| Jambo45: "Ab wann Wohnmobil"
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Hi,
wichtig sind nicht Größe und gewicht, sondern der überwiegende Teil der Nutzfläche (>50%) muss für Wohnzwecke fest verbaut sein.
Dabei müssen verschiedene wohncharakteristische Komponenten fest vorhanden sein: mindestens eine Bett / Liegefläche,mindestens eine Kochstelle, und ab da fängt die Interpretation des Prüfers an.
Das finanzamt hat dabei nix zu kriegen. Entscheidend ist, was das StVA nach TÜV-Maßgabe in den Fahrzeugbrief einträgt. Möchte den Finanzbeamten sehen, der aus eigenem Gutdünken den eingetragenen Fahrzeugcharakter bezweifelt.
Grüße
Jambo
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| Anzeige: "Ab wann Wohnmobil"
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