Caravantechnik
Luftfederung

Unfallwomo / Gutachtenabrechnung

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achimHH: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Hallo Rüdiger,

es gibt ja doch auch die möglichkeit,
das es ein Wohnmobil ist
welches einer Firma gehört....

Die kann dann die Mwst. ausweisen, und
Du bezahlst sie ja dann sowieso.....

Nicht alle gebrauchten Wohnmobile,
sind aus reinem Privatbesitz.

viel Glück bei der Suche....
Anzeige: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
schwubs: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Hallo Achim,
umgesehen haben wir uns natürlich schon bei den Händlern.
Diejenigen Gebrauchten, die in Frage kamen, liefen zwischen 1 und 3 Jahren in der Vermietung und hatten alle trotz nicht bescheidener Preisschilder und km Leistungen unglaubliche Zustände. Ein Gefährt mit angebeultem alkoven oder verschimmelter Naßzelle oder überall angestossenen Möbeln und ähnlichem kommt einfach nicht in Frage.
Außerdem sind wir nicht bereit für ein kleineres (und evt. älteres/schlechter ausgestattetes )Womo als unseres mehr zu bezahlen, als unseres von sieben Jahren neu gekostet hat.
Die Sache gestaltet sich schwieriger als gedacht...

Rüdiger
FTW: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Hallo Rüdiger,

da ich zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehe, das Euer (ehemaliges ) Reisemobil aufgrund des Alters überwiegend Differenzbesteuert gehandelt wird (2 % MwSt. gem § 25 EStG), soll bei der Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges auch die MwSt. erstattet werden. Dabei muß es sich nicht um ein "Geschäftsfahrzeug" handeln. Der Schädiger, hierfür die versicherung, muß Euch in die gleiche Lage versetzen, als ob der Unfall nie stattgefunden hätte. Kann in diesem Fall das Fahrzeug nicht mehr repariert werden, kann die Entschädigung auch als Geldleistung erfolgen.

Hier würde ich meinen RA nochmals um Prüfung der Gegebenheiten bitten.

Welchen Betrag habt Ihr für das beschädigte Womo bekommen ?
Wie hoch wurde der WBW im Gutachen angesetzt ?
Wie hoch sind die Rep.-Kosten?
Wurde im Gutachten ein Restwert angegeben ? Wenn ja, wie hoch ?

Dies Angaben ggf.per PM beantworten.

Gruß

Toni
schwubs: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Tja, schwierig bleibt es.
Die versicherung reguliert nur den Differenzsteuerteil, sprich, sie schätzt die Gewinnspanne des Händlers und erstattet die MwSt auf diesen Teil (wenn ich das richtig aus deren Schreiben herauslese).
Unser RA sieht ohne Nachweis der MwSt keine Möglichkeit hier mehr herauszuholen.
Wir haben unsere Konsequenz daraus gezogen und einen neuen Caravan bestellt, hier können wir alles ausweisen und schlafen in neuen Polstern...

Wenn die kinder mal auf eigenen füssen stehen, werden wir uns wieder nach einem (dann natürlich etwas kleinerem) Womo umsehen.

Recht haben und dieses auch zu bekommen ist kein leichtes Unterfangen.

Schade, wir haben unsere sieben Womojahre sehr genossen und versuchen nun halt, ein paar schöne Jahre als Gespannfahrer zu haben.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hinweise und allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünschen euch

Anja und Rüdiger samt Kinderschar!
Waldi: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Hallo Anja und Rüdiger

Ich kann so richtig mit euch fühlen ich wünsche euch bald wieder
ein Womo.Zurzeit kämpfe ich auch mit der versicherung ich hatte
einen unverschuldeten Motorradunfall und die Restzahlung des
Schmerzensgeldes zieht sich auch schon ein dreiviertel Jahr hin.

Es grüßt dich
Waldi
trebla: "Unfallwomo / Gutachtenabrechnung"
Hallo Anja u. Rüdiger,

euren Rechtsanwalt kann man in der Pfeife rauchen! Mit der von ihm ausgehandelten MwSt-Regelung würde ich mich nicht einverstanden erklären.
Schau die mal die Beiträge von "Rantanplan" im Camperfreunde.com Forum an.
Ich selber habe mit ihm eine Sache zur vollsten Zufriedenheit durchgezogen.

Gruß trebla
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