Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!
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| mauimeyer: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Das waren die Worte eines netten TÜV-Prüfers!
Hallo erstmal an alle!!!
Man muss aber dazu sagen, dass er es auch eingehend begründet hat.
Zur Vorgeschichte:
Ich bin im Besitz eines weinsberg Meteor 590 DN. ZGg.: 3850 kg. Das hat ja die bekannten Folgen:
- jedes Jahr TÜV/AU (zumind. ab nächstes Jahr, weil dann Älter als 6 Jahre)
- LKW-Überholverbot
- 80 km/h
- mit Hänger auf Landstraße 60 km/h
- höhere Maut in Östereich (wobei da fahr ich eh nicht hin, da gibt es kein wasser zum Surfen :D)
Naja, um dies zu umgehen, dachte ich mir, ablasten ist die Lösung! Ich also via Telefon beim TÜV angerufen, der nette Herr TÜV-Prüfer hörte sich mein Anliegen an, fragte nach dem eingetragenen Leergewicht und sprach dann die in der Überschrift angeführten Worte.
Zur Begründung:
Erstmal ist der eingetragene Wert garantiert nicht richtig.
Beim Reisemobil spricht man zwar von Leergewicht aber zum Leergewicht, welches im Fahrzeugschein eingetragen ist kommt noch:
- Voller wassertank
- 1 x Fahrer x 75 Kg (schön das wenigsten einer mein gewicht so einschätzt)
- 2 volle Gasflaschen (weil soviele Halterungen)
- gewicht des zu 95% gefüllten Kraftstofftankes
Erst dann hat man das gewicht, welches zugrunde gelegt wird.
Macht bei mir:
2930 kg (Leergewicht) + 105kg (wasser) + 44 kg (Gas) + 1 x 75 kg (Fahrer) + 76 kg (Krafstoff) = 3230 kg :D
Passt, auf einen Platz kann ich verzichten bleiben dazu noch 3 x 75 kg
Macht insg. 3455 kg, Naja mit Auge zu uns so, könnte klappen!
Dachte ich, denn dann sagte mir der nette Herr, ich möge bitte auf eine Waage fahren und den genauen Bericht mitbringen. Schlau wie ich war, bin ich also auf die Waage, erstmal für die Kaffeekasse. Natürlich kein Fahrer drin, kein wasser, aber die Gasflaschen und voller Tank. Und siehe da, 3150 kg! Damit begrabe ich meine Hoffnung dort etwas machen zu können.
Fragt man sich doch, wie ist es bei anderen, ein Surfkumpane, fährt ein fast identisches Mobil mit nur 3490 kg zGg. So ist er doch fast jedes mal Überladen. Ein anderer Bekannter fährt einen 1 Meter längers Mobil, ebenfalls unter 3,5 t.
Wie haltet Ihr es mit dem gewicht? :?
Viele Grüße von fast ganz oben!
Michael
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| Anzeige: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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| Tipsel: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Hallo Michael,
unsrer ist unter 6m und vollgepackt (inkl. Fahrräder) knappe 3,3 t, daher haben wir kein Problem. Wenn ich allerdings sehe, dass 7 m Womos mit roller in der garage unter 3,5 t wiegen sollen, kommen mir da Zweifel.
Bei ner Kontrolle wirds teuer und was willst du dann an Ort und Stelle ausladen?
Die Frau mit dem roller heimschicken geht ja noch. Mit dem Surfbrett wirds schon schwieriger :D 8) :wink:
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| mauimeyer: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Naja,
die Surfsachen liegen bei mir auf dem anhänger, und den gebe ich nicht her. Habe meiner Frau mal vorgeschlagen im Bedarfsfall mit dem Fahrrad zurück zu fahren und die Kosten vom Haushaltsgeld abzuzwacken, befinde mich gerade auf dem Weg zum Schlachter. Frisches Fleisch auf dem Feilchen soll ja helfen 8) Ich denke Sie war nicht gerade angetan von der Idee. :P
Bleibt also nur Motor ausbauen und weiter schieben. :D
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| Gast: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Warum willst Du ablasten? Geschwindigkeit? Mit anhänger ja wohl eher nicht, da hast Du keinen Vorteil. Überholverbot LKW? Auch hier ist vielfach Überholverbot für LKW, Busse und PKW mit anhänger.
Gönn Dir mal den Spass und fahre, wenn ihr in Urlaub fahrt mit gepacktem Womo und Kind und Kegel auf die Waage. :oops:
Wir hatten bei unserem Alten immer das Problem der hinteren Achslast. Bei 3.850 kg waren wir im Gesamtgewicht immer im Limit, aber auf der hinteren Achse drüber. :(
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| dokabastler: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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HI,
angesichts der Steuererhöhungsdiskussion für Mobile unter 3,5 to würde ich mal abwarten...vielleicht kannst Du froh sein, daß Du über der 3,5 to Schwelle bist, da sparst Du vielleicht in Zukunft 500 €/Jahr an Steuer im Vergleich zu 3,49 to!!
dokabastler
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| Gast: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Achtung, wenn ich richtig lese ist die 3,5 Tonnen Grenze steuerechtlich nicht mehr vorhanden!
WECH! Futsch! :cry:
Es würden dann ja ein paar Mark -- eh €uro weniger reinkommen!
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| mauimeyer: "Ablasten??? Lächerlich, doch nicht mit Ihrem Fahrzeug!"
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Hi nochmal,
je länger ich darüber nachdenke, bzw. hier rumlese, desto mehr freue ich mich, dass ich nicht ablasten kann. Ihr habt ja recht, mit Hänger darf ich eh nicht schneller als 80 Fahren und die meiste Zeit habe ich ihn hinten dran.
Ausserdem möchte ich mich nicht nochmal mit meiner Frau anlegen (die Schwellung geht bereits zurück :freak: ), ich stelle mir vor, was wohl passiert wenn ich den o.a. Vorschlag nochmal unterwegs bringe.
:box:
Ich habe mich eh damit abgefunden. Und jedes Jahr zum Tüv, bringt jedes Jahr Gewissheit.
Grüße von der Ostsee
Michael
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