Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?
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| turbokurtla: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Dann doch nur mit Möbelverbinder zur Decke geschraubt !
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| Anzeige: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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| Poldi: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Hallo casiopeia85,
das ist einfach nur tragisch und ich wünsche Dir, daß Du dein Geld wiederbekommst. Die Sache mit dem nicht funktionierenden Tacho könnte ein Trumpf sein, den Du mit subtilem Hinweis auf Manipulation ausspielen könntest.
In diesen Eumel von sogenanntem Wohnmobil würde ich keinen Cent mehr investieren, von der Zeit ganz abgesehen, die Du sicher fürs Studium besser einsetzen kannst.
Viel Glück
Poldi
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| casiopeia85: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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habe mich jetzt gerade etwas bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten informiert und dabei folgendes gefunden:
"Unabhängig davon hätten Sie allerdings auch die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täusching anzufechten. Ihren Ausführungen zufolge sind Ansatzpunkte für eine arglistige Täusching durchaus vorhanden. Auch in diesem Fall ist aber nur eine komplette Rückabwicklung des Vertrages vorgesehen, keine Minderung. Sie hätten für diesen Fall allerdings eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer."
(Auszug aus --> Link )
was sagt ihr dazu? Der Fall ist zwar nicht gleich, aber analog vergleichbar.
Und das hier glaube ich ist SEHR hilfreich, vor allem für alle anderen Nutzer auch, die sich irgendwann mal ein Auto kaufen möchten:
"Der Begriff Bastlerfahrzeug wird von den Juristen (Gericht) sehr eng ausgelegt, so scheidet der Begriff gänzlich aus, sofern das Fahrzeug noch über eine gültige Tüv-Plakette verfügt und zudem noch aus eigener Kraft bewegt werden kann. Richtig ist auch, das der Wert eines solchen Bastlerfahrzeugs deutlich unter dem Marktwert eines vergleichbaren Typs u. Modell liegen sollte/muß."
(Auszug aus --> Link )
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| Tipsel: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Meine Meinung ist, dass ein Bastlerfahrzeug nicht ohne Schaden ist, der Schaden deutlich sichtbar war, und jeder Käufer dies leicht hätte erkennen können.
Wer sich trotzdem zum Kauf entschließt, weiß was auf ihn zu kommt.
Aber beim Verkäufer seh ich hier keinen Fehler. Niemand hätte diesen Preis akzeptieren und so ein Fahrzeug kaufen müssen.
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| Poldi: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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@casiopeia85, nach Möglichkeit keine Minderung - soviel kann man gar nicht mindern, sondern nur Rückabwicklung. Die Möglichkeiten muß ein Anwalt ausloten, besonders im Hinblick auf arglistige Täuschung und Manipulation am Tacho.
Hast Du im anderen Thread den Bericht und die bilder von abo1 gesehen?
Deines dürfte nicht weniger Aufwand erfordern. Ein Handwerker bist Du sicher nicht und das macht die Sache noch schlimmer.
Gruß Poldi
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| hast29: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Hallo,
wann hast du den Kaufvertrag unterschrieben?
Bist du vielleicht in diesen 10 Tagen wo man noch zurück treten kann?
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| casiopeia85: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Den Kaufvertrag habe ich erst am 12.12. unterschrieben, also erst vor vier Tagen.
Kann ich wirklich innerhalb von 10 Tagen vom KV zurücktreten? Gibt es dazu eine Quelle? Ich dachte das geht nur bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsfrist).
Was soll ich tun, wenn der Händler mir anbietet das Womo zurückzunehmen, aber die damalige Anzahlung von 500€ einbehält?
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| Lancelot: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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@casiopeia85:
Du hast Post ...
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| abo1: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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| casiopeia85 hat folgendes geschrieben:: |
Was soll ich tun, wenn der Händler mir anbietet das Womo zurückzunehmen, aber die damalige Anzahlung von 500€ einbehält? |
hallo
gib um gottes willen die karre zurück
500,- sind doch ein trinkgeld gegen das was dir da bevorsteht
und wenn du dann immer noch sowas in der art planst hol dir einen der alten kastenwägen Dxxx, die type merk ich mir nie
auch da kann man geld versenken, aber die sind dann doch meist in einem beherrschbareren kostenrahmen zu behandeln ...
lg
g
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| hast29: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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..ich täte mit dem DIng auf den Hof fahren, Papiere hinlegen und Tschüß.
Lehrgeld sollte der "Junge" nun doch zahlen...oder????
Und dann fragst du das nächste mal bevor du kaufst.
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| Gast: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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So ein TRAUER-SPIEL ...
habe ich wirklich noch nie erlebt ! Da heult einer wegen 500 Euro, die er unter gemachte Erfahrungen abhaken könnte !
Lieber ein paar Euro in den Sand gesetzt, wie ein "Fass ohne Boden" !
casiopeia85 nimm's mir bitte nicht übel, aber Du hast den "Blick für's Wesentliche" entweder nie gehabt, oder aber komplett verloren !
Sorry - aber ich muß da grad an den Spruch von meinem Freund (er ist Autohaus-Besitzer) denken : Jeden Tag steht ein DUMMER auf !
So war/ist es auch in Deinem hier im Forum diskutierten Fall !!!
Gruß Kiras
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| Italien-Nov-07-3.jpg |
| Beschreibung: |
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| hast29: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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| Code: | | Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Dann ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (§ 449 BGB). Der Käufer erwirbt mit der aufschiebend bedingten Übereignung zunächst nur ein Anwartschaftsrecht. Das volle Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Zahlt der Käufer nicht, ist der Verkäufer durch sein fortbestehendes Eigentum gesichert. Er kann allerdings die Sache auf Grund des Eigentumsvorbehalts nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist (§ 449 Abs. 2 BGB). |
aus Wipikedia
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| Gast: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Naja, wenigstens sieht der Duc noch ganz frisch aus. Aber bei dem Zustand würde ich das Ding auch zurückgeben. Ich würde auch mal beim TÜV vorbeifahren, um mal zu sehen, ob das Fahrzeug wirklich eine HU bestanden hat. Noch ein Argument für`s zurückgeben?
Wenn Du Dein Geld wieder hast, sag dem Händler, ich würde den Wagen für 500 EUR kaufen. :)
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| Beduin: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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| CC hat folgendes geschrieben:: | | . Ich würde auch mal beim TÜV vorbeifahren, um mal zu sehen, ob das Fahrzeug wirklich eine HU bestanden hat. |
sehr guter Tipp.
Wäre nicht der erste der den TÜV "normalerweise" nicht geschafft hätte.
| CC hat folgendes geschrieben:: |
Wenn Du Dein Geld wieder hast, sag dem Händler, ich würde den Wagen für 500 EUR kaufen. :) |
Bekomm ich dann den rechen Kotflügel :D
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| casiopeia85: "Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)?"
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Das mit dem TÜV habe ich mir auch schon gedacht. Aber könnten die nicht argumentieren, dass dieser schon ein paar Monate her ist?
Der hat nämlich bis März 2009 Tüv.
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