| jonathan: "Zu schnelles fahren"
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| Ziggi hat folgendes geschrieben:: | Hallo an @,
LKW - Überholverbotsschild (277)
Das von Vielen gemeinte LKW - Überholverbotsschild (277) sagt aus:
"Überholverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen GG von mehr als 3,5 to"
(ausgenommen - Busse)
Das kann u.U. auch ein PKW mit anhänger sein.
Sollte ich total daneben liegen, so möge man es mir verzeihen
lg Ziggi |
Hallo!
Die korrekte Aussage der "Ausnahme" lautet: ausgenommen PKW und Busse
Das bedeutet für Gespannfahrer, daß sie auch in diesem Streckenabschnitt überholen dürfen, wenn der Zugwagen als PKW zugelassen ist. Ich kann also ohne Not im LKW-Überholverbot mit meinem Gespann Multivan-WoWa mit 4,4 to zGg überholen und tue dies auch.
Gruß
Werner
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| Anzeige: "Zu schnelles fahren"
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| agent_no6: "Zu schnelles fahren"
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Muß mal den alten Fred wiederhochholen, nur mal so zur Info:
Wisst ihr eigentlich die aktuellen Sätze für zu schnelles Fahren bei Womos > 3,5 To (LKW und Busse)
Hab mich mal schlau gemacht, wollte es mal wissen:
Zu schnelles fahren kostet generell immer Geld (anscheinend) und wird mit immer mind. einem Punkt bestraft:
Hier mal ein Auszug für außerhalb geschl Ortschaften:
... bis 15 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 70.-€
... 16 - 20 km/h - außerhalb 1 P 70.-€
... 21 - 25 km/h - außerhalb 1 P 80.-€
... 26 - 30 km/h - außerhalb 3 P 95.-€
Also haltet euch mit dem Gasfuß zurück.
Ciao
Didier
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| hheiko: "Zu schnelles fahren"
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| tekzenchelou hat folgendes geschrieben:: | | mclouis-Frank hat folgendes geschrieben:: | | Wenn man nicht weiß, wie schnell man fahren darf, sollte man noch mal die Fahrschule besuchen, oder einfach zu Hause bleiben |
Naja, in den letzten 20 Jahren hat sich einiges geändert. Und ich besitze einen französischen Führerschein.
LKWs dürfen 90 auf AB und machen Rennen, 5km weiter hat der Pole es immer noch nicht geschafft den Lituanier zu überholen und reiht sich wieder hinten ein.
Mein kastenwagen läuft Berg hoch nicht so schnell wie ein 600PS-Brummi oder Reisebus aber ich hab das nötige Grundwissen um immer zwischendrin zu bleiben, bei weniger als 5m Abstand zum Sattelschlepper brauche ich 35% weniger Sprit weil er mich mitschleppt. Schade dass man sie nicht entern darf, Abschleppseil mit Harpune und Trittbrettfahrer machen.
Jaja ich weiss es ist Freitag, da wird getrollt... :D |
...wirklich das nenne ich mal Mut zur Lücke....oder vielleicht Wagemut....
Gute Reise, Heiko
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| giovannibastanza: "Zu schnelles fahren"
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Ziggi und jonathan, letzendlich ist es mir vollkommen egal worüber ihr euch streitet, aber zuerst solltet ihr euch über den genauen Wortlaut zu Zeichen 277 des § 41 STVO einigen.
Da steht (!):Überholverbote verbieten Führern von
KRAFTFAHRZEUGEN mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t
einschließlich ihrer anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
So nun müßt ihr nur noch lesen können.
Also hat Ziggi unrecht wenn er von- Fahrzeugen -redet und Jonathan liegt daneben wenn er das Womo über 3.5t ausnehmen will. Es ist doch ein Kraftfahrzeug.
Es wird schon gefährlich , wenn ihr nun wirklich mal richtig gelesen habt ,für diejenigen die mit anhänger fahren , wenn das zul. Gesamtgewicht der Kombination über 3,5 t kommt.
Es wird in diesem Forum den einen oder anderen geben , der sogar den Text der Verordnung anzweifelt, aber dem ist sowieso durch nichts zu helfen.
Ich hatte an anderer Stelle schon einmal darauf hingewiesen , warum man das so geklärt hat.
Ciao. Giovanni
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| deputy13: "Zu schnelles fahren"
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| agent_no6 hat folgendes geschrieben:: | Muß mal den alten Fred wiederhochholen, nur mal so zur Info:
Wisst ihr eigentlich die aktuellen Sätze für zu schnelles Fahren bei Womos > 3,5 To (LKW und Busse)
Hab mich mal schlau gemacht, wollte es mal wissen:
Zu schnelles fahren kostet generell immer Geld (anscheinend) und wird mit immer mind. einem Punkt bestraft:
Hier mal ein Auszug für außerhalb geschl Ortschaften:
... bis 15 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 70.-€
... 16 - 20 km/h - außerhalb 1 P 70.-€
... 21 - 25 km/h - außerhalb 1 P 80.-€
... 26 - 30 km/h - außerhalb 3 P 95.-€
Also haltet euch mit dem Gasfuß zurück.
Ciao
Didier |
Hallo,
das hier beschriebene gilt nur für Fzg. mit Fahrtenschreiber, wie willst Du denn sonst die 5min. kontrollieren.
Bei Womo's, auch über 3,5t, sieht das nicht ganz so schlimm aus.
Gruß, Frank
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| giovannibastanza: "Zu schnelles fahren"
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Das sind die aktuellen Sätze auch für Womo bis 3,5 t. Ich denke es interessieren nur die -AUßerhalb-. Einzelfahrzeug.
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW
Bis 10 km/h 10 nein
11-15 km/h 20 nein
16-20 km/h 30 nein
21-25 km/h 1 P 70 nein
26-30 km/h 3 P 80 nein
31-40 km/h 3 P 120 nein
41-50 km/h 3 P 160 1 Monat
51-60 km/h 4 P 240 1 Monat
61-70 km/h 4 P 440 2 Monate
über 70 km/h 4 P 600 3 Monate
Ciao. Giovanni.
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