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Dachschaden wg. Durchfahrtshöhe bei Ausleihung Womo

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sepp123: "Dachschaden wg. Durchfahrtshöhe bei Ausleihung Womo"
Hallo zusammen,
bin mit meinem geliehenen Womo in italien in ein Privatgrundstück durch einen Torbogen (ohne Höhenanzeige) eingefahren und prompt oben hängengeblieben

Auszug aus AGB des Womo-verleihs:
Die Haftung des Mieters für Reparatur-, bzw. Wiederbeschaffungskosten besteht jedoch fort, wenn durch Nichtbeachten des Zeichens 265-Durchfahrtshöhe-gem. §41 Abs.2 Ziff.6 StVo verursacht werden

Muß ich daß auf jeden Fall selbst bezahlen, oder komm ich da irgenwie raus (d.h. übernimmt es evtl. die Vollkasko).

Vielen Dank

Sepp
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Tipsel: "Dachschaden wg. Durchfahrtshöhe bei Ausleihung Womo"
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