der helle wahnsinn, wenn`s stimmt
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| Gast: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: |
So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab. |
Wie kann ich zwei oder mehr Hauptwohnsitze haben? Nach meinem dafürhalten kann es nur einen Hauptwohnsitz und in der Folge einen Zeitwohnsitz geben.
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| Anzeige: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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Das kommt auf das Recht im betreffenden Staat an. Bis vor wenigen Jahren konnte man in Ö zwei Hauptwohnsitze haben - völliger Nonsens zwar, aber der Gesetzgeber hatte es erlaubt.
Es kann also z.B. Ungarn nichts dagegen haben, wenn sich ein Österreicher oder Deutscher einen zusätzlichen Hauptwohnsitz nimmt - wie immer ein solcher dort definiert wird.
Für Österreich ist es jedenfalls völlig wurscht, ob jemand noch anderswo einen hat, weil ja nur geschaut wird, ob er österr. Hauptwohnsitzer ist.
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| abo1: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: | ....wenn ein österreichischer Hauptwohnsitzer (also Staatsbürgerschaft egal) ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ins Bundesgebiet einbringt, dann wird im Zweifel angenommen, dass das Fahrzeug hier dauernd verwendet wird.
Dies bedeutet, dass innerhalb eines Monats ein österreichisches Kennzeichen zu montieren ist (berechtigterweise natürlich ;-) ). Zeitlichen Aufschub gibts in bestimmten, genau definierten Fällen.
Sonst ist es illegal. Nachzulesen im § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz.
So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab. |
hallo
wenn es so im kraftfahrgesetz stehen sollte dann ist es totes recht
ein haufen wiener handwerkerv fahren mit lieferwägen mit tschechischen odere ungarischen kennzeichen
die diversen österreichischen reisebusunternehmen fahren ebenso mit ausländischen kennzeichen
und groessere konzernbetriebe drücken ihren mitarbeitern dienstwägen aus den "billigeren" auslandsniederlassungen aufs aug
ich habe in dem zusammenhang schon mehrfach gehört dass die bedingung lautet "einmal im monat muss das fahrzeug ausser landes sein". auch der oeamtc hat das übrigens mal so gesagt.
abgesehen wird wohl kaum nachvollzogen werden, wer mit welchem auto wann wohin fährt...
insbesondere wenn es ein Womo ist welches eh per definition öfters mal im ausland rollt
lg
g
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| johannsen: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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Naja - es macht einen Unterschied, ob ich das über eine Firma spiele/spielen kann oder ob ich Privater bin.
Bei der Firmenlösung bin ich bei Dir, aber wie erklärst du dem Polizisten, der Dich täglich mit dem Auto fahren sieht, dass der Standort nicht nach Österreich verlegt wurde, wenn Du hier Hauptwohnsitzer bist.
Die Crux für Dich dabei ist, dass das Gesetz hier die Vermutung aufstellt, dass das Fahrzeug den dauernden Standort hier hat und Du musst das Gegenteil beweisen. Das wird in den meisten Fällen schwierig sein.
Glaub mir: aus meiner beruflichen Erfahrung ist das keinesfalls totes Recht.
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| abo1: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: | Naja - es macht einen Unterschied, ob ich das über eine Firma spiele/spielen kann oder ob ich Privater bin.
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hallo
ich kenne wen der hat in rumänien eine firma und hat sich selber ein dienstfahrzeug (mit RO kenneichen, logo) "gegeben".
sein arbeitsbereich ist die aqirierung von kunden in österreich.
das macht er seit drei jahren, und als es wegen einer autorelevanten sache (steuerlicher selbstbehalt wegen dienstwagen privatnutzung) mal ärger gegeben hat mit dem einkommensteuerbescheid wurde das konstrukt vom finanzamt auch durchgewunken.
was sollte das KFG beanstanden können wenn die finanz sagt es ist ok....?
lg
g
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| johannsen: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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Das ist ja auch legal: der Sitz des Unternehmens ist im Ausland und der Inhaber ist halt z.B. als Geschäftsführer angestellt. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden oder zu machen - hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Aber der Inlandshauptwohnsitzer (auch wenn er wo anders auch gemeldet ist), der als Privatmensch ein Nichtfirmenauto lenkt, hat sehr schnell ein Nachweisproblem.
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| abo1: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: | Das ist ja auch legal: der Sitz des Unternehmens ist im Ausland und der Inhaber ist halt z.B. als Geschäftsführer angestellt. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden oder zu machen - hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Aber der Inlandshauptwohnsitzer (auch wenn er wo anders auch gemeldet ist), der als Privatmensch ein Nichtfirmenauto lenkt, hat sehr schnell ein Nachweisproblem. |
hallo
jo, ist aber in dem fall das selbe ...
;-)
eine firmengründung in RO kostet einen apple und ein ei ...
und ich denke mal das lässt sich prima auf die situation der ausflaggung eines privatfahrzeuges umlegen.
logisch kann es evt zu unangenehmen fragen kommen, aber wenn du dir alleine die CO2 strafsteuer ansiehst, da geht es um 3000,- bis 5000,- strafsteuer (zusätztlich zu den 16% NOVA vom kaufpreis und ZUZÜGLICH des malus für den fehlenden partikelfilter) für ein fahrzeug das evt 10.000,- kostet. das sind wir schnell bei 70% "steuerzuschlag" auf den eigentlichen kaufpreis.
und zusätzlich die viel höhere kraftfahrzeugsteuer in AT, dagegen sind die neuen DE steuern für die womos ja geschenke ....
ich kenne mehrere fälle die hier in AT so unterwegs sind, bisher keine anstände ...
lg
g
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| johannsen: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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Sagen wir mal so: ich gehe davon aus, dass jemand nur dann eine Firma im Ausland gründet, weil er tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn er das nur zu dem Zweck der Hinterziehung von Steuern macht, dann kommt das sicher vor, findet jedoch nicht meine Zustimmung.
Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass speziell Österreich Vorschriften zur Absicherung des Inlandsmarktes für die Autohändler und Versicherungen geschaffen hat, die es nicht verwunderlich erscheinen lassen, wenn Leute diese Wege beschreiten wollen, so muss man doch auch sehen, dass die Steuern eben ein Teil unseres Staatssystems sind, die (hoffentlich zumeist) für das Gemeinwohl eingesetzt werden.
So, ich hör schon auf .... ;-)
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| Waldtroll: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: | Sagen wir mal so: ich gehe davon aus, dass jemand nur dann eine Firma im Ausland gründet, weil er tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn er das nur zu dem Zweck der Hinterziehung von Steuern macht, dann kommt das sicher vor, findet jedoch nicht meine Zustimmung.
Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass speziell Österreich Vorschriften zur Absicherung des Inlandsmarktes für die Autohändler und Versicherungen geschaffen hat, die es nicht verwunderlich erscheinen lassen, wenn Leute diese Wege beschreiten wollen, so muss man doch auch sehen, dass die Steuern eben ein Teil unseres Staatssystems sind, die (hoffentlich zumeist) für das Gemeinwohl eingesetzt werden.
So, ich hör schon auf .... ;-) |
Kannst Du dein Profil nicht ausfüllen, weil Du sonst in Ungnade geräts :?: :D Nach deinen Beiträgen könntest Du glatt "Richter" sein
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| abo1: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| Waldtroll hat folgendes geschrieben:: | | ...Kannst Du dein Profil nicht ausfüllen, weil Du sonst in Ungnade geräts :?: :D Nach deinen Beiträgen könntest Du glatt "Richter" sein[/color] |
hallo
eher steuerprüfer, notar oder so was ....
jedenfalls beamtet ...
;-)
lg
g
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| johannsen: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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Hab mein Profil im Sinne Eurer Fragen ausgefüllt. Dazu (falls erforderlich, was ich nicht annehme) die Klarstellung, dass ich hier privat bin, aber gerne fachliche Anfragen oder Themen mitbehandle.
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| abo1: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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| johannsen hat folgendes geschrieben:: | | Hab mein Profil im Sinne Eurer Fragen ausgefüllt. Dazu (falls erforderlich, was ich nicht annehme) die Klarstellung, dass ich hier privat bin, aber gerne fachliche Anfragen oder Themen mitbehandle. |
hallo
LOL
mut kann ma ned kaufen ...
trotzdem: willkommen hier
:wink:
lg
g
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| Gast: "der helle wahnsinn, wenn`s stimmt"
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hallo foriker!
der erste schock ist vorbei .....
die 20% mwst auf die co2 strafsteuer mußte ich nicht bezahlen.
den rest natürlich schon.
ich kann euch versichern,
hat nur bei der einzahlung weh getan :D
ja ja, österreich muss man sich leisten können :D :D
gruss
lele
edit: diese besteuerung kommt vielleicht in D auch noch....
dann allerdings, ich bin mir sicher, werden's ein paar weniger auf der strasse
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