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50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?

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weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Hallo
Wie jedes Jahr im Herbst fahre ich auch dieses mal wieder auf die Insel elba. Nur plane ich dieses mal mein Moped auf dem Träger mitzunehmen.
Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, daß es in Italien gar nicht erlaubt sei, auf einem Moped mit 50ccm mit zwei Personen zu fahren.
Wer kann mir da weiterhelfen bzw. kennt sich mit der Italienischen StvO aus???

Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
LG Silvio
Anzeige: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Gast: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Was in Deutschland gilt, müßte doch für Dich eigentlich auch im Ausland gelten. Gibt es für das Moped keine ABE oder KFz.Schein?
abo1: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
hallo

angeblich NEIN
das ist grundsätzlich verboten in italien

nach EU recht muessten die italiener die bestimmungen des herkunftslandes zwar akzeptieren, nach auskunft der autofahrerclubs tun sie es aber hartnäckig nicht.

50ccm in italien zu zweit gefahren ->
absteigen
zahlen
einer geht zu fuss weiter

lg
g
Verratnix: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
--> Link

Ob's noch aktuell ist? Keine Ahnung !
weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Hei Abo und Verratníx,
@verratnix, guter Artikel, aber vielleicht hat man ja 2004 etwas geändert, wie aus ´Deinem Artikel hervorgeht. Mal sehen, ob das immer noch gilt.
Gruss silvio
Labrador: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Anscheinend doch erlaubt:
Ein Sozius darf auf Krafträdern bis 50 ccm mitgenommen werden, wenn er volljährig ist und das Kraftrad für zwei Personen zugelassen ist

Siehe hier:
--> Link
weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Vielen Dank Labrador für Deine Mühe. Super wenn einem geholfen wird.
LG Silvio
Gast: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Hallo Silvio

bei solchen schwammigen Auslegungen der Rechtslage würde ich Dir empfehlen, daß Du dich an die entsprechenden Stellen wendest, um keine Überraschungen zu erleben. Schreibe einfach mal das italiänische Konsulat oder das Tourismusbüro an.
Die möchten Dir doch bitte ein entsprechnedes Schriftstück zukommen lassen, welches Du dann auch den Carabinieries vorlegen kannst, also auch in Landessprache. Ich denke mal, besser kann man sich nicht vorbereiten.
abo1: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
hallo

der link liest sich interessant

betreffend österreich ist er aber nicht ganz richtig

das vorbeifahren (besser vorbeirollen) an angehaltenen fahrzeugkollonen vor kreuzungen etc ist einspurigen fahrzeugen immer gestattet wenn platz dafür vorhanden ist, ein besonderer sicherheitsabstand muss dabei nicht eingehalten werden. genau genommen reicht also fahrzeugbreite + 5cm links und rechts ....

hat zumindestens diese woche ein verkehrsjurist im radio gesagt ...

lg
g
Nille: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Hi, wir sind nach der Änderung dreimal je ca. 400 km in Italien mit zwei Personen auf einer 50er DAX gefahren und auch mehrfach von der Polizei gesehen....und einmal angehalten worden.

Zwei Personen zwei Helme= kein Problem.
Zwei Personen mit einem Helm = einer geht zu Fuß!
abo1: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Nille hat folgendes geschrieben::
.auf einer 50er DAX gefahren....


hallo

auch wenn es hier off topic ist:
sollten wir evt die IVDF (InteressensVertretungDaxFahrer ?) hier im forum gruenden?

scheint ja einige hier zu geben ...
;-)

lg
g
weissekuh704: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Hallo

ich glaube ich wende mich mal an den ACAC, sollen die mal etwas tun für mein Geld und dieses mir schriftlich geben.

@abo: leider habe ich nicht so ein Teill, ich habe eine Malagutti !!!

LG Silvio
Gerhard-Heinz: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
weissekuh704 hat folgendes geschrieben::
Hallo
ich glaube ich wende mich mal an den ACAC, sollen die mal etwas tun für mein Geld und dieses mir schriftlich geben.
LG Silvio


Hallo Silvio,

es gibt vom ADAC einen Vordruck in vier Sprachen, dass der alte graue und der neuere rosa Lappen (Führerschein :D ) nach EG-Recht in allen Ländern der EG auch seine Gültigkeit hat.

Vielleicht gibt es so einen Vordruck, bzgl. der Nutzung eines Rollers mit Versicherungskennzeichen für die Zwei-Personen-Nutzung. Muss ja nicht gleich in vier Sprachen sein, aber italienisch wäre schon ratsam. Denn bei einer Diskusion mit der Policia wirst Du bestimmt zweiter Sieger.

Ich kann mich auch noch erinnern, dass das Thema schon mal in der PR0M0BIL oder RMI erörtert wurde. Dort schrieb man seinerzeit auch, dass nach der neuesten Gesetzeslage erlaubt sei mit 2 Personen auf dem kleinen roller zufahren. Leider weiß ich aber nicht in welchem Heft dies stand und es war auch nur ein redaktioneller Hinweis ohne weitere Gesetzeshinweise.
Nille: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
abo1 hat folgendes geschrieben::
Nille hat folgendes geschrieben::
.auf einer 50er DAX gefahren....


hallo

auch wenn es hier off topic ist:
sollten wir evt die IVDF (InteressensVertretungDaxFahrer ?) hier im forum gruenden?

scheint ja einige hier zu geben ...
;-)

lg
g


Jepp, ich habe schon zwei....eine blaue 70er für die Jungs und eine rote 50er für die Mädels :D

Und für den winter: ATC 200 :D
abo1: "50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?"
Nille hat folgendes geschrieben::


Jepp, ich habe schon zwei....eine blaue 70er für die Jungs und eine rote 50er für die Mädels :D

Und für den winter: ATC 200 :D


hallo

na schwarze 125iger hier ....
replica allerdings

lg
g
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