aqua
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Mein Einstand: Garantie oder Gewährleistung Nr. 1


Gast am 25 Jan 2008 10:13:25

In diesem Forum jüngst wieder gelesen, dass es hoffnungslos durcheinandergeht mit Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung. Dazu ein Beitrag von mir, der sich auch in anderen Foren gößter Beliebtheit erfreut ;-))

Garantie gegen den Hersteller oder Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer?

Nach Einführung des neuen Schuldrechts besteht immer noch der Irrglaube, man habe Garantieansprüche, mindestens gegen den Hersteller. Außerdem ist eine Praxis eingerissen, gegen die es gilt, die Augen offen zu halten:

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also privater Verbraucher kauft bei einem Unternehmer, können die weitreichenden Sachmängelansprüche durch allgemeine Vertragsbedingungen NICHT eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei neuen Fahrzeugen (oder anderen Sachen) gilt dies für 2 Jahre und bei gebrauchten Fahrzeugen für mindestens 1 Jahr.

In jüngster Zeit ist es nicht nur üblich geworden, dass seitens der Hersteller keine Garantien mehr gegeben werden. Vielmehr gehen die Verkaufsfirmen inzwischen dazu über, Nacherfüllungsansprüche abzulehnen mit dem Hinweis darauf, dass sie für konstruktionsbedingte Mängel nichts könnten und man sich an den Hersteller oder den Lieferanten des Basisfahrzeugs zu halten habe. Dort könnten die Fahrzeuge auch viel besser repartiert werden.

Das Ganze läuft darauf hinaus, dass der Käufer unmittelbar an den Hersteller verwiesen wird, der Verkäufer, der das Kaufgeld bekommen hat, seine Hände also in den Schoss legt und sich um nichts mehr kümmert. Das schlimme daran ist ist, dass der Käufer durch die unmittelbare Inanspruchnahme des Herstellers nicht automatisch den Verkäufer in Verzug setzt und ihm gegenüber Nachfristen setzt, die dann weitergehende Sachmängelansprüche aus dem Kaufvertrag begründen könnten. Er läßt den Verkäufer vielmehr auf diese Weise „draußen“ und regelt alles nur noch mit dem Hersteller.

Das Scheitern dieser Nachbesserungsversuche des Herstellers führt zu der Problematik, dass man aus dem Kaufverhältnis dann nicht sofort weiter gegen den Verkäufer vorgehen kann, weil ihm gegenüber ja gar keine Nachfristen gesetzt worden waren. Man fängt dann also womöglich wieder von vorne an; hoffentlich noch innerhalb der Verjährungsfristen!?

Was ist zu tun?

Bei allen Sachmängelansprüchen ist immer erster und unmittelbarer Ansprechpartner der Verkäufer. Wenn dieser an den Hersteller verweist, ist das nachvollziehbar, aber zunächst ein Problem des Händlers gegenüber seinem Vorverkäufer, also in der Regel dem Hersteller. Trotzdem ist daher immer auch eine Nachfrist gegenüber dem Verkäufer (Händler) zu setzen mit der Aufforderung, sich um die nachhaltige Mängelbeseitigung zu kümmern und man nichts dagegen habe, wenn er seinerseits dazu den Hersteller einschaltet und sich um eine Abwicklung auf kurzem Wege kümmere. Dann bleibt der Händler mit im Boot und haftet aus eigener Fristversäumnis unmittelbar, ohne dass er sich dann noch damit herausreden kann, er sei ja von dem Kunden nie in Verzug gesetzt worden und für die Versäumnis des Herstellers könne er schließlich nichts.

Der Händler schaltet also auf diese Weise sicher auch den Hersteller ein. Auch bei dieser Variante führt letztlich der Hersteller die Nacharbeiten durch. Nur ist der rechtliche Unterschied der, dass der Händler der Schuldner der Nacherfüllung bleibt, diese auch erbringt und den Hersteller als Erfüllungsgehilfen beauftragt. Alle Handlungen und Fehler des Erfüllungsgehilfen (Hersteller) werden auf diese Weise dem Händler zugerechnet und lösen die weiteren Rechte der Nacherfüllung aus.

Also nicht einfach abwimmeln lassen. Ansprechpartner ist der Verkäufer und nicht der Hersteller. Mit diesem hat man im Zweifel kein unmittelbares Vertragsverhältnis, wohl aber mit dem Verkäufer, der nämlich vom Käufer auch das Kaufgeld bekommen hat.

Hat der Hersteller eine eigene Garantie zugesagt (was sehr selten ist, abgesehen von Dichtigkeitsgarantien), kann man allerdings den Hersteller parallel sogleich mit in Anspruch nehmen. Dann macht man zwei Ansprüche gleichzeitig geltend, aus dem Kaufvertrag den Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer und aus dem selbstständigen Garantievertrag den Garantieanspruch gegen den Hersteller. Nötig ist das an sich nicht, schadet aber auch nichts.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 25 Jan 2008 10:55:22

Na dann begrüßen wir doch hier mal unseren viel gelobten und sehr Bekannten RA aus Bad Hersfeld :-)

Schön das Du jetzt auch hier im Forum dabei bist :-)

HERZLICH WILLKOMMEN :!: :!:

mittelmeertaucher am 25 Jan 2008 13:08:09

...genau. Ein herzliches willkommen in diesem unser aller bestem Forum. :kette:

Anzeige vom Forum


jonathan am 25 Jan 2008 14:12:58

Juchhu !
Herzlich willkommen aus dem schönen Wiehengebirge!
Werner

Gast am 25 Jan 2008 14:19:01

Willkommen auch aus OWL.



Hardo


Jetzt haben wir sogar eine User-Rechtsabteilung :D :D

Gast am 25 Jan 2008 14:32:49

Und auch aus dem hohen Norden, willkommen im Forum :yau:

arthur am 25 Jan 2008 14:40:50

Hallo...das man immer bei Garantiefall über den Händler(wo gekauft )gehen muß glaube ich nicht so recht.Mein Womo gekauft September 2006.Bisher direckt bei Fiat-Werkstatt gewechselt (ohne es mit dem Händler abzusprechen):elektrischer Fensterheber und Scheinwerfer(Wasser drinn).Auch eine Heckleiste und am Alkoven eine Leiste abgedichtet(neutrale Werkstatt) auch ohne den Händler zu kontaktieren.Glaube es ist kein muss mit dem Händler.Mein Händler hatt mich nur beim Kauf 2006 gesehen und seit dem nicht mehr.Wird alles über die jeweilige Werkstatt abgewickelt. :) gruß Arthur. 8)

Maggie am 25 Jan 2008 14:57:05

BossCatOne hat geschrieben:Na dann begrüßen wir doch hier mal unseren viel gelobten und sehr bekannten RA aus Bad Hersfeld :-)

Schön das Du jetzt auch hier im Forum dabei bist :-)

HERZLICH WILLKOMMEN :!: :!:


Viel davon gelesen, noch nie gebraucht, brauche ich hoffentlich auch nie - aber gut zu wissen, dass er da ist!!

Einen herzlichen Willkommensgruß auch von mir hier in diesem Forum.


Viele aus Köln
von

Maggie :flower:

Tipsel am 25 Jan 2008 15:07:24

Auch aus Hessen

herzlich willkommen

:hallo:

Gast am 25 Jan 2008 15:49:07

ebenfalls ein herzliches willkommen, trotzdem mit der hoffnung verbunden, die dienste nicht in anspruch nehmen zu müssen

Gast am 25 Jan 2008 15:56:03

@Arthur

Probleme wirst Du bekommen, wenn Du wegen vergeblicher Nachbesserungen bei Fiat den Rücktritt erklären willst und bis dahin niemals dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hattest. Die Inanspruchnahme bei Fiat aus der Neuwagengarantie für das Chassis ist ganz nett und auch so einfach und bequem, setzt aber den Verkäufer nicht mit der Nacherfüllung in Verzug.

Bringe doch das Fahrzeug zum Händler und lass den die Garantieansprüche bei Fiat abarbeiten. Dann kannst Du nichts falsch machen, der Händler hat keinen Schaden (weil Fiat ja umsonst arbeitet), muss sich aber die Nacherfüllungsversuche aus dem Kaufverhältnis Dir gegenüber zurechnen lassen, wenn sich der Mangel nicht abstellen läßt.

Im übrigen kann jeder machen was er will. Ich gebe nur Tipps ;-))

mauimeyer am 25 Jan 2008 16:48:28

Und dafür sind wir sehr dankbar!
Herzlich willkommen!

womo-klaus am 25 Jan 2008 17:00:07


Hallo rantanplan,

auch von einer McLouis WoMo-Besatzung

ein herzliches Willkommen hier im Forum :surf:

Fendt-Fahrer am 25 Jan 2008 17:24:43

Willkommen und gruß aus Bayern

Advantage am 25 Jan 2008 18:12:29

Hallo,

ein herzliches Willkommen aus Baden-Baden.

Hoffentlich klappt bei allen "Anderen" der Rücktritt vom Kaufvertrag genau so gut wie bei mir.

.... und wer Deine Ratschläge nicht annehmen will, selber schuld :D

Mir hat`s grob 8000,-- Euro gebracht :klatschen:

Nochmals Danke für Deine unbürokratische Hilfe :!: Wenn wir uns evtl. beim Pfingsttreffen sehen, geb ich einen kräftigen Schluck aus.

PS: Ich glaube das MANN Dich im Allgäu jetzt auch kennt :)

Bergbewohner1 am 25 Jan 2008 18:47:10

Auch aus Sachsen ein herzlichen Willkommen, aber man sieht hier schon wieder an einer Reaktion, manche denken sie bringen es besser wie ein RA.
Hätte ich von deiner Existenz schon 2002 gewußt, dann wäre mir viel Ärger, viel Geld und eine Klageabweisung sicherlich erspart geblieben.

arthur am 25 Jan 2008 21:47:36

Hallo Rantanplan...Hallo erst mal .Da kann man mal sehen ,man lernt immer dazu.Vielen Dank für deinen Ratschlag.Ist immer gut sowas von einem RA zu erfahren.@Waldtroll laut deinem Posting solltest du dich bei der eigenen Nase fassen.Scheinst es ja auch nicht besser gewust zu haben!.... :wink: gruß..Arthur

Gast am 25 Jan 2008 22:07:16

Hallo !
Ich kann verstehen, das sich hier viele freuen, einen RA im Forum zu wissen, besonders, wenn man so manche haarsträubende Story hier liest.

Mir sträuben sich allerdings allerdings alleine schon bei der Nennung des Berufs schon die Nackenhaare, weil ich schon direkt und zahlreich in meinem Kundenkreis laufend mit Rechtsanwälten (oder Jurastudenten, die sich so nennen) zu tun habe, die sich mit Abmahnungen ihr neues Wohnmobil finanzieren.

Hoffe, du gehörst nicht zu dieser Gruppe :wink:

Auf jeden Fall werden die zahlreichen Fragen, mit denen Du sicher jetzt bombardiert wirst, sehr interessant werden ....

Willkommen im Forum.
Klaus

Bergbewohner1 am 27 Jan 2008 12:04:20

arthur hat geschrieben:.@Waldtroll laut deinem Posting solltest du dich bei der eigenen Nase fassen.Scheinst es ja auch nicht besser gewust zu haben!.... :wink: gruß..Arthur

Da Du noch nicht allzu lange Mitglied im Forum bist und deshalb meinen Postings wie zu der Klageabweisung kam, sicher nicht gelesen hast, werde ich deine Antwort ......nicht weiter kommentieren.
Außerdem hatte ich ja geschrieben, daß es bei einem "sachkundigen Anwalt" sicher anders ausgegangen wäre, wenn es nach mir damals gegangen wäre, hätte ich keine Unterlagen zurück gehalten, aber vor Landgericht ist Anwaltszwang und dann wird bei einem "unkundigen" Anwalt auch schnell mal "Fehler" gemacht.
Wo es dann in die 2.Instanz gehen sollte, da war auch die Begründung und Beweisführung OK, nur da wollte ich nicht mehr, weil sie Sache mit den Kosten mir dann zu heiß wurde.

sanny am 27 Jan 2008 13:05:20

Ein herzliches willkommen in diesen sehr netten Forum.Deine Berichte habe Ich schon in einem anderen forum immer gelesen und sie waren für viele sehr hilfreich.Schön das der Weg hierher gefunden wurde und wir jetzt hier daran teilhaben können.
aus Limburg von Sanny

arthur am 27 Jan 2008 20:28:54

hallo Waldtroll siest die Sache genau richtig.Habe das tatsächlich nicht gewust.Also nichts für ungut,oder so!..gruß..Arthur. :(

Gast am 27 Jan 2008 20:37:06

Hallo Ulrich

Auch ich begrüße Dich hier herzlich, hier hast Du noch gefehlt und bist auch viel besser aufgehoben als im ( na Du weißt schon )

Liebe
Sigi aus der nähe von Vaterstetten

Gast am 27 Jan 2008 22:23:35

Ein herzliches Willkommen mal rüberschick
aus Berlin
lg marry

runo am 28 Jan 2008 17:11:24

Hallo Rantanplan, nach Bad Hersfeld aus dem Sauerland und herzlich willkommen hier im Forum.
Runo

ingemaus am 03 Feb 2008 15:38:01

Hallo!

Nur gut, wenn auch Anwälte dann und wann daneben liegen. Dies muss nicht unbedingt am Anwalt selbst liegen, oft ist die nächste Instanz, sprich Richter und dessen Tagesform mit ausschlaggebend ob sein oder nicht sein! ist oft nicht mehr die Frage!

tschüss ingemaus

Gast am 27 Okt 2008 12:22:21

Aus aktuellem Anlass mal wieder nach oben...

heyn am 27 Okt 2008 13:35:34

rantanplan hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass mal wieder nach oben...


danke Dir... ich hatte es auch bereits gelesen... wußte aber nicht genau, wie ich das jetzt in meinem konkreten Fall anwenden kann? Heißt das jetzt für mich ich sollte die Mängel am besten schriftlich (in welcher Schriftform auch immer?) bei meinem Händler anzeigen, damit der mich ebenso schriftlich z.B. an einen anderen Hymerhändler in der Nähe verweist bzw. an einen Fiathändler? :?

Gast am 27 Okt 2008 13:49:23

heyn hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass mal wieder nach oben...


danke Dir... ich hatte es auch bereits gelesen... wußte aber nicht genau, wie ich das jetzt in meinem konkreten Fall anwenden kann? Heißt das jetzt für mich ich sollte die Mängel am besten schriftlich (in welcher Schriftform auch immer?) bei meinem Händler anzeigen, damit der mich ebenso schriftlich z.B. an einen anderen Hymerhändler in der Nähe verweist bzw. an einen Fiathändler? :?


Genau, dann sind die anderen seine Erfüllungsgehilfen und er bleibt in der Haftung für die Dinge, die womöglich wieder nicht ordentlich abgewickelt werden.

heyn am 27 Okt 2008 14:13:34

ok... mal sehen, was dabei raus kommt... danke Dir :)

ladyfalk am 22 Jan 2009 21:55:13

Hallo Rantanplan,

ich/wir haben ein fast neues Wohnmobil mit sehr vielen Sachmängel, und haben Probleme mit unseren Händler.
Die Eingaben von Dir/Ihnen im Forum haben mich zu der Überzeugung gebracht, mich unbedingt in nächster Zeit mit Ihnen als Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
Meine Mail Adresse lautet [mod="Dirk"]Nutzungsbedingungen lesen! eMail entfernt![/mod]

Bitte um Rückmeldung!
MfG
Mülli

apa am 27 Apr 2009 16:38:45

Herzlich willkommen.

Gut zu wissen. So eine Rechtsabteilung ist schon was Feines.

Schöne vom Niederrhein.


mfg

Armin

larsentt am 10 Mai 2009 09:27:31

auch aus hamburg ein herzliches willkommen!!!!!! will zwar nicht hoffen das ich mal deinen rat brauche, aber man weiss ja nie....
also willkommen im club und aus hamburg

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Frage wegen Nutzungsentschädigung
Frage zum Parken im Wohngebiet in Dresden
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt