Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?
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| bediekra: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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:? ich bin Rentner und habe mit dem Erwerb eines Wohnmobils mit für das Alter eine sichere Möglichkeit geschaffen, Reisen für einen großen Teil des Jahres zu sichern. Dadurch fehlt das hier angelegte Geld natürlich, um Reisen anderweitig zu planen und durchzuführen, wenn bei Ausfall der Nutzung durch Unfall oder Reparaturfehler das Wohnmobil nicht zur Verfügung steht. Daher ist das Wohnmobil auch Teil meiner Alterssicherung.
Jetzt bin ich auf ein Urteil des OLG Düsseldorf gestoßen, dass diesen Gedanken offensichtlich folgt, hier der Wortlaut:
"Nutzungsausfall für Wohnmobil
Anders als das Landgericht Bochum (10 S 47/00) vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf die Auffassung, dass auch bei unfallbeschädigten Wohnmobilen Nutzungsausfall verlangt werden kann und zwar unabhängig von dem Nachweis, dass dem Geschädigten infolge der nicht möglichen Benutzung konkrete Aufwendungen entstanden sind.
Das Gericht sah die ständige Verfügbarkeit eines Wohnmobils als geldwerten Vermögensanteil an. Es erkannte daher keinen Grund, bei Wohnmobilen bei der abstrakten Schadensberechnung andere Maßstäbe anzusetzen als bei anderen Kraftfahrzeugen. Bei der Ermittlung des Nutzungsausfallschadens ist auf die einschlägigen Tabellen für die Nutzungsentschädigung von Wohnmobilen z. B. von Schwacke/Eurotax zurückzugreifen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.08.2000
1 U 157/99
DAR 2001, 214
zfs 2001, 66
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