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Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette

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mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
fleurette hat folgendes geschrieben::
travelrebell hat folgendes geschrieben::


wehrt euch gg. die Willkür der Wegelagerei einzelner Gemeinden und Städten.


Die Errichtung von Umweltzonen hat nichts mit der Willkür von Städten und Gemeinden zu tun. Die Kommunen sind das letzte Glied der Kette und müssen die ihnen gemachten rechtlichen Vorgaben umsetzen. Am Anfang der Kette stehen Beschlüsse der EU, die auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden mussten und umgesetzt wurden. Kommunen, die das einfach ignorieren und trotz Überschreitung festgelegter Grenzwerte untätig bleiben, können verklagt werden. Auf sie könnte ein EU Vertragsverletzungsverfahren zukommen und darüber hinaus kann jeder einzelne Bürger solche Kommunen verklagen, die einfach nichts tun.
In einem Beitrag wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Oberbürgermeister einer Stadt Umweltzonen für Schwachsinn hält und trotzdem an deren Einführung mitgewirkt hat.
Den Ärger über diese Situation kann ich verstehen, insbesondere deshalb, weil die Plakettenlösung kaum messbare Verbesserungen bringt. Der Staub stammt ja bekanntlich aus unterschiedlichsten Quellen und selbst dann, wenn nur Elektrofahrzeuge in Umweltzonen zugelassen würden, bliebe deren Staubbelastung durch Brems- reifen- und Straßenabrieb, so daß bei bestimmten Wetterlagen die Grenzwerte nach wie vor überschritten würden.

Gruß
Fleurette


Belohnt werden kann aber doch nur der effektive Kampf gegen Feinstaub, nicht Aktionismus. Diesen Aktionismus kann man doch nicht als ernsthaften Versuch werten, den Feinstaub an der Wurzel zu packen!? Da trotz Umwegzone in Frankfurt die Werte gestiegen und in anderen Kommunen nicht merklich gesunken sind, können diese Gemeinden nach dieser Logik also immer noch verklagt werden, es sei denn sie unternehmen etwas gegen

- Feinstäube aus Kaminen
- Feinstäube, die die Bahn aufwirbelt
- Feinstäube, die der böse Wind in die Stadt trägt
- und Feinstäube, die die Landwirte bei der Ernte in erheblichstem Umfang produzieren und die dann auch in die Umwegzonen gelangen
usw..

Das ist ein grausames Spiel und Volksverdummung, eben Aktionismus nach dem Motto "Wir tun was und retten Euch", aber eigentlich in höchstem Maße abstoßend.

Gruss mueckenstuermer
Anzeige: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
fleurette: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
mueckenstuermer hat folgendes geschrieben::
Da trotz Umwegzone in Frankfurt die Werte gestiegen und in anderen Kommunen nicht merklich gesunken sind, können diese Gemeinden nach dieser Logik also immer noch verklagt werden, es sei denn sie unternehmen etwas gegen

- Feinstäube aus Kaminen
- Feinstäube, die die Bahn aufwirbelt
- Feinstäube, die der böse Wind in die Stadt trägt
- und Feinstäube, die die Landwirte bei der Ernte in erheblichstem Umfang produzieren und die dann auch in die Umwegzonen gelangen


Im Moment sehe ich nicht, daß Kommunen, die bei überschrittenen Grenzwerten Umweltzonen eingerichtet haben, dennoch mit Erfolg verklagt werden können.
Die aus anderen Quellen freigesetzten Stäube, z.B. aus Kaminen unterliegen den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSch). Wenn Anlagen den dort festgelegten Vorschriften entsprechen, besteht für die Betreiber ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Auch hier sind die Kommunen wieder das letzte Glied der Kette und werden manchmal heftig für etwas kritisiert, was sie nicht ändern können. Kommunen haben keine gesetzgebende Kompetenz. Es geht mir lediglich darum, diesen Hintergrund deutlich zu machen.

Gruß
Fleurette
couchpotato: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorschrift, die den Kommunen direkt vorschreibt, eine so genannte Umwerltzone einzurichten. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. :)
fleurette: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
couchpotato hat folgendes geschrieben::
Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorschrift, die den Kommunen direkt vorschreibt, eine so genannte Umwerltzone einzurichten. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. :)

Das sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) anders. Zitat:

"Das planungsrechtliche Instrumentarium zur Einrichtung von Umweltzonen bilden die Luftreinhalte- und Aktionspläne gemäß § 47 BImSchG. Die Zuständigkeit für deren Aufstellung liegt bei den Landesumweltministerien (in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen im Auftrag des Umweltministeriums, in Sachsen das Landesamt für Umweltschutz zuständig), zumindest jedenfalls oberhalb der kommunalen Ebene.
Betroffen von der Belastung mit Luftschadstoffen und der entsprechenden Pflicht zur Einrichtung von Umweltzonen sind auch kleine, kreisangehörige Kommunen."

Gruß
Fleurette
mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
fleurette hat folgendes geschrieben::
couchpotato hat folgendes geschrieben::
Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorschrift, die den Kommunen direkt vorschreibt, eine so genannte Umwerltzone einzurichten. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. :)

Das sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) anders. Zitat:

"Das planungsrechtliche Instrumentarium zur Einrichtung von Umweltzonen bilden die Luftreinhalte- und Aktionspläne gemäß § 47 BImSchG. Die Zuständigkeit für deren Aufstellung liegt bei den Landesumweltministerien (in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen im Auftrag des Umweltministeriums, in Sachsen das Landesamt für Umweltschutz zuständig), zumindest jedenfalls oberhalb der kommunalen Ebene.
Betroffen von der Belastung mit Luftschadstoffen und der entsprechenden Pflicht zur Einrichtung von Umweltzonen sind auch kleine, kreisangehörige Kommunen."

Gruß
Fleurette


Dieses Gremiun hat keinerlei Gesetzgebungskompetenz, kann also allenfalls Empfehlungen geben.

Da werden Empfehlungen gegeben, von denen man weiss, dass sie nichts bewirken, ausser teilenteignend in das Eigentum von Fahrzeugeigentümern einzugreifen. Mit diesem Alibi-Aktionismus versucht man, den Nörglern, die sich durch Feinstaub belästigt fühlen, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und wenn man den Stadtoberen draufkommt, dass der Feinstaub nicht weniger geworden ist, muss plötzlich das Stickoxyd herhalten, weil sich das auch als schädlich herausgestellt hat.

Und dann noch die Scheinheiligkeit, sämtliche Behörden, Bundeswehr und Feuerwehrautos von der Verordnung rauszuhalten, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Das ist so, wie wenn die Umweltengel (kommt von Gabriel) predigen, öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder zu benutzen, gleichzeitig sich aber mit Sondermaschinen durch halb Europa fliegen lassen. Man könnte :ooo:

Wir fragen us oft, wo Staatsverdrossenheit herkommt. Na wenn das kein Beispiel für obrigkeitsstaatliches aber bürgerfeindliches Handeln ist, nur um sich selbst vor Angriffen (Klagen) zu schützen, dann weiss ich nicht.

Ich bleibe dabei: Solange die Wirkung der Umwegzonen nicht nachgewiesen ist, kann man damit nicht argumentieren, etwas Vernünftiges für die Umwelt oder die Gesundheit getan zu haben.

Gruss m.
fleurette: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Nur zur Erinnerung, warum ich mich in die Diskussion eingeklinkt habe:
Es geht mir darum, daß bezüglich der Umweltzonen nicht die Falschen angeprangert werden, z.B. Geschäftsinhaber oder Kommunen. Als im Forum zum Boykott von Geschäften in Umweltzonen aufgerufen wurde, hatten andere Leser ja zu Recht darauf hingewiesen, daß die Geschäftsleute nun wirklich nichts damit zu tun haben. So versuche ich jetzt noch einmal, die Rolle der Kommunen darzustellen.
Selbstverständlich hat der Städte- und Gemeindebund keine Gesetzgebungskompetenz, wie Mückenstürmer richtig schreibt. Er ist lediglich der kommunale Spitzenverband in Deutschland und Europa und informiert seine Mitglieder unter anderem über die aktuelle Rechtsprechung. Dies soll dazu dienen, daß die Kommunen aus Grundsatzurteilen lernen und nicht aus Unkenntnis der Rechtslage auf Kosten der Steuerzahler aussichtslose Prozesse führen.
Im konkreten Fall war es so, daß eine Kommune, nämlich die Stadt münchen, eine Feinstaubzone nicht einrichten wollte und darauf hin von einem Bürger verklagt wurde, dies doch zu tun.

In einem vielbeachteten Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 27.09.2007 (7 C 36.07) zu Gunsten des Bürgers entschieden, doch die steitenden Parteien legten Revision ein und so landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 25.07.2008 (Az.: C-237/07) entschieden, dass im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel unmittelbar betroffene Einzelne bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können.

Hier der Bericht des DStGB zu dem Fall:

"Der Kläger wohnt am Mittleren Ring in münchen in der Landshuter Allee, etwa 900 Meter nördlich von einer Luftgütemessstelle. Nach den Messergebnissen an dieser Messstelle wurde der Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel in den Jahren 2005 und 2006 weitaus mehr als 35 Mal überschritten, obwohl das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr als 35 Überschreitungen zulässt.

Der Kläger erhob Klage mit dem Antrag, den Freistaat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung im Bereich der Landshuter Allee zu verpflichten, damit kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zu dem Zweck festgelegt werden, die zugelassene Grenze von jährlich 35 Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel einzuhalten.

Nachdem seine Klage in erster Instanz abgewiesen worden war, legte er Berufung beim Verwaltungsgerichthof ein. Dieser entschied, dass die betroffenen Anwohner von den zuständigen Behörden die Aufstellung eines Aktionsplans fordern könnten, aber keinen Anspruch darauf hätten, dass dieser geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der kurzfristigen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthalte.

Der Kläger und der Freistaat Bayern legten gegen dieses Urteil Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein. Nach Auffassung dieses Gerichts kann der Kläger allein aus dem nationalen Recht keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans herleiten. Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Einzelner nach dem Gemeinschaftsrecht von den zuständigen nationalen Behörden im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen die Erstellung eines Aktionsplans beanspruchen kann.

In seinem heutigen Urteil (25.07.2008) hat der Gerichtshof diese Frage bejaht. Er weist darauf hin, dass es mit dem zwingenden Charakter der Richtlinie unvereinbar wäre, grundsätzlich auszuschließen, dass eine mit ihr auferlegte Verpflichtung von den betroffenen Personen geltend gemacht werden kann.

Daher müssen unmittelbar betroffene Einzelne im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen bei den zuständigen nationalen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können, auch wenn sie nach nationalem Recht über andere Handlungsmöglichkeiten verfügen sollten, um die zuständigen Behörden dazu zu bringen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu treffen.

In Bezug auf den Inhalt der Aktionspläne führt der Gerichtshof aus, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, Maßnahmen dahin gehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung kommt. Ihnen obliegt – unter der Aufsicht der nationalen Gerichte – nur die Verpflichtung, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und aller betroffenen Interessen auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren."

Man kann dieses letztinstanzliche Urteil begrüßen oder verdammen, es ändert aber nichts an dessen Verbindlichkeit. Die Kommunen, auch die Stadt münchen, müssen sich dem Urteil fügen. Darauf und nur darauf wollte ich hinweisen.

Meine persönliche Meinung hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema zu erkennen gegeben und damit teile ich die Bedenken vieler Forumsteilnehmer und auch des ADAC.

Gruß
Fleurette
Georg350: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Zitat:
berlin - Die im Januar 2008 in der Berliner Innenstadt eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen. Der Klimaschutz sei von überragendem öffentlichen Interesse und müsse auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden, argumentierte der Vorsitzende Richter. Die Wissenschaft vertrete einhellig die Auffassung, dass sich die Feinstaubkonzentration am ehesten über den Straßenverkehr beeinflussen lasse. Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, weil ihre Autos nicht die grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in die Schutzzone berechtigen. Tsp



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.12.2009)

Gruß Georg350
mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Georg350 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
berlin - Die im Januar 2008 in der Berliner Innenstadt eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen. Der Klimaschutz sei von überragendem öffentlichen Interesse und müsse auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden, argumentierte der Vorsitzende Richter. Die Wissenschaft vertrete einhellig die Auffassung, dass sich die Feinstaubkonzentration am ehesten über den Straßenverkehr beeinflussen lasse. Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, weil ihre Autos nicht die grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in die Schutzzone berechtigen. Tsp



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.12.2009)

Gruß Georg350


Warten wir mal ab, was die nächste Instanz dazu sagt. Mit dem federführenden Anwalt dort habe ich Kontakt aufgenommen.

Gruss m.
couchpotato: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
fleurette hat folgendes geschrieben::
In Bezug auf den Inhalt der Aktionspläne führt der Gerichtshof aus, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, Maßnahmen dahin gehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung kommt. Ihnen obliegt – unter der Aufsicht der nationalen Gerichte – nur die Verpflichtung, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und aller betroffenen Interessen auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren."
Ich denke das stellt die Situation prägnant dar.

Eine geeignete Maßnahme ist eine Umweltzone nicht. Und die Berücksichtigung aller Interessen ist nicht zu erkennen...

Übrigens ist in Niedersachsen ausschließlich die Kommune für die Unsinnzone verantwortlich.
LowCostDriver: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und insbesondere die Thematik des Parkens innerhalb der Umweltzone ansprechen.
Das Gericht macht die Aussage, dass das Fahrzeug in die Umweltzone geschleppt worden sein könnte.
Dies würde dann aber m.E. auch z.B. für abgelaufene HU- Plaketten gelten, die nach meiner Meinung ebenfalls im Rahmen der "ruhenden Verkehrsüberwachung" kontrolliert werden.
AU / HU und Umweltplakerli sehe ich hier als gleichwertig an.

Ich habe meine Sicht der Dinge dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten.
Wenn die es nicht wissen, wer dann? :nixweiss:

Ich habe die Antwort mal gleich mitgebracht, nach Ansicht des Ministeriums scheint der Halter in diesem Fall doch verantwortlich zu sein:

Zitat:
Nach Anlage 2 zu * 41 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 270, Lfd.
Nr. 44) dürfen Kraftfahrzeugführer innerhalb einer *Umweltzone* nicht
am Verkehr teilnehmen, es sei denn, sie haben eine Plakette an die
Windschutzscheibe geklebt, die die Einfahrt in Verbindung mit dem
entsprechenden Zusatzzeichen (Lfd. Nr. 46) erlaubt. Die
*Verkehrsteilnahme* umfasst den fließenden und den ruhenden
Verkehr, also auch das Halten und Parken. Damit liegt ein Verstoß gegen
das Einfahrverbot in Umweltzonen vor, wenn die Umweltzone nicht durch
ein Zusatzzeichen zeitlich beschränkt und das Fahrzeug ohne die
entsprechende Plakette dort geparkt wird.

Macht der Halter im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine
Angaben über die Identität des Fahrzeugführers, und kann der Fahrer auch
durch sonstige Nachforschungen nicht oder nur mit einem unangemessenen
Aufwand ermittelt werden, können dem Halter - wie bei jedem anderen
Park- oder Haltverstoß - nach * 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegt
werden.


Zwar geht das Ministerium auf meine Argumentation nicht näher ein, allerdings würde mich dennoch nicht darauf verlassen, dass man ohne Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone parken darf...
mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
LowCostDriver hat folgendes geschrieben::


Macht der Halter im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine
Angaben über die Identität des Fahrzeugführers, und kann der Fahrer auch
durch sonstige Nachforschungen nicht oder nur mit einem unangemessenen
Aufwand ermittelt werden, können dem Halter - wie bei jedem anderen
Park- oder Haltverstoß - nach * 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegt
werden.


Zwar geht das Ministerium auf meine Argumentation nicht näher ein, allerdings würde mich dennoch nicht darauf verlassen, dass man ohne Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone parken darf...[/quote]

Bei der abgelaufenen HU-Plakette haftet der Halter sowieso, weil es nicht darauf ankommt, dass das Fahrzeug "geführt" wird. Das Einfahren in die Umwegzone hat aber etwas mit "Fahren" zu tun, also ein ganz anderer Zweck der Vorschrift. deshalb der Unterschied.

Falls es sich zukünftig bei anderen Gerichten durchsetzen sollte, dass wegen Parkens ohne Plakette die Halterhaftung griffe, so würde das immerhin bedeuten, dass

das Bussgeld und der Punkt in Flens vom Tisch sind und man es nur noch mit einem Verwanungsgeld zu tun hätte

und dass man der Behörde nur zwei oder drei potentielle Fahrer nennen müßte, die sie dann anhören kann. Ttut sie es nicht, was regemäßig der Fall ist, darf auch keine Verwaltungsgebühr nach der Halterhaftung beim Parkverstoß verlangt werden, weil die Ermittlung des Fahrzeugführers, der den Parkverstoß begangen haben könnte, keinen "unverhältnismäßigen Aufwand" bedeutet hätte. Die Behörde hat aber lieber gar keinen Aufwand betrieben, sondern lieber gleich die Verwaltungsgebühr abkassiert. Denn nur auf die Einnahme kommt es ihr regelmäßig an.

Wenn man weiss, wie´s geht, hat die Behörde kaum eine Chance.

Dumm zahlt, das ist überall so.

Gruss m.
Georg350: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Die direkte Demokratie in Reinform, bei der alle politischen Entscheidungen vom Volk getroffen werden, kann es aus praktischen Gründen im modernen Staat nicht geben. (Zitat Wiki).
Es ist unabdingbar das getroffene Gesetze auch in einer Demokratie eingehalten werden. Es gibt andere Mittel und Wege um auf den gewählten Gesetzgeber Einfluß zu nehmen. z.B. aktuell Petitionen an den Bundestag oder auch Gerichtsverfahren. Deren Ergebnis muß man aber respektieren, wenn eine demokratische Gesellschaft funktionieren soll.
Verletzung und Mißachtung der Gesetze ist nicht der richtige Weg. Eine Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von Kontrollen und deren Strafverfolgung von Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheit am Steuer führt auch keiner.
Es ist wohl etwas falsch, Bürger als dumm zu bezeichnen, die die Gesetze achten und respektieren, also auch die geforderte Strafe zahlen.
Ich bin selbst in berlin von der Umweltzone betroffen. Meine Lösung : Nicht in die Stadt reinfahren und die S-Bahn benutzen, sofern sie fährt :roll: und Eintragung in die Petition an den Bundestag zur Abschaffung der Zonen.
Übrigens die EU-Abgeordneten, die das Ursprungsgesetz beschlossen haben, wurden auch demokratisch von uns gewählt.

Gruß Georg350
dieter2: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Georg350 hat folgendes geschrieben::
Es ist wohl etwas falsch, Bürger als dumm zu bezeichnen, die die Gesetze achten und respektieren, also auch die geforderte Strafe zahlen.

Gruß Georg350


Wenn sich ein Bürger auf legalen gesetzlichen Weg gegen ein Bußgeld wehrt ist doch das voll in Ordnung.

Wenn alle solche Obrigkeitshörige währen wie Du würden die Politiker noch ganz anders mit uns umspringen :roll:

Gruss Dieter
hockeyref: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
Hier geht es doch garnicht darum, ob der gesetzestreue Bürger dumm ist oder nicht, hier geht es doch darum, ob sich der Bürger noch in irgendeiner Form gegen die Allmacht des Staates wehren soll oder kann.

Ich glaube die Erkenntnisse, wer und wieviel zur Feinstaubbelastung beiträgt, brauchen wir nicht mehr zu diskutieren, aber sicherlich ist es diskussionswürdig, wie wir uns verhalten sollten.

Auch ich bin der Meinung, man sollte sich wehren, wo es geht und natürlich damit auch Bußgeldbescheide nur dann hinnehmen, wenn sie wirklich berechtigt und hieb- und stichfest sind.

Fakt ist doch, dass unsere klammen Politiker, die immer wasser predigen aber in der Regel nicht nur Wein - das ginge ja vielleicht noch - sondern Champagner trinken, ständig nach neuen Einnahmequellen suchen, und beim einfachen Normalbürger abkassieren.

Und hier bin ich auch von den Automobilclubs sehr enttäuscht, denn ich hätte erwartet, dass sie zusammen etwas gegen diese Willkür - auch von der überregulierungsfreudigen EU-Kommission - unternehmen.

Ansonsten müsste man sich auch wirklich einmal übrlegen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, eine bundesweite Bürgerinitiative zu gründen.
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