Steuergesetzes in der aktuellen Fassung - Mai 2005.
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| siggitim: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo,
um welche Beträge geht es denn eigentlich?
Bisher habe ich nirgends echte Zahlen lesen können. Für unser neues Womo profila 622 SB bezahlen wir "unter Vorbehalt" 210,- Euro.
Gruß
Siggi
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| dokabastler: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Am Samstag ist bei mir der Giftzettel gekommen...hab ihn noch gar nicht komplett gelesen...auf jeden Fall irgendwas mit ca. 450 € Steuer statt bisher 200......muß heut abend nochmal genau studieren..zumal ich die heurige Steuer schon überwiesen habe.....also 650 statt 200 kann eigentlich nicht sein......Widerspruch lege ich auf jeden Fall ein.............
Was ich gelesen habe ist, daß die mir 1 Euro Mahngebühr, ich ich letztes Jahr bei der Steuer wegen später Anweisung draufgehauen haben (ich hatte aber beim EIngang der Mahnung dann doch schon überweiesen, deren Konto hats aber noch nicht erfasst) nun wieder draufrechnen...die vergessen nix......haben sie mir beim Stillegen meines Porsche nach dem Verkauf letztes jahr auch bewiesen.......auch hier haben sie einen verechnungssscheck geschickt mit den noch übrigen Steuern und haben da auch gleich angeblich noch offene Mahngebühren von ein paar Euro abgezogen (noch dazu von meinen diversen Fahrzeugen und teilweise noch von vor 3 Jahren )...da haben die nur auf die Gelegenheit gewartet...kann mich kaum wehren...zumal es um 7 Euro geht iwar mir das zu blöd...
günter
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| hartmut49: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo,Ihr lieben Steuerzahler,
Auch ich habe heute, mein KFZ Steuerbescheid, für mein Womo. bekommen.
Doch, oh Wunder, alles beim Alten (198 €)
Ich hatte, mir, nun vorgenommen, beim FA anzufragen, ob ich bei meinem Womo, auch, die Steuerermäßigung
für meine Gehbehinderung, wie, bei meinem PKW bekommen kann?
Ich habe, auf den Finanzamtseiten, im internet, nichts gesehen, daß,ich, das nur für ein Auto, bekommen kann.??
Möchte, da, aber lieber im Moment, keine schlafenden
Hunde,wecken.!
Oder, hat, da jemand, von Euch, Infos drüber
Die besten Grüße
Hartmut
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| Gisela u. Manni: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Hartmut 49,
27. Wenn ein Behinderter eine Steuervergünstigung für ein Fahrzeug erhält, gibt es diese dann automatisch für weitere zugelassene Fahrzeuge?
Nein. Die Steuerbegünstigung steht der behinderten Person nur für ein Fahrzeug zu.
Weitere Fragen?
Ihr Finanzamt hilft Ihnen gerne weiter.
Finanzämter in Rheinland-Pfalz
Oder Sie wenden sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung: 0180 37 57 400, Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, 9 Cent pro Minute.
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| hartmut49: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Hallo Gisela,
vielen Dank, für, deine schnelle Antwort.?
Ich, werde. es dann , damit, so , lassen.
Ich hätte mich, in den A... gebissen, wenn ich, unserm Staat 8 Jahre schon zu viel Geld gespendet hätte!!
Gruß
Hartmut
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| Waldtroll: "Widerspruch beim Finanzamt"
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Also ich verzichte auf den Einspruch, hat eh keinen Arsch.
Ich bezahle für meinen L 200 jetzt PKW Steuer, ob wohl ich ihn nur als Lastesel nutze usw.
Für mein Womo muß ich 55 € im halben Jahr mehr bezahlen, das gebe ich doch gern für meinen Land, denn die Abgeordneten wollen ja demnächst ihre Bezüge den Richtern in den Landgerichten anpassen, dem will ich doch nicht im Wege stehen.
Strafen können wir die nur bei der nächsten Wahl, vorrausgesetzt die merkens auch.
Außerdem laufen alle die Widerspruch einlegen Gefahr, von Schäubles Horden zur Abgabe von Geruchsproben, ihre Socken zu verlieren.
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