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BGH Urteil über Mängelreparatur


dieter2 am 24 Jul 2008 10:24:45

Heute in der Hannoverschen Presse

Zitat:
Mangel-Ware vor Ort reparieren.
Händler laut BGH-Urteil in der Pflicht.

Ist nichts anderes vereinbart ,muß der Verkäufer Mängel dort reparieren wo sich die Sache gerade ist.
Das hat laut "Finanztest"gerade der Bundesgerichtshof entschieden.
In den Fall ging es um ein Boot das der Händler nun am Liegeplatz reparieren muss.
Az.:XZR 97/06
Zitat ende.

Könnte doch für manchen interessant sein:

Dieter

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Gast am 24 Jul 2008 10:44:51


dieter2 am 24 Jul 2008 11:58:05

Gast hat geschrieben:https://www.wohnmobilforum.de/w-t29933.html


Gast


Ups,dachte ich schreib was Neues :D

Stand Heute erst in unserer Zeitung.

Dieter

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Gast am 24 Jul 2008 12:15:22

Solches "Grundwissen" kann man gar nicht oft genug wiederholen.

Gast am 24 Jul 2008 12:49:25

Hallo,
rantanplan hat geschrieben:Solches "Grundwissen" kann man gar nicht oft genug wiederholen.

Das ist wohl wahr. Ich habe das auch schon in die Tat umgesetzt, kann also einen kleinen Bericht aus der Praxis liefern:

WoMo gebraucht vom Händler gekauft, somit einschl. Gewährleistung. Der Händler ist gut 200km von mir weg.

Bei der Übergabe war das Fliegengitter im Heki III feucht. Aussage des Mitarbeiters: "das kommt vom Aufbereiter". Na gut.

Zwei Wochen später ordentlich Regen, das Wasser läuft durch das Heki ins Innere, und zwar genau durch den Kasten des Fliegengitterrollos. Also klarer Fall für eine Gewährleistungsreparatur.

Da ich kein Unmensch bin habe ich mit dem Händler telefoniert und einen Deal vereinbart: Er gibt mir einen Termin Samstag vormittag, und zwar zum drauf-warten. Dann komme ich Freitags, übernachte und schaue mir am Samstag die Gegend an. Irgendwelche Kosten habe ich ihm nicht in Rechnung gestellt.

So weit - so gut.

Leider haben die bei der Abdichtung scheinbar kartuschenweise Dichtmaterial zwischen Rahmen und Aufbau gedrückt, jetzt läuft die Pampe rundherum unter dem Rahmen raus und klebt den Hubteil der Haube auf dem Dach fest. Da ist mir der Kragen geplatzt.

Mail mit kurzer Beschreibung und zwei Fotos an den Händler, er kann das Fahrzeug hier abholen.

Nach einem Tag seine Rückmeldung: Er hat einen Termin bei einem Händler hier vor Ort für mich ausgemacht, dort wird das Fahrzeug auf seine Kosten ordentlich repariert.

Er scheint also seine Pflichten durchaus zu kennen, da war keinerlei Versuch, mir irgendetwas anderes erzählen zu wollen.

Bei allem Ärger über die unnötige weitere Reparatur bin ich mit meinem Händler hoch-zufrieden. Denn erst im Fall eines zu behebenden Mangels zeigt sich, ob er sich auch nach Erhalt der Kohle noch kundenfreundlich zeigt. Und das tut er, und zwar in jeder Hinsicht.


Gast

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