Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?
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| st_mott: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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Hallo abo1,
mit Interesse verfolge ich Eure Diskussion. Ich gebe Dir dahingehend recht, dass der Fahrzeughalter/Fahrer zunächst nicht für das Leergewicht zuständig ist. Dies wird durch den Fahrzeughersteller bzw. der Technischen Prüfstelle, welche für die Homologation verantwortlich ist, festgelegt.
Bei Einzelanfertigungen wird in der Regel jedes Fahrzeug vor der Abnahme verwogen (fahrfertig mit 90% Kraftstoff, 100% frischwasser und Fahrer), bei Serienfertigungen wird das Fahrzeuggewicht ohne Extras angegeben. Du kannst Dir denken, was bei einem Wohnmobil dann noch dazu kommt, nämlich mehrere hundert Kilo ohne Rücksicht auf Achslastverteilung.
Mit dieser Kenntnis, ist es sehr wohl im Interesse eines Fahrers, zu wissen, wie schwer sein Fahrzeug ist, bzw. wie sich dass auf die Achsen verteilt.. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, das der Fahrer ausnahmlos für die Einhaltung des zulässigen Achs- und Gesamtgewichtes ist. Und allein das wird im Fall der Fälle mit einem Bußgeld geahndet. Es gibt derzeit keinen Regelsatz im Ordnungswidrigkeitenkatalog hinsichtlich Achslastverteilung.
Übrigens habe ich unseren flair nachwiegen lassen und mit Erschrecken festgestellt, dass unsere Vorderachse bereits im Leerzustand überladen ist.
Wenn die garage voll ist, passt es wieder (40/60%).
Viele Grüße
Stephan
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| Anzeige: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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| abo1: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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| st_mott hat folgendes geschrieben:: | .....Ich gebe Dir dahingehend recht, dass der Fahrzeughalter/Fahrer zunächst nicht für das Leergewicht zuständig ist. Dies wird durch den Fahrzeughersteller bzw. der Technischen Prüfstelle, welche für die Homologation verantwortlich ist, festgelegt.
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.....Mit dieser Kenntnis, ist es sehr wohl im Interesse eines Fahrers, zu wissen, wie schwer sein Fahrzeug ist, bzw. wie sich dass auf die Achsen verteilt.....
...........Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, das der Fahrer ausnahmlos für die Einhaltung des zulässigen Achs- und Gesamtgewichtes ist. Und allein das wird im Fall der Fälle mit einem Bußgeld geahndet. .... |
hallo stephan
ich kann dir nur das sagen was ich anlässlich eines persönlichen termins bei meinem anwalt in erfahrung gebracht habe und was er mir auch angeboten hat (kostenpflichtig) als verbindliche restauskunft schriftlich auszufertigen.
nach dieser auskunft gilt
- der lenker ist IM RAHMEN SEINER MÖGLICHKEITEN für die einhaltung dieser gewichte verantwortlich
- das heisst er muss sich bei der zuladung kundig machen wie schwer diese ist. das ist zumutbar und praxisgerecht
es gehört NICHT zu den obliegenheiten des lenkers vor fahrtantritt sein fahrzeug auf der brückenwaage zu verwiegen ob die im brief homologierten gewichte auch der praxis entsprechen
dafür fehlt jede gesetzliche grundlage
das muesste er nur dann wenn er
- selbst dieses homologierte gewicht geändert oder
- den auftrag zur änderung erteilt hat oder
- er anlass dazu hat anzunehmen das die werte im brief nicht stimmen
betreffend bussgeld mag es sein dass eines ausgesprochen wird, spätestens in der instanz wir das aber wohl zurückzogen werden da es kein verschulden des lenkers gibt
lg
g
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| ingemaus: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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Hallo Abo !
Bei Deinem Anwalt scheint nach meiner Meinung Theorie und Praxis nicht zusammen zupassen.
Stehe ich vor Gericht und der Richter sagt, Ihr FG war als Auslöser der Haverie überladen und ich antworte: Da kann ich aber nichts dafür, weil das Eigengewicht schon von Anfang an zu hoch war, bekommt der Richter einen Lachkrampf!
Das Eigengewicht, woher hast Du diese Bezeichnung, was soll das sein? Diesen Ausdruck kennt auch die EN 1646 nicht.
Alleine durch den Zukauf von Teilen und Anbauten durch den Käufer, wird die Masse des FG mit Aufbau im fahrbereiten Zustand so stark verändert, daß eine Nachwiegen immer erforderlich ist!
Bei Lieferung muss ich meine Extras vom augenblicklichen gewicht abziehen!
Dazu kommt nach EN die konventionelle Belastung, die Grundausstattung, die persönliche Ausrüstung. Diese Daten erhalte ich aus dem Prospekt ( oft falsch) oder sie sind in der EN vorgegeben.
Jetzt kann ich feststellen ob der Hersteller mit seinen Masseangaben des WM richtig liegt oder mauschelt!
Praxis ist es das erhaltene WM zu wiegen, danach kann ich bis zum zulässigen Gesamtgewicht zuladen. Was soll da das Eigengewicht aussagen auf das Du bestehst? Wortklauberei! Tut mir leid!
Anders verstehe ich Deine Aussage nicht.
tschüss ingemaus
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| abo1: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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| ingemaus hat folgendes geschrieben:: | ...
Das Eigengewicht, woher hast Du diese Bezeichnung, was soll das sein? ... |
hallo
das eigengewicht ist jenes gewicht welches unter dem begriff "Eigengewicht" in den fahrzeugpapieren eingetragen ist
seit ein paar jahren gibt es die begriffe mit dem "fahrbereiten zustand" etc, aber die gab es zb 2002 noch nicht ...
screenshot aus meinem fahrzeugbrief (typenschein) anbei
lg
g
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| Bild 5.png |
| Beschreibung: |
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| Gast: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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Was das "Leergewicht" ist, steht in § 42 Abs, 3 StVZO. Wie ein Wohnmobil von der Zuladung her ordentlich auszulegen ist, damit es dem vertraglich vorausgessetzten Gebrauch entspricht steht in der DIN 1646-2.
Alles zusammengefasst steht in meinem Zuladungsrechner:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t27405.html
Viel Spaß beim rechnen...
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| ingemaus: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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Hallo Abo!
Ab Juli 2004 sollte, musste bereits unter dem Leergewicht im Kfz-Brief
die Masse im fahrbereiten Zustand eingetragen werden.
In den heutigen EU Zulassungsbescheinigungen steht von einem Leergewicht nichts mehr. Hier steht unter F1 nur noch technisch zulässige Gesamtmasse.
Für uns WM-Käufer betimmt keine Erleichterung.
Wir müssen uns hier auf Prospektangaben berufen, bzw das FG wiegen lassen.
Dies ändert aber nichts daran, daß viele WM eine zu geringe VA-Belastung haben, von der der Fahrer nichts weiß! Diese ist aber durch den Hersteller bereits durch einen zum Beispiel verkehrten Radstand oder falscher Montage von Gas, wasser, Küchenblock usw vorgegeben.
tschüss ingemaus
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| dieter2: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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| ingemaus hat folgendes geschrieben:: | In den heutigen EU Zulassungsbescheinigungen steht von einem Leergewicht nichts mehr. Hier steht unter F1 nur noch technisch zulässige Gesamtmasse.
tschüss ingemaus |
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht in spalte G>2870 <
"Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeuges (Leermasse) "
Gruss Dieter
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| abo1: "Mindestachslast-Gewicht auf der Vorderachse?"
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| ingemaus hat folgendes geschrieben:: |
Ab Juli 2004 sollte, musste bereits unter dem Leergewicht im Kfz-Brief
die Masse im fahrbereiten Zustand eingetragen werden.
In den heutigen EU Zulassungsbescheinigungen steht von einem Leergewicht nichts mehr. Hier steht unter F1 nur noch technisch zulässige Gesamtmasse.
Für uns WM-Käufer betimmt keine Erleichterung.
Wir müssen uns hier auf Prospektangaben berufen, bzw das FG wiegen lassen.
Dies ändert aber nichts daran, daß viele WM eine zu geringe VA-Belastung haben, von der der Fahrer nichts weiß! Diese ist aber durch den Hersteller bereits durch einen zum Beispiel verkehrten Radstand oder falscher Montage von Gas, wasser, Küchenblock usw vorgegeben.
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hallo
sorry dass ich da dein ganzes posting zitiere, aber muss sein ;-)
denn es ist alles 100% richtig was du da sagst ...
lg
g
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