Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen
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| mueckenstuermer: "Einspruch gegen Wohnmobilsteuerbescheid nicht zurücknehmen"
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Mit Beschluss des BFH vom 03.08.2009 Aktenzeichen II R 29/09 wurde die Revision zur Musterklage des ADAC vor dem BFH zugelassen.
Damit ist ein Verfahren im Rechtsstreit zur Wohnmobilbesteuerung vor einem Obersten Bundesgericht (Bundesfinanzhof) anhängig.
Nach Maßgabe des § 363 Absatz 2 AO ruhen Einsprüche Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren vor einem Obersten Bundesgericht anhängig sind und die Einsprüche sich auf diese Verfahren beziehen.
Empfehlung:
Alle Wohnmobileigner, die eine Aufforderung des Finanzamtes zur Rücknahme des Einspruchsentscheides erhalten haben, sollen den Einspruch aufrechterhalten und das weitere Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beantragen.
Fordert dennoch ein Finanzamt zur Rücknahme auf, würde ich empfehlen, auf den klaren Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung § 363 Absatz 2 AO (Abgabenordnung) hinzuweisen.
Gruss m. |
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