50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Moin
Mercy für Eure Beiträge,
es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, komme nicht drum herum mir Rat vom 'ADAC zu holen, vielleicht frage ich auch einfach mal in unserem Dorfpolizeirevier nach, dann haben die mal etwas zu tun ..
Notfalls muß meine Frau eben zurück laufen auf elba, Abo wollte Sie ja auch schon mal hinterher fahren lassen nach Griechenland mit dem Moped.
LG Silvio
|
|
|
| Anzeige: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
|
|
|
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Leider habe ich noch keine wirklich sichere Auskunft, mein örtlicher Dorfsheriff wollte sich kümmern, hat es aber vergessen.
Vielleicht habt Ihr ja sichere Angaben, ob es nun erlaubt ist oder nicht!!!
LG
Silvio
|
|
|
| Sahli: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
hallo!
Italien:
hat die EU-Führerscheinklasse A1 eingeführt (ab 16 Jahre); Soziusbetrieb aber erst ab 18 Jahren;
Inhaber von Klasse B Führerscheinen dürfen in Italien Leichtkrafträder fahren
link dazu http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945
meines wissens nach ist das fahren erlaubt wenn das mofa dafür zugelassen ist und (jetzt kommts) ein italienischer mofa führerschein vorhanden ist. andere werden angeblich nicht anerkannt. soll allerding rel. problemlos zu bekommen sein.
wie immer in italien alles ein bißchen caotisch
lg sahli[/code]
|
|
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Hallo sahli
Danke für deine Antwort, aber ich habe keine Mofa sondern einen 50er roller mit Soziusbank.
Gruss
sílvio
|
|
|
| abo1: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
| weissekuh704 hat folgendes geschrieben:: |
Danke für deine Antwort, aber ich habe keine Mofa sondern einen 50er roller mit Soziusbank.
|
hallo
den feinen kleinen unterschied kennt man(n) nur in deutschland
hier in AT
mofa = moped = kleinmotorrad
gibt es alles 1 und 2 sitzig
einzige bedingung: max 50ccm
mindestalter: 16jahre (mit mopedausweis ab 15jahre ? weiss ich jetzt nicht genau ....)
lg
g
|
|
|
| Sahli: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
hallo!
ich habs ja auch nur umgangssprachlich gemeint (mofa=moped=50 ccm)
in dem artikel werden alle arten behandelt.
lg sahli
|
|
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Joh vielen Dank, ich nehme mein Frauchen einfach mit und wenn es Probleme gibt muß Sie zurücklaufen !!!! :wink:
Gruss Silvio
|
|
|
| achimHH: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
| weissekuh704 hat folgendes geschrieben:: | Joh vielen Dank, ich nehme mein Frauchen einfach mit und wenn es Probleme gibt muß Sie zurücklaufen !!!! :wink:
Gruss Silvio |
oder Du . :D
|
|
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Hallo achimHH
als Moderator hätte ich mehr Verständnis für die Männerwelt erwartet !!!! :(
Gruss Silvio
|
|
|
| weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
|
Hallo
Da ich trotz der vielen Antworten nicht wirklich sicher war, habe ich mich wegen diesem Thema beim ADAC erkundigt und folgende Antwort bekommen:
2. I t a l i e n
• Fahren mit Sozius
Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Kleinkraftrad (ciclomotore; zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und ei-ner Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h) ist seit dem 1.7.2004 unter der Voraussetzung erlaubt, dass dieses laut Fahrzeugschein für den Sozius-betrieb zugelassen und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist (Art.170 Abs.2 Codice della Strada). Da diese Vorschrift noch relativ neu ist, kann es im Ein-zelfall gelegentlich noch zu Beanstandungen kommen.
Auf Motorrädern (motocicli; alle zweirädrigen Fahrzeuge, deren Hubraum bzw. Höchstgeschwindigkeit über die Maximalwerte der Kleinkrafträder hinausgeht) darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das motorrad für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgele-genheit für den Beifahrer; Art.170 Abs.3 Codice della Strada).
Gruss Silvio
|
|
|
|
|