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Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil

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friedhelm28: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Hallo Ralph

Entschuldige das ich noch mal das letzte Wort unterbreche.

Hier der §§§ Nr. 2 ist wichtig.

§ 5 a Saisonkennzeichen

(1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird Versicherungsschutz
während des Betriebszeitraums (Saison) gewährt, der in der
zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem
amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist.

(2) Außerhalb des Betriebszeitraums wird Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie in der Fahrzeugversicherung
nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 gewährt (Ruheversicherung). Das Fahrzeug
darf jedoch außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes
nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Bei vorsätzlicher
Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer leistungsfrei. § 1 Abs. 3 a
bleibt unberührt.

(3) Außerhalb des in Abs. 1 beschriebenen Betriebszeitraums (Saison) wird in der
Kraftfahrt-Unfallversicherung, die sich auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht,
beim Autoschutzbrief und in der Ausland-Schadenschutz-versicherung kein Versicherungsschutz
gewährt.
Anzeige: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
pilote600: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Ok Friedhelm, das ist wichtig.

Jetzt um allen die mit erhobenen Zeigefinger kommen .....

"Aber was ist wenn ich am Fahrzeug arbeite oder darin schlafe etc...."

Das sind sonderfälle, ich gleube kaum das wir dafür hier eine Antwort bekommen!?!? Wichtig für mich war, besteht die Haftpflicht, oder nicht?

Danke nochmals allen
guenterp_de: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
schust Du hier:http://www.autoversicherung-abc.de/86.Ruheversicherung.phtml
mk9: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Hallo allen Beteiligten zu diesem Thema,

Entschuldigung,ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
Wie aus dem LINK von Rainer hervorgeht ( Zulassungstelle für Saisonkennzeichen) irritiert mich der letzte Absatz auf der 2. Seite. Dort steht u.a.: ....auch außerhalb des Betriebszeitraumes ( Ruheversicherung )
aufrecht erhalten werden muß.

Was besagt diese Aussage? Muß ich für die Ruheversicherung einen Extrabeitrag bezahlen?

Werde mich bei der Provinzial wohl informieren müssen, bzw. meine Vers.-Police zu meinem Wagen mit Saisonkennzeichen von 5 - 10 ausgiebig durchlesen.

Gruß
mk9 ( manfred )
guenterp_de: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
mk9 hat folgendes geschrieben::
Hallo allen Beteiligten zu diesem Thema,

Entschuldigung,ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
Wie aus dem LINK von Rainer hervorgeht ( Zulassungstelle für Saisonkennzeichen) irritiert mich der letzte Absatz auf der 2. Seite. Dort steht u.a.: ....auch außerhalb des Betriebszeitraumes ( Ruheversicherung )
aufrecht erhalten werden muß.

Was besagt diese Aussage? Muß ich für die Ruheversicherung einen Extrabeitrag bezahlen?

Werde mich bei der Provinzial wohl informieren müssen, bzw. meine Vers.-Police zu meinem Wagen mit Saisonkennzeichen von 5 - 10 ausgiebig durchlesen.

Gruß
mk9 ( manfred )


Hallo Manfred,für die Ruheversicherung ist kein extra Beitrag zu zahlen.

Was Dich irretiert muß wie folgt beschrieben werden.
Angenommen Du hast ein Saisonkennzeichen 06/12 - heißt Du darfst Juni bis einschließlich Dezember fahren.
Nun kommt Dir in den Sinn den Versicherer zu wechseln und Du hast Deinen Vertrag zu Ende Dezember gekündigt.
Normalerweise würde Dein bisheriger Versicherer Dir diese Ruheversicherung gönnen.Nun mußt Du aber von dem neuen Versicherer die Versicherungsbestätigung umgehend vorlegen,damit dieser dann die Ruheversicherung bis Juni übernimmt.
mk9: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Hallo,
vielen Dank für diese Info. Bin jetzt beruhigt.

Gruße vom Niederrhein
mk9 ( manfred )
dieter2: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Ich denke es ist das versichert was im Versicherungsvertrag steht.
Und nicht was der Versicherungsmann erzählt.

Gruss Dieter
Lauterberger: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Hallo,

nocheinmal zum Thema Haftung :!:

Man muß im Haftpflichtbereich unter Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung unterscheiden.

Als Kraftfahrzeugbesitzer trifft uns die sogenannte "Gefährdungshaftung."

Das heißt : Unser KFZ brennt aus ungeklärter Ursache auf und schädigt Andere, muß unsere KFZ-Haftpflicht haften und bezahlen, auch wenn wir nichts dafür können.

Brennt aber aus ungeklärter Ursache das Gebäude(z. Bs.garage) ab , hier (Verschuldenshaftung) hilft nur eine eigene Teilkasko (Feuer), wenn keiner dafür etwas kann !

Ansonsten im Privatbereich muß Verschulden vorliegen, dann bezahlt die Privathaftpflicht.

Liegt kein Verschulden vor, hat der Geschädigte Pech gehabt !

Da in der Ruheversicherung die Teilkasko und Haftpflicht abgesichert sind, muß man sich keine Sorgen machen. Teilkasko natürlich nur, wenn vorher diese auch versichert war.

Gruß Dietmar
pilote600: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Ansonsten im Privatbereich muß Verschulden vorliegen, dann bezahlt die Privathaftpflicht.


Wenn eine solche vorhanden ist!!!!!
dieter2: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Lauterberger hat folgendes geschrieben::

Da in der Ruheversicherung die Teilkasko und Haftpflicht abgesichert sind, muß man sich keine Sorgen machen. Gruß Dietmar


Da währe ich mir nicht so sicher.
Sollte jeder doch lieber seinen Vertrag durchlesen was alles abgesichert ist.
Bei mir jeden Fall KEINE Haftpflicht in der Ruheversicherung bei Stillegung.(kein Saisonkennzeichen)
Gruss Dieter
harley64: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
Mein Womo steht in einem Hof und ist somit nicht eingefiedet.
Habe also keine Teilkasko bei Hagel, feurer ect.
Hat jemand ne Ahnug ob es eine Ruheversicherung ohne diesen"Eingefriedet" Passus gibt ?
hinni-hanni: "Haftpflicht bei Saisonkennzeichen / abgemeldetem Mobil"
bin stellvertretender Abteilungsleiter für Kfz-Schäden, mache den Job seit 27 Jahren.
Hier einige Hinweise:
Dass ein Fahrzeug mit Saison-Kennzeichen außerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht bewegt werden darf, ist wohl jedem klar. Falls es doch jemand tut und einen Unfall verursacht, wird die versicherung die gegnerischen Ansprüche regulieren und beim Versicherungsnehmer Regress nehmen.
Ein in der Halle womöglich seit Wochen oder Monaten abgestelltes Fahrzeug ist nicht in Betrieb. Das heißt, wenn es aus dem Fahrzeug heraus zu einem Brand kommt, haftet der Halter nur bei Verschulden, nicht aber aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges heraus. Ist die Brandursache nicht aufzuklären, werden die Ansprüche von der Haftpflichtversicherung zwar bearbeitet (d.h. ich muss mich nicht selbst kümmern), aber mangels Verschulden den Anspruchstellern gegenüber abgelehnt. Im genannten Beispiel gingen also die Eigentümer der Halle und der daneben stehenden Fahrzeuge leer aus. Eine Haftung aus Verschulden muss (im Gegensatz zur Haftung aus der Betriebsgefahr, s.o. ) übrigens immer vom Anspruchsteller bewiesen werden. Ein Beispiel für Haftung aus Betriebsgefahr: während der Fahrt löst sich eine Kraftstoffleitung, Kraftstoff entzündet sich, das Fahrzeug brennt aus, die darunter befindliche Fahrbahndecke wird beschädigt und muss erneuert werden. Diesen Schaden muss die versicherung bezahlen, da eine Entlastung in diesem Fall nicht möglich ist.
Der Eigentümer der Halle kann jedoch seinen Schaden seiner Gebäudeversicherung melden. Diese wird den Schaden an der Halle regulieren.
Die Eigentümer der durch den Brand beschädigten Fahrzeuge (auch des Verursacher-Fahrzeuges) können den Schaden Ihrer Teilkasko-versicherung melden. Diese wird die Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzten. Eine Vollkasko ist hierzu nicht erforderlich, eine Rückstufung des Vollkasko-Vertrages erfolgt ebenfalls nicht.
Der Wiederbeschaffungswert ist die Geldsumme, die ich benötige, um ein Fahrzeug gleicher Art und Güte zu beschaffen. Eine "Zeitwertentschädigung" hat sich im Volksmund noch erhalten, gibt es aber tatsächlich schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Alles klar ?
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