Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz
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| katalog: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hallo, ich habe da eine Frage an Schweizer Forum-Mitglieder oder an solche, die die schweiz etwas besser kenn.
Ich habe eine Übertretungsanzeige der St.Gallener Kantonspolizei wegen einer Rotlichtübertretung erhalten. :eek:
Natürlich ist das alles unstrittig;
aber für mich taucht die Frage auf, was geschieht, wenn ich nicht bezahle?
Kann die Schweizer Polizei auch in D vollstrecken?
Was passiert dann bei einer erneuten Einreise in die schweiz?
Wäre schön, wenn ich mal ein paar Hinweise bekäme!
Danke für Eure Mühen
Rolf
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| Anzeige: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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| rasty: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Sie können vollstrecken.
bin dienstlich ab und an in der schweiz. Nach Geschwindigkeitsüberschreitung und Radarfoto kommt immer die Vorladung über die deutsche Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung, zur Belehrung zur Polizeiwache zu kommen. Das Ordnunsgeld muß dann überwiesen werden. Bei Nichtzahlung muß mein Chef dran glauben und ich riskiere Einkerkerung in der schweiz bei Einreise.
Rate dir zu zahlen.
Viele Grüße
Rasty
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| [Admin]: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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dann zerschießen Dir Wilhelm Tells Nachfahren bei Wiedereinreise die reifen :apfel: :robinhood:
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| katalog: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hallo, Rusty;
hallo, Dirk
Dank für Eure Tipps - werde zähneknirschend überweisen :cry: - und hoffen, daß ich nächstes Mal nicht wieder zu schnell bin, bzw. schneller bremse.
N.S. Trotzdem gehts schon bald wieder (Ostern 2005) nach Spanien und im Mai nach Moldawien. Es wird spannend!
Gruß aus Grasberg
Rolf
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| dokabastler: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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HI,
in Moldawien würd ich aber lieber anstandslos zahlen.........
dokabastler
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| frebeka: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hallo rasty,
verwechselst du da nichts mit Österreich? Nur mit diesem Land gibt es ein Abkommen. Alle anderen Länder können über die deutschen Behörden ermitteln, bekommen aber nicht geholfen beim Geldeintreiben. Diese Länder können bis zu 2 Jahren danach bei der Wiedereinreise mit Aufschlag kassieren. :?:
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| Gast: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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@frebeka:
ne ne, ist schon so wie bereits beschrieben... ich bekomme ja auch die rechnung aus italien oder deutschland nach hause geschickt... :D
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| Gast: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Ich meine auch, gehört zu haben, dass mit der schweiz kein Abkommen besteht, dass hier in Deutschland eingetrieben werden kann. Aber ich verwette nichts auf die Auskunft.
Zudem: Bei einer Wiedereinreise und dortiger Kontrolle wird es bestimmt unangenehm.
Aber wieso nicht einfach einenSchritt zurücktreten und das Ganze so sehen: Du hast ein Roltlicht missachtet und Dir ist sicher bewusst gewesen, dass in einem solchen Falle eine Busse fällig ist. Wieso nicht einfach dazu stehen und zahlen -- und in Zukunft besser aufpassen?
Ich zumindest halte das so, denn mir ist bereits vor jedem Fahrtantritt klar, was von mir erwartet wird. Ich mag nicht Andere dafür verantwortlich machen (das Schild war nicht zu sehen, ich wurde geblendet, etc.) wenn ich unkonzentriert bin.
Aber mit dieser Einstellung stehe ich wohl ziemlich alleine da, ist mein Eindruck.
-Frank
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| katalog: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hallo, Frank,
Du hast natürlich recht und ich sehe die Sache genau wie Du :!:
Hab aber auch geschrieben, daß die Sache völlig unstrittig ist(!).
Ich habe nicht die geringsten Zweifel an der Behauptung der Schweizer. Hier gings mir reinweg um eine Risikoabwägung.
Ich habe auch schon ein Forumsmitglied (CH) kontaktiert und um Hilfe gebeten, damit ich nicht die unerhörten Gebühren der Banken zahlen muss die bei Überweisen von € ins Ausland fällig werden!
Gruß aus Grasberg
Rolf
Hallo, Dokabastler,
das mit Moldawien kann ich nur vollständig unterstreichen.
Gerade war ich mit 2 LKW auf einem Hilfsmitteltransport in Transnestrien. Diese Tour war sehr beeindruckend, sehr bewegend und hat mich sehr betroffen gemacht. Das nächste Mal möchte ich den Transport im Mai begleiten, dieses Mal aber als drittes Fahrzeug im Konvoi mit unserem Womo.
Grüße aus dem Norden
Rolf
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| seppli: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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hallo katalog
ich würde bezahlen :wink: .
unsere behörden sind sogenannte "tüpflischisser", das heist soviel wie sie nehmen es sehr genau.
es kann durchaus sein, dass dir die nächste einreise verweigert wird wenn du nicht bezahlst :(
übrigens ist ein überfahren des rotlichts in der schweiz kein kavaliersdelikt sondern es kann für schweizer sogar mit fahrverbot bestraft werden und das bussgeld kostet 250.- fränkli :(
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| frebeka: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hallo Dani,
welche Abkommen Deutschland + Italien mit der schweiz hat, keine Ahnung.
Ich hab mich nochmals erkundigt: Österreich ist das einzige Land das bei Hilfeersuchen von den deutschen Behörden unterstützt wird.
EG-weit sollen irgendwann höhere Bussgelder durchgereicht werden, das ist aber noch nicht so weit.
Ich geb euch aber vollkommen Recht, ich würd auch eine gerechtfertige Strafe bezahlen und danach mit ruhigem Gewissen in das Land wieder einreisen.
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| Gast: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Na prima, da stehe ich ja doch nicht so alleine mit meiner Ansicht. :)
Mir gehen die Typen auf die Nerven, die bewusst zu schnell fahren und dann mit einem gewieften Rechtsanwalt auch noch versuchen, um die Strafe herum zu kommen.
Wir alle dürfen das dann mit Steuern und unseren Rechtsschutz-Beiträgen finanzieren.
Zu wenige stehen zu ihren Fehlern -- gut zu lesen, dass nicht nur Rolf da eine Ausnahme ist.
-Frank
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| [Admin]: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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wir sind ja auch alle ganz vorbildliche Leute hier............ :D
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| Jambo45: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Hi Leute,
also wenn ich mich nicht schwer täusche, ist trotz Globalisierung und EU Österreich das einzige Land, mit dem wir in Verkehrsangelegenheiten ein Rechtshilfeabkommen haben. Alle anderen Länder können zwar Rechnungen und wüste Drohungen verschicken, aber definitiv nicht im Bundesgebiet vollstrecken.
Wei hier und da schon anklang, muss jeder das Risiko abwägen, falls er erneut in das betreffende Land einreisen will. Bei längerem und wiederholtem Aufenthalt würde ich eine Zahlung eventuell in Erwägung ziehen, sonst aber nicht.
Das mit dem Einsperren kann man i.d.R. durch Zahlung des Bußgeldes abwenden, vermutlich allerdings mit deftigem Aufschlag.
Grüße
Jambo
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| Jambo45: "Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz"
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Ach so, zum Thema Ehrlichkeit:
Natürlich sollte jeder für den Mist gerade stehen, den er verzapft.
Erst recht, wenn es sich um gefährliche Verkehrsverstöße handelt. Schließlich gehöre ich selbst zur kassierenden Zunft in Grün und habe genug Leute wegen so was sterben sehen.
Ich gehöre aber auch nicht zu den Leuten, die aus reinem Kadavergehorsam blechen, während sich die wirklichen Raser ins Fäustchen lachen. Da wäre der Ehrliche der Dumme.
Jambo
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