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Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung

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Administrator: "Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung"
Hartz-IV-Empfänger, die in ihrem Wohnmobil leben, bekommen die Betriebskosten für ihr Gefährt teilweise bezahlt. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) nach der Klage eines 55 Jahre alten Mannes aus Kaiserslautern am Donnerstag (17. Juni) in Kassel.

Die fahrbare Wohngelegenheit sei wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen würde. Somit sei es rechtens, Steuern und versicherung für das Wohnmobil zu erstatten, da im Gegenzug Miete gespart werde. Sprit oder Kosten für Wartung und Pflege hingegen werden nicht bezahlt, da diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen. (Az B 14 AS 79/09 R)
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kintzi: "Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung"
Hallo, so die Information vor Tagen in der Presse. Ich persönlich nutze seit Jahren das am Haus unterm Carport stehende Womo zusätzlich als Gästezimmer sowie selbst bei Hundstagen zum Schlafen wegen der klimaanlage. Hoffentlich muss ich jetzt nicht mehr Steuern zahlen! Bei den Garagenneubauten musste ich dem Finanzamt schriftl. versichern, dass keine fenster drin sind u. sie nicht als Wohnraum genutzt werden. Dinge gibt`s anscheinend, auf die man nicht im Traum draufkommt. Gruss Richi
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