Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?
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| Gast: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Diese Ausführungen gelten für Unfallschäden, nicht für die Zeit des Ausfalles bei Gewährleistungsansprüchen!!
Es soll ja vorkommen, dass auch unsere Freizeitmobile zerknittert werden. Dann stellt sich auch die Frage, welche weitergehenden Ansprüche man hat. Hier beleuchte ich das Problem der Nutzungsausfallentschädigung, wobei Parallelen zum Mietwagenersatz zu ziehen sind:
Wer als Geschädigter auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet, kann wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile seines eigenen beschädigten Fahrzeugs eine Geldentschädigung verlangen, die so genannte "Nutzungsausfallentschädigung". Dies gilt grundsätzlich auch für Wohnmobile.
Bei Wohnmobilen (und auch z. B. Motorrädern) ist an die Nachweispflicht des so genannten Nutzungswillens und der Nutzungsmöglichkeit ein recht hoher Maßstab anzulegen, da diese Fahrzeuge regelmäßig nur gelegentlich benutzt werden, die Reparatur u. U. also auch in der nutzungsfreien Zeit durchgeführt werden könnte.
Voraussetzung für einen Anspruch sind nämlich
a) der Nutzungswille und
b) die Nutzungsmöglichkeit sowie
c) der tatsächliche Ausfall der Nutzung.
a) Nutzungswillen nimmt man an, wenn der Geschädigte tatsächlich das Fahrzeug in der Ausfallzeit nutzen wollte. Dies ist bei gelegentlich genutzten Fahrzeugen eben hin und wieder nicht der Fall. Anders als beim täglich genutzten Pkw wird man also insbesondere bei Wohnmobilen hierzu besonders vortragen müssen. Wer sein Wohnmobil auch als Zweitfahrzeug nutzt, z. B. VW T4/T5, James Cook oder andere kleinere Wohnmobile, hat mit dem Nachweis keine Schwierigkeiten.
b) Sodann muss die Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn der Nutzer des Wohnmobils so schwer verletzt ist, dass er mit dem Wohnmobil aufgrund seiner Verletzungen gar nicht fahren könnte, z. B. im Koma liegt, wochenlang in der Reha-Klinik sich befindet usw.. In diesen Fällen müsste dann vorgetragen werden, dass ein naher Verwandter das Fahrzeug hätte nutzen wollen und deshalb ein Nutzungsausfall entstanden ist.
c) Schließlich muss vorgetragen und bewiesen werden, dass die Nutzung auch tatsächlich ausgefallen ist. Dies mag auf den ersten Blick verblüffen, jedoch ist bei leichteren Schäden nicht unmittelbar anzunehmen, dass die Nutzungsmöglichkeit wirklich ausgefallen ist, weil man diese leichteren Schäden nicht unbedingt reparieren lassen muss (dicke Kratzer im Blech, Verbogene Stoßfänger usw.). Insofern ist also immer der Nachweis zu erbringen, dass die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt worden ist. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung oder, mit kritischer Beäugung der Haftpflichtversicherer, durch Vorlage einer Bestätigung des Gutachters, wonach das Fahrzeug fachgerecht repariert worden sei.
Hier noch einige Leitsätze der Gerichte, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben:
Oberlandesgericht Hamm vom 26.01.1989, VersR 1990, 864:
"Bei Beschädigung eines Wohnmobils kann Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn es wie ein Pkw als tägliches Transportmittel eingesetzt wird. Für die Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung ist das Wohnmobil einem Pkw der unteren Preisklasse gleichzusetzen."
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.08.2000, abgedruckt in VersR 2001, 208 oder DAR 2001, 214 (sehr weitgehend und eher Mindermeinung):
"Der unfallbedingte Ausfall eines Wohnmobils stellt einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar. Der Schadenseintritt ist nicht davon abhängig, dass das Fahrzeug wie ein Pkw oder Kombi als Transportmittel im Alltag genutzt wurde. Die konkreten Nutzungsgewohnheiten des Geschädigten haben lediglich auf die Höhe der abstrakten Nutzungsausfallentschädigung Einfluss, nicht auf den Schaden als solchen (abweichend von OLG Hamm, VersR 1990, 864)."
Landgericht Bochum vom 25.10.2000, MDR 2001, 388:
"Der durch die vorübergehende Entziehung der Nutzbarkeit eines Wohnmobils entstandene Schaden ist konkret darzulegen; pauschalierte Tagessätze – wie bei der Entziehung von Kraftfahrzeugen – können nicht gefordert werden."
Was lernen wir daraus?
Bei der Nutzungsentschädigung für ein Wohnmobil kommt es sehr auf die individuellen Umstände an. Die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich, jedoch wird die Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung in sehr vielen Fällen Erfolg versprechend sein.
Bei der Höhe der Nutzungsentschädigung können die Tabellen für Klein-Lkw weiterhelfen. Eine so feine Aufgliederung wie für Pkw ist mir bei den Wohnmobilen und Caravans bisher nicht bekannt.
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| Anzeige: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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| jonathan: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Danke,
ist bestimmt sehr hilfreich-auch wenn man´s hoffentlich nie benötigt....
Werner
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| Norbert B.: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Na dann ,
mein Womo ist mein Auto. Jeden Tag zur Arbeit .
Sonst hät ich mir es garnicht leisten können.
Als zweit KFZ hab ich eine alte Güllepumpe ( motorrad ) .
Bräuchte als Ersatz aber trotzdem nur ein kleines Auto.
Da spart die gegnerische versicherung ja.....
:razz:
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| Eura665HS: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Ich nutze mein Wohnmobil auch zu 100% - auch ich hätte mir das Womo nicht parallel zum PKW leisten können.
Die Gerichtsentscheidungen klingen für mich sehr seltsam. Wenn ich einen siebener BMW fahre - und jemand fährt mir in die Karre, habe ich doch Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug - oder eine Klasse drunter. Da gibts dann halt nen fünfer BMW. Da sagt doch auch keiner: Sie fahren zwar einen siebener BMW in der Topaustattung - aber letztlich ist das ja nur ein Personentransport für eine Person. Da reicht ja auch ein Citroen C1 oder Dacia Logan als Ersatzfahrzeug.
Oder? Warum wird im Reisemobilsektor immer pauschal alles anders gesehen?
Wir geben zigtausende Euros für unsere Autos aus - aber behandelt werden wir, als würden wir Fahrrad fahren.
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| Gast: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Hallo,
| Eura665HS hat folgendes geschrieben:: | | Die Gerichtsentscheidungen klingen für mich sehr seltsam. Wenn ich einen siebener BMW fahre - und jemand fährt mir in die Karre, habe ich doch Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug - oder eine Klasse drunter. Da gibts dann halt nen fünfer BMW. Da sagt doch auch keiner: Sie fahren zwar einen siebener BMW in der Topaustattung - aber letztlich ist das ja nur ein Personentransport für eine Person. Da reicht ja auch ein Citroen C1 oder Dacia Logan als Ersatzfahrzeug. |
Wenn ich das richtig lese ist die Nutzungsausfallentschädigung für den dauernutzenden Wohnmobilisten dergestalt, dass das Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit - und nicht etwa das Urlaubsvehikel - ersetzt wird.
Der 7er-Fahrer hat das Auto zu diesem Zweck gekauft, dass er entsprechend kommod zur Arbeit schaukeln kann. Drum kriegt er auch einen adäquaten Ersatz.
Möglicherweise hat der Richter das ebenso gesehen?
@rantanplan: Hast du Zugriff auf die VersR und kannst mal nachsehen, wie der Richter des OLG Hamm die Gleichsetzung mit dem PKW der unteren Preisklasse begründet hat?
Beim Womo muss man gedanklich (Flex bitte im Schrank lassen) den Wohn-Teil weglassen, in meinem Fall bleibt dann ein oller und recht lauter Fiat in Straßenbahnaustattung übrig, da ist jeder Dacia oder C1 gemütlicher.
Gruß
Gast
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| Eura665HS: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Naja, kann man ja sehen wie man will ;-)
Vielleicht habe ich meinen Straßenbahnfiat auch grade deshalb gekauft, damit ich morgens Kaffee während der Fahrt habe, im Stau gemütlich frühstücken kann und aufs Klo gehen kann ;-)
Warn Spass. Ich seh das jedenfalls so, dass ich das Wohnmobil fahre, WEIL es mir den Komfort eines Wohnmobils bietet. Sonst würde ich wohl kein Womo besitzen, sondern nur dann eins leihen wenn ich Urlaub habe. Und sonst einen C1 fahren ;-)
Könnte man ja so sehen...
:-)
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| jakeomat: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Mich würde ja mal interessieren, wie die Richter das in meinem Fall sähen:
Ich benutze das Womo als Zweitwohnsitz und Fahrzeug für die Wochenendheimfahrten... Bekomm ich dann einen C1 :D und das Hotel bezahlt? Wahrscheinlich gibts dafür auch noch keine Präzedenzurteile...
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| Eura665HS: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Hotel? warum Hotel? ein C1 hat doch auch eine Rückbank. Und waschen kann man sich auch mal bei McDonalds... oder so
:ironie:
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| Meule: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Isch habe gar keine Wege zur Arbeit und lebe in meinem Womo.
Bin im Fall der Fälle auch mal gespannt (hoffe, es passiert nie) auf ein Einzelurteil zu meinem Fall.
Sollte es mal passieren, werde ich hier berichten.
lg
Meule
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| uwe brökelm: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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wahrscheinlich wird sich an dieser rechtssprechung erst was ändern..bzw. klarheit reinkommen..
wenn irgendeinem richter in diesem land. der ein Wohnmobil besitz..24 std. vor urlaubsantritt die kiste kaputtgefahren wird..und er dann plötzlich da steht und nicht wegkommt..
dann wird ihm die bedeutung eines solchen urteils erstmal bewusst werden..
und frühestens dann wird sich wie gesagt was ändern..
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| Gast: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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| uwe brökelm hat folgendes geschrieben:: | wahrscheinlich wird sich an dieser rechtssprechung erst was ändern..bzw. klarheit reinkommen..
wenn irgendeinem richter in diesem land. der ein Wohnmobil besitz..24 std. vor urlaubsantritt die kiste kaputtgefahren wird..und er dann plötzlich da steht und nicht wegkommt..
dann wird ihm die bedeutung eines solchen urteils erstmal bewusst werden..
und frühestens dann wird sich wie gesagt was ändern.. |
Nein. Das ist kein Problem des Nutzungsausfalles, sonders des Ersatzes eines mittelbaren Schadens.
Habe ich eine Reise gebucht und kann diese nicht antreten, weil mir das Fahrzeug beschädigt wird, muss der Schädiger auch die unnützen Aufwendungen für die Reise bezahlen. Das hat mit Nutzungsausfall nichts zu tun.
Ich habe so einen Fall zu bearbeiten. Da hat ein Mandant eine Mietmobil genutzt, wurde am zweiten Tag der Reise als Fußgänger angefahren und lag im Krankenhaus. Die Reise musste abgebrochen werden. Ich verlange jetzt die unnütz aufgewndete Miete als Schadenersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die wird auch bezahlen.
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| uwe brökelm: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Soory..ich muss da noch mal nachfragen..
also wenn ich morgen mit meinem eigenen mobil in urlaub fahren möchte..und heute fährt mir einer rein..
erstattet dann also die gegnerische versicherung..mir die kosten eines mietmobils??
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| Gast: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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| uwe brökelm hat folgendes geschrieben:: | Soory..ich muss da noch mal nachfragen..
also wenn ich morgen mit meinem eigenen mobil in urlaub fahren möchte..und heute fährt mir einer rein..
erstattet dann also die gegnerische versicherung..mir die kosten eines mietmobils?? |
In meinem Fall wurde das gemietete Wohnmobil überflüssig und konnte wegen des UInfalles nicht genutzt werden.
Es kann aber auch sein, dass man die Mietmobilkosten ersetzt bekommt, wenn man sonst den geplanten Urlaub nicht antreten kann.
Hier im Thread geht es aber um Nutzungsausfallentschädigung.
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| womo64: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Hallo,
ich muß den alten Thread nochmal nach oben holen.
Hat jemand von Euch neuere Erfahrungen zum Thema Nutzungsausfall?
Wir sind im November über einen Spanngurt gefahren, den ein LKW auf der Autobahn verloren hat. Gottseidank konnte ich den Fahrer stellen....Immerhin hat die Reparatur über € 500 gekostet. Das Problem: Es gab bei weinsberg lange Lieferzeiten für den Tank und letztlich kam der so knapp vor Weihnachten, daß die Werkstatt ihn erst nach den Feiertagen einbauen konnte.
Insgesamt mußte ich wohl knapp 9 Wochen auf das Womo verzichten. Also dachte ich, ich bekomme wenigstens einen Nutzungsausfall. Nun sagt mein Anwalt, nach den neuesten Urteilen des BGH gibt es keinen Nutzungsausfall bei Freizeitmobilen.:eek:
Jemand andere Erfahrungen?
Gruß
Tom
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| rinto: "Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach Unfall?"
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Hallo Tom,
wahrscheinlich meint Dein Anwalt ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2008.
Dieses ist insoweit allerdings vom Inhalt nicht neu, als der BGH entscheidet, dass Nutzungsausfall bei einem Wohnmobil dann nicht zu gewähren ist, wenn ein anderes Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung Wird das Wohnmobil allerdings als alleiniges Fahrzeug täglich genutzt, besteht im Grundsatz Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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