brainless: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Guten Tag,
da ich neu bei euch bin, gebietet es die Höflichkeit, mich kurz vorzustellen: Ich bin im 2. Jahr des 7. Lebensjahrzehnts und beabsichtige, mit der besten Ehefrau von allen, die nächste Zeit auf Touren in unserem Wohnmobil zu verbringen. Da ich in der "passiven" Phase der Altersteilzeit bin, kann ich verstärkt "aktiv" in der Freizeitgestaltung tätig sein.
Dazu fällt mir einiges ein....und deshalb "hätte ich auch gerne ein Problem" :D
Da ich begeistert alles bewege, was sich selbst bewegt und Krach macht, möchte ich bisweilen auf einem gebremsten Plattformanhänger (GG 950 Kg) mein ATV (300 Kg) und/oder meine Enduro oder ein Rundstreckenmotorrad mitnehmen. Vom benötigten Platz und auch von der Last kein Problem (Womo darf bis 2.000 Kg ziehen) - aber wie sieht's mit dem Führerschein aus?
Mit 16 habe ich Kl. 4 abgelegt, mit 18 Kl. 3, mit 19 Kl.1.
Mit dem jetzigen FS alles paletti.
Soweit sogut. Nur - wenn ich mal meinen FS ( z.B. wegen "Internationalem FS") auf das neue System umschreiben lassen muss, kann ich dann noch ohne weiteres mein Gespann bewegen? Oder besser: "darf" ich es dann noch bewegen?
Wenn ich zu blöd war, die Suche richtig zu benutzen, bitte ich um Verzeihung - eine Antwort hätte ich aber schon gern.
Ich freue mich auf eine gute Zeit mit euch allen,
brainless :wink: [/i]
Anzeige im Thema : "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
meier923: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Hallo und Willkommen
Wenn ich dein Geburtsdatum richtig deute ist das Führen deines Fahrzeuges mit anhänger kein Problem !da Du unter die alte Regelung fällst.
PS. ein ausgefülltes Profil erübrigt viele Fragen ....-->> fährst Du in deinem Alter noch Enduro :?: -> :daumen2:
Lancelot: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
brainless hat folgendes geschrieben::
Mit dem jetzigen FS alles paletti.
Es gilt "Bestandsschutz": wenn Du bisher legal unterwegs warst, bist Du das auch nach der Umschreibung auf den neuen FS.
Ausnahme: der alte FS wurde Dir entzogen - dann wirst Du zum "Neueinsteiger", ohne Bestandsschutz
km99: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
brainless hat folgendes geschrieben::
Nur - wenn ich mal meinen FS ( z.B. wegen "Internationalem FS") auf das neue System umschreiben lassen muss, kann ich dann noch ohne weiteres mein Gespann bewegen? Oder besser: "darf" ich es dann noch bewegen?
Ja, es gelten Besitzstandsregelungen. Daher bekommst Du beim neuen Führerschein die entsprechenden Klassen (ggf. mit Beschränkungen) eingetragen. Guck mal hier.
Gruß
Klaus
meier923: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Zitat:
Ts ts ts ... die "Jungfüchse" ... grin.gif grin.gif
ich finds echt toll wenn man es im Alter noch ausüben kann -> Ich hoffe ich bin in dem Alter auch noch so fit -> :respekt:
ElectraGlide: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Guten Morgen,
natürlich bekommt man seine alten Erlaubnisse auf den neuen Führerschein übertragen,
ABER
man muss alle GEWOLLTEN Möglichkeiten angeben. Was nicht angegeben (angefordert) wurde ist dann verloren und kann nicht nachträglich geändert werden. :twisted: (Quelle ADAC)
Ride safe
ENTDECKER: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
@brainless
Erst mal herzlich willkommen :kette:
brainless hat folgendes geschrieben::
mit der besten Ehefrau von allen, die nächste Zeit auf Touren in unserem Wohnmobil zu verbringen. [/i]
Untersteh Dich, meine Frau (die beste Ehefrau von allen), bleibt bei mir. :D :lol:
brainless hat folgendes geschrieben::
aber wie sieht's mit dem Führerschein aus?
Mit 16 habe ich Kl. 4 abgelegt, mit 18 Kl. 3, mit 19 Kl.1.
Mit dem jetzigen FS alles paletti.
Soweit sogut. Nur - wenn ich mal meinen FS ( z.B. wegen "Internationalem FS") auf das neue System umschreiben lassen muss, kann ich dann noch ohne weiteres mein Gespann bewegen? Oder besser: "darf" ich es dann noch bewegen?[/i]
das ist bei Dir kein Problem. Wie ElectraGlide schon schreibt, Du musst die gewollten Möglichkeiten immer angeben.
brainless hat folgendes geschrieben::
Ich freue mich auf eine gute Zeit mit euch allen [/i]
Wir uns auch :D
Gruß
Christian
rundefan: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Wie alle Anderen schon gesagt haben, gibt es Bestandschutz.
Da Du, wie ich auch ein 48er Jahrgang bist, durftest Du bis zu Deinem 50 Geburtstag bis zu 18,25 t Zuggesamtgewicht fahren(ziehen). Wenn Du also bisher kein Gesundheitszeugnis, wie für die >50 jährigen LKW-Fahrer gesetzlich gefordert, vorlegen kannst, wird Dir das gleiche passieren, wie es mit mir durchgeführt wurde. Ich habe meinen alten grauen Lappen ( erstellt August 1966 ) gegen einen EU-Führerschein eingetauscht.
Ich wurde vor Ausstellung des neuen Führerscheins darauf hingewiesen, dass ich nur mit der für LKW-Fahrer geforderten Gesundheitsprüfung( = ärzliches Gutachten ( Allgemeinmedizin), + Augenärztliches Gutachten) die bisherige Regelung des maximal zulässigen Zuggesamtgewich erhalten könne.
Da ich bis zum Antragszeitpunkt kein Gespann in dieser Gewichtsklasse gefahren habe und auch nicht die Notwendigkeit für diese Möglichkeit sah, wurde in meinen Führerschein die Klasse 3 in C1E umgewandelt. Auf dem Scheckkarten-Führerschein ist in einer mit 12 gezeichneten Spalte eine Schlüsselzahl eingetragen, die meine Einschränkung auf 12 t Zuggesamtgewicht bescheinigt. ( siehe hier die von Lancelot und km99 gesetzten Links)
Du bist also nur u.U. auf diese Beschränkung reduziert, anderenfalls musst Du etwas mehr als € 100,00 für die beiden ärztlichen Gutachten hinlegen, damit Du eben die Möglichkeit weiterhin behälts, Gespanne mit bis zu 18,25 Tonnen zu ziehen. Wie oft kommt das bei Dir vor?
Unabhängig von allem, was ich bisher geschrieben habe, möchte ich Euch hier im Forum herzlich willkommen heissen. Ich bin auch erst wenige Monate hier, habe aber schon in einigen Fällen wichtige Hinweise erfahren dürfen. Ist wirklich toll hier. :)
meier923: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Nachfrage :gruebel:
Zitat:
Da Du, wie ich auch ein 48er Jahrgang bist, durftest Du bis zu Deinem 50 Geburtstag bis zu 18,25 t
Er hat nur PKW Führerschein :!: dürfte er nicht nur bis 7,5 :?:
Will jetzt nicht Oberlehrerhaft erscheinen , denn es gibt in D soviele Führerscheine da kommt man leicht durcheinander ... Gab es in der BRD einen Füherschein für PKW mit dem Man(n) bis 18,25 to fahren durfte :?:
PS. Ich habe meinen LKW Führerschein mit 18 gemacht(DDR) und muß zum 50 Geburtstag hin ! und dann trifft das zu ->
Zitat:
Auf dem Scheckkarten-Führerschein ist in einer mit 12 gezeichneten Spalte eine Schlüsselzahl eingetragen, die meine Einschränkung auf 12 t Zuggesamtgewicht bescheinigt.
rundefan: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
@meier923
Hallo, es gab nur die Regelung, ein Fahrzeug bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu fahren. Meine Aussage bezieht sich auf die Erlaubnis, ein Fahrzeug-Gespann mit 3 Achsen( Tamdem-Achse mit Achsabstand < 1,0 m = 1 Achse eingeschlossen) mit dem 1,5 fachen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zu fahren. Daraus ergeben sich die 18,75 t ( 7,5 +1,5*7,5(=11,25). Ich habe keine Ahnung, ob diese Regelung in der "Ehemaligen" auch so Gültigkeit hatte, gehe aber mal davon aus.
Gruß
Werner
meier923: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
ja Werner trifft jetzt auch für mich zu ...
Die Aufschlüsselung von Dir war ja richtig :!:
Ich komme immer noch nicht mit der Doofen Regelung klar ->bis zu 1,5 fachen des Ges. Gewichtes ...
Deshalb gilt für mich auch die 12 to Regel , wusste nur nicht wie sich die Zusammensetzt .. Danke .
rundefan: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Hallo meier923,
Ich glaube, das Schlüsselwort für Dich sollte nicht Gesamtgewicht, sondern das zulässige Zug-Gesamtgewicht sein, was sich aus den 7,5 t zGG = zulässiges Gesamtgewicht und dem maximal erlaubten gewicht des zu ziehenden Hängers ergibt/ergab also 7,5 t + 7,5*1,5= 18,75. Dies reduziert sich ohne Gesundheitszeugnis auf 12,0 t bei neuem Führerschein nach EU-Recht.
Bei der Führerscheinstelle wurde ich darauf hingewiesen, das selbst, wenn ich den Schein nicht in die EU-Version umändern würde, die neue Regelung gilt. Ich hab aber nicht geprüft, ob das wirklich rechtlich zulässig ist.
1948: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Hallo Werner,
diese EU Regelung ist seit 1999 in Kraft und ist rechtlich zulässig.Ich wollte damals gegen dies neue Verordnung klagen (Bestandsrecht)wurde aber dann vom RP darüber aufgeklärt,dass die BRD seit mehreren Jahren aus Brüssel aufgefordert wurde die FS-Klassen endlich zu ändern.Erst nach Zahlung einer einer Strafe in Millionenhöhe kamen bei uns die Gesetzgeber der EU-Vorgabe nach.Damit ich meinen Beruf in vollem Umfang ausüben darf MUSS ich alle Führerscheinklassen haben--das bedeutet alle 5 Jahre zum Arzt-- und neuen FS beantragen.
Gruß 1948
rundefan: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
@1948
Ich hab aus diesem Grund mit der 12 t -Regelung leben können, um im Ausland eben keine Probleme mit dem alten grauen Lappen zu haben. Meine Umschreibung hab ich in 2001 gemacht. Also seitdem mit Plastik-Führerschein :D unterwegs.
spleiss53: "Womo (3,5t) plus Anhänger (0,95t) - welcher FS ?"
Hallo brainless - willkommen im Forum - und übrigens - was du vor hast - es geht - Problemlos!!!