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Schwerbehinderung und Autobahngebühr

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erich55: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
Hallo,
ich weiss nicht, ob die Frage hier richtig platziert ist.

Ich habe vor zwei oder drei Jahren mal gelesen, dass auf den französichen mautpflichtigen Autobahnen Schwerbehinderte mit Reisemobil in die Kategorie 1 eingestuft werden. Ob das so richtig ist, da bin ich mir nicht so sicher. Wenn dem so währe, ist meine Frage, wie ich das in frankreich nachweise.
Bei einer Fahrt vor drei Jahren habe ich meinen Ausweis an unterschiedlichen Mautstellen mal vorgezeigt und wurde an einer Zahlstelle wirklich in Stufe 1 eingestuft.
Wer kann näheres dazu sagen.

Gruss Erich
Anzeige: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
robert: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
Grüsse aus Belgien :wink:

Robert
Campoverde: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
Hallo Erich 55,

ich habe festgestellt, dass man bei Vorlage eines Behindertenausweises einen Nachlass bekommt. Entscheidend ist die Vorlage eines gültigen Ausweises.

Grüsse Campoverde
Waldi: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
Richtet sich das nach der Höhe des GdB oder ist das egal?

Grüßle Waldi
Campoverde: "Schwerbehinderung und Autobahngebühr"
Hallo Waldi,

keiner hat nach dem Grad der Behinderung gefragt. Der Ausweis war sichtbar an der Aussenscheibe angebracht. Ich fahre in Kürze wieder durch frankreich. dann werde ich weiter berichten.

Grüsse
Campoverde
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