Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette
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| mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Es geistert immer die Angst herum, wenn man ohne Plakette in der Umwegzone aufgeschrieben werde, müsse man auch Bussgeld zahlen. Das ist so pauschal aber falsch:
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--> Link
2.
Würde man die Halterhaftung tatsächlich trotzdem anwenden, könnte allenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR verhängt werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dafür gäbe es auch keinen Punkt in Flensburg. Diese Sog. Halterhaftung dürfte aber hier gar nicht anwendbar sein, da die Umwegplakette eine andere Zielrichtung hat als Park- und Halteverstöße. Die Halterhaftung wurde nur für Park- und Halteverstöße vom Bundesverfassungsgericht abgenickt, sonst muss der Täternachweis her.
Letztlich müßte man also nur dann ein Bußgeld akzeptieren, wenn man auf frischer Tat von einem Polizisten erwischt würde. Eine Politesse reicht gar nicht, weil diese keine Bussgelder, sondern nur Verwarnungsgelder veranlassen dürfen.
Gruss m.
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| Anzeige: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| friedhelm28: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Hallo mueckenstuermer
:daumen2: Ein "HERZLICHES DANKESCHÖN" für die Postings die Du uns mitteilst. :daumen2: :klatschen: :knuddel: :hallo:
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| couchpotato: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| mueckenstuermer hat folgendes geschrieben:: | ...
Letztlich müßte man also nur dann ein Bußgeld akzeptieren, wenn man auf frischer Tat von einem Polizisten erwischt würde. Eine Politesse reicht gar nicht, weil diese keine Bussgelder, sondern nur Verwarnungsgelder veranlassen dürfen... | Aber die Politesse könnte doch der entsprechenden Stelle bezeugen, wer Fahrer gewesen ist - oder?
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| dieter2: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| couchpotato hat folgendes geschrieben:: | | mueckenstuermer hat folgendes geschrieben:: | ...
Letztlich müßte man also nur dann ein Bußgeld akzeptieren, wenn man auf frischer Tat von einem Polizisten erwischt würde. Eine Politesse reicht gar nicht, weil diese keine Bussgelder, sondern nur Verwarnungsgelder veranlassen dürfen... | Aber die Politesse könnte doch der entsprechenden Stelle bezeugen, wer Fahrer gewesen ist - oder? |
Muß ich einer Politesse meinen Ausweis/Führerschein zeigen?
Glaube nicht.
Gruss Dieter
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| merten: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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[quote="mueckenstuermer"]Diese Sog. Halterhaftung dürfte aber hier gar nicht anwendbar sein, da die Umwegplakette eine andere Zielrichtung hat als Park- und Halteverstöße. Die Halterhaftung wurde nur für Park- und Halteverstöße vom Bundesverfassungsgericht abgenickt, sonst muss der Täternachweis her[/quote]
Das hört sich hier anders an:
--> Link Siehe unter Punkt 6 "Verstoß"
Anscheinend gilt auch hier wieder: Nix genaues weiß man nicht. Aber wer will schon einen Rechtsstreit riskieren und sich bis zu einem Bundesgericht klagen (vorrausgesetzt eine Klage wird überhaupt zugelassen), wenn er auch mit einer Bearbeitungsgebühr von 18,50€ und ohne Punkt aus der Sache rauskommt.
Beste Grüße
Merten
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| Georg350: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Diese Diskussion halte ich hier für überflüssig. Das zitierte Urteil des AG bremen ist vom 23.06.09. Das bedeutet für mich, dass das Ereignis spätestens Anfang 2009 stattgefunden hat.
Ab 1.02.2009 ist der Bußgeldkatalog angepaßt worden. Verstöße können jetzt eindeutig geahndet werden. Es besteht hier die Halterhaftung. Siehe hierzu Bußgeldkennzahl 141621.
Gruß Georg350
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| mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| couchpotato hat folgendes geschrieben:: | | mueckenstuermer hat folgendes geschrieben:: | ...
Letztlich müßte man also nur dann ein Bußgeld akzeptieren, wenn man auf frischer Tat von einem Polizisten erwischt würde. Eine Politesse reicht gar nicht, weil diese keine Bussgelder, sondern nur Verwarnungsgelder veranlassen dürfen... | Aber die Politesse könnte doch der entsprechenden Stelle bezeugen, wer Fahrer gewesen ist - oder? |
Ja, wenn sie so lange wartet, bis du zurückgekommen bist. Ich würde an meinem Fahrzeug achtlos vorbeimarschieren, wenn da so eine nette Dame auf mich warten würde und einen Kaffe trinken gehen....
Gruss .
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| Cattle-Mobil: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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--> Link
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| couchpotato: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| Georg350 hat folgendes geschrieben:: | Diese Diskussion halte ich hier für überflüssig. Das zitierte Urteil des AG bremen ist vom 23.06.09. Das bedeutet für mich, dass das Ereignis spätestens Anfang 2009 stattgefunden hat.
Ab 1.02.2009 ist der Bußgeldkatalog angepaßt worden. Verstöße können jetzt eindeutig geahndet werden. Es besteht hier die Halterhaftung. Siehe hierzu Bußgeldkennzahl 141621.
Gruß Georg350 | Ich denke auch, dass das Bremer Urteil auf die sehr spezielle Sachlage "abstellt" (Fahrzeug wurde von Bayern überführt, ggf. per Autotransporter o.ä.).
Wo steht denn, dass für die Teilnahme am Verkehr in der Unsinnzone die Halterhaftung angewendet werden darf? Ich finde beim Stichwort "Halterhaftung" nur Halte- und Parkverstöße...
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| mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| Georg350 hat folgendes geschrieben:: | Diese Diskussion halte ich hier für überflüssig. Das zitierte Urteil des AG bremen ist vom 23.06.09. Das bedeutet für mich, dass das Ereignis spätestens Anfang 2009 stattgefunden hat.
Ab 1.02.2009 ist der Bußgeldkatalog angepaßt worden. Verstöße können jetzt eindeutig geahndet werden. Es besteht hier die Halterhaftung. Siehe hierzu Bußgeldkennzahl 141621.
Gruß Georg350 |
Die Aussage in meiner Üerschrift "Kein Bussgeld" stimmt!! Eagl wie man die aktuelle Version des Bussgeldkataloges auslegt (Teilnahme am Verkehr)!!
Gerade von bremen liegt mir ein Schreiben vor, dass man dort nicht nach der Halterhaftung vorgehe, nachdem Gerichte anders entschieden haben. Ich werde es mal raussuchen, komme momentan aber nicht dran. Im übrigen liefe das wirklich nur noch darauf hinaus, dass der Halter eine Verwaltungsgebühr von ca. 20 EUR bezahlen müßte, kein Punkt, kein Eintrag, nichts weiter. Die Politesse könnte einen Parkverstoß ahnden. Für das Bussgeldverfahren wäre sie nich zuständig.
Auch wenn andere zurückweichen und keinen Ärger wollen: Sollte man mich "erwischen", gehe ich durch die Instanzen, da die Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Dieselfahrzeuge sind mit nur 9 % am Feinstaub beteiligt. Davon entfallen vielleicht 20 % auf diejenigen, die keine Plakette oder nur eine rote oder grüne bekommen können. Bleiben deutlich weniger als 1 % Beteiligung am Feinstaubaufkommen. Dafür wird mir das Durchfahrtrecht genommen!? Ich glaube ich stehe im Wald. Gleichzeitig findet z.B. in berlin das größte Feuerwerk der Repubik statt und alle Behördenfahrzeuge werden von den Regelungen ausgenommen. In Frankfurt ist trotz allgemeinem Rückgang des Verkehrsaufkommens (12 bis 22 % je nach Sichtweise) die Feinstaubbelastung gestiegen, nachdem die Umwegzone eingeführt wurde!?
Wehrt Euch. Egal wie! Es wird höchste Zeit.
Gruss m.
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| smoothy: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Ich finde die Ansicht meines Vorredners vollstens in Ordnung.
Da ich Berliner bin und mit meinem Diesel Pkw nicht mehr die Umweltzone befahren darf, bin ich jetzt sozusagen ausgesperrt. Man könnte es auch diskriminierend nennen.
Ich denke das das alles wiedermal nur eine Frage des Geldes ist. Der Staat sucht Wege um an das Geld des kleinen(!!) Bürgers zu kommen.
Der ADAC hat ja auch seine Meinung zu den Umweltzonen bekanntgegeben und auch kritisiert, dass diese ein totaler reinfall war.
Naja, aber so ist es leider eben.
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| travelrebell: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Unwissendheit schützt nicht vor Strafe---genau hier stimmt es 100% ig
genau wie bei Anliegerfrei--Durchfahrt verboten usw.--ist der Fahrer nicht ermittelt brauchste nix zahlen, event. Erfolgt Androhung eines Fahrtenbuches. Es bleibt dann auch beinah immer b. d. Androhung...
wehrt euch gg. die Willkür der Wegelagerei einzelner Gemeinden und Städten.
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| couchpotato: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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Oh, da haben sich vorhin einige Postings überschnitten. Also Parken ist eine Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Teilnahme ist in einer Unsinnzone ohne passende Plakette verboten und mit Bußgeld belegt. Soweit klar.
Sind deswegen die Politessen und Politesseriche wieder zuständig?
Ist dann das (ansonsten korrekte) Parken ohne Plakette dann ein Parkverstoß? Nur dann greift die Halterhaftung.
Oder ist die Halterhaftung explizit auf Unsinnzonenverstöße ausgeweitet worden?
Oder könnte eine spitzfindige (um nicht zu sagen geldgierige) Gemeinde ihre schöne Unsinnzone noch zusätzlich mit einer Parkverbotszone für nicht plakettete Fahrzeuge ergänzen, damit Plakettensünder auch tatsächlich reine Parkverstöße begehen?
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| mueckenstuermer: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| couchpotato hat folgendes geschrieben:: | Oh, da haben sich vorhin einige Postings überschnitten. Also Parken ist eine Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Teilnahme ist in einer Unsinnzone ohne passende Plakette verboten und mit Bußgeld belegt. Soweit klar.
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Nicht ganz klar:
Für Parkverstöße gibt es nur Verwarnungsgelder, also unter 40 Euro und kein Punkt in Flens.
Für das Befahren einer Umwegzone ohne Ticket gibt es 40 Euro Bussgeld und einen Punkt in Flens.
Ich finde, der Unterschied "lohnt" sich, selbst wenn es bei der Halterhaftung für den Parkverstoß bliebe.
Ich sage:
Sinn und Zweck der Umwwegzone und des dafür verhängten Bussgeldes ist es, den Feinstaub zu vermindern (zumindest wird uns das so verkauft). Das hat mit Sinn und Zweck von Parkverbotsregelungen nichts zu tun. Halterhaftung also minus.
Gruss m.
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| fleurette: "Kein Bussgeld für Parken ohne Feinstaubplakette"
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| travelrebell hat folgendes geschrieben:: |
wehrt euch gg. die Willkür der Wegelagerei einzelner Gemeinden und Städten. |
Die Errichtung von Umweltzonen hat nichts mit der Willkür von Städten und Gemeinden zu tun. Die Kommunen sind das letzte Glied der Kette und müssen die ihnen gemachten rechtlichen Vorgaben umsetzen. Am Anfang der Kette stehen Beschlüsse der EU, die auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden mussten und umgesetzt wurden. Kommunen, die das einfach ignorieren und trotz Überschreitung festgelegter Grenzwerte untätig bleiben, können verklagt werden. Auf sie könnte ein EU Vertragsverletzungsverfahren zukommen und darüber hinaus kann jeder einzelne Bürger solche Kommunen verklagen, die einfach nichts tun.
In einem Beitrag wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Oberbürgermeister einer Stadt Umweltzonen für Schwachsinn hält und trotzdem an deren Einführung mitgewirkt hat.
Den Ärger über diese Situation kann ich verstehen, insbesondere deshalb, weil die Plakettenlösung kaum messbare Verbesserungen bringt. Der Staub stammt ja bekanntlich aus unterschiedlichsten Quellen und selbst dann, wenn nur Elektrofahrzeuge in Umweltzonen zugelassen würden, bliebe deren Staubbelastung durch Brems- reifen- und Straßenabrieb, so daß bei bestimmten Wetterlagen die Grenzwerte nach wie vor überschritten würden.
Gruß
Fleurette
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