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Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen

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mueckenstuermer: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Mit Beschluss des BFH vom 03.08.2009 Aktenzeichen II R 29/09 wurde die Revision zur Musterklage des ADAC vor dem BFH zugelassen.


Damit ist ein Verfahren im Rechtsstreit zur Wohnmobilbesteuerung vor einem Obersten Bundesgericht (Bundesfinanzhof) anhängig.

Nach Maßgabe des § 363 Absatz 2 AO ruhen Einsprüche Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren vor einem Obersten Bundesgericht anhängig sind und die Einsprüche sich auf diese Verfahren beziehen.

Empfehlung:

Alle Wohnmobileigner, die eine Aufforderung des Finanzamtes zur Rücknahme des Einspruchsentscheides erhalten haben, sollen den Einspruch aufrechterhalten und das weitere Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beantragen.

Fordert dennoch ein Finanzamt zur Rücknahme auf, würde ich empfehlen, auf den klaren Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung § 363 Absatz 2 AO (Abgabenordnung) hinzuweisen.



Gruss m.
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trebla: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Hallo,

ich habe jetzt ein Schreiben vom Finanamt zur Rücknahme des Einspruchs bekommen.
Sie berufen sich auf ein Urteil des BFH vom 24.02 10, Aktz. II R 44/09 und die Zurückweisung vom Bunderverfassungsgericht vom 30.10.10 Aktz. INvR 1993/10

Es liegt ein Schreiben zur Zurücknahme des Einspruchs bei.
Bei Nichtbeantwortung wird über den Einspruch schriftlich entschieden.

Was mache ich?

gruss trebla
fmman: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Genau wie trebla ist uns heute auch das schreiben vom finanzamt eingegangen, mit der begründung, dass am 24.2.2010 vom bfh ein eindeutiges urteil ergangen ist. vielleicht kann uns mückenstürmer noch einen rat geben, ob wir innerhalb der frist von 4 wochen den einspruch zurücknehmen oder nicht.
danke im voraus
friedel
Paule2: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Halllloooo,

eine Rechtsberatung in einem Forum ist nach meinem Wissen unzulässig!

Nach meiner Einschätzung hat @Mückenstürmer alles relevante im ersten Post geschrieben.

MfG Paule2
Re_tep: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Der Tip von Mückenstürmer ist 2 Jahre her. Zwischenzeitlich ist die Rechtslage eindeutig und von höchster Stelle geklärt worden, natürlich zu Lasten der Womofahrer. Wenn man jetzt den Widerspruch zurücknimmt vergibt man sich nichts, weil es kommt danach sowieso ein (vielleicht sogar kostenpflichtiger) Bescheid. Also, wissen, wann man verloren hat! :?
laubfrosch: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
Da müssen wir jetzt warten bis mueckenstuermer wieder aus dem Urlaub zurück ist. Lt. heutiger mail ist er jetzt erst mal "reif für die Insel". Also warten wir mal 2 Wochen ab.
Gruß
Hermann
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