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Führerschein mit 17

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1948: "Führerschein mit 17"
Zitat:
Das stimmt leider nicht, der versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt.


diese Aussage ist zwar richtig--aber um auf der sicheren Seite zu sein,sollte man mit seiner versicherung erst mal reden--aber besser wäre es eine schriftliche Vereinbarung mit ihr zu treffen.

Leider erlebe ich immer wieder,dass bei ehemalige Fahrschülern--egal ob B17 oder "normal"-- bei denen die Versicherungen plötzlich irgend welche Klauseln aus der Schublade ziehen,wonach die versicherung plötzlich teurer wird oder eine Benutzung des Fz nicht möglich ist.

Leider ist das die Praxis.

Gruß 1948
Anzeige: "Führerschein mit 17"
elchberg: "Führerschein mit 17"
Knofy hat folgendes geschrieben::
Hallo,
unsere versicherung nimmt keinen Aufschlag für begleitendes Fahren ab 17- im Gegenteil,die versicherung wird dann für meinen Sohn mit 18, wenn er selber ein Fahrzeug anmeldet , billiger,weil er begleitendes Fahren gemacht hat.


Das stimmt so nicht ganz!
Damit jemand unter 23 mit einem Fahrzeug fahren darf, ist der Tarif um eniges teurer. Nicht ganz so teuer wird das für die, die Führerschein mit 17 gemacht haben, heißt aber nicht, dass es dadurch günstiger ist als beim "Normaltarif".

Klar ?? :oops: :oops:
Seppl: "Führerschein mit 17"
spleiss53 hat folgendes geschrieben::
Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)


quatsch!
hast29: "Führerschein mit 17"
Sind da auch gerade "mittendrin".....

versicherung:
Darf unser Auto fahren, ohne Aufpreis, da B17,
DArf Auto meiner Eltern nicht fahren, da meine Eltern eine Klausel im Vertrag haben : Alle Fahrer ab 23 (oder so ähnlich)

Hat jetzt auch noch Führerschein mit anhänger, also BE gemacht...darf er auch ziehen....rein theoretisch sogar einen Wohnwagen!!!!

Mein/Unser Womo kriegt er nicht!!!!! auch wenn er jedesmal drum bettelt es doch bitte fahren zu dürfen.....ich sterbe so schon immer tausend tode... und dann mein HEiligtum....oh neeeee
hast29: "Führerschein mit 17"
hast29 hat folgendes geschrieben::
Sind da auch gerade "mittendrin".....

versicherung:
Darf unser Auto fahren, ohne Aufpreis, da B17, und der versicherung gemeldet
DArf Auto meiner Eltern nicht fahren, da meine Eltern eine Klausel im Vertrag haben : Alle Fahrer ab 23 (oder so ähnlich)

Hat jetzt auch noch Führerschein mit anhänger, also BE gemacht...darf er auch ziehen....rein theoretisch sogar einen Wohnwagen!!!!

Mein/Unser Womo kriegt er nicht!!!!! auch wenn er jedesmal drum bettelt es doch bitte fahren zu dürfen.....ich sterbe so schon immer tausend tode... und dann mein HEiligtum....oh neeeee
macherknox: "Führerschein mit 17"
Hallo Sabine,

warum lasst Ihr ihn nicht das Wohnmobil fahren. Wir haben im Gegenteil unseren Sohne wirklich alles fahren lassen, was erreichbar war. Ja wir haben vorher jede versicherung informiert, keine (3 beteiligte Versicherungen) hat einen Aufschlag erhoben.

Aber der Sinn der Sache ist doch, den jungen Leuten soviele begleitete Fahrpraxis zu vermitteln wie möglich. So kann ich ihm entspannt mit 18 dann eine Auto überlassen, wenn dann 18 ist.

Ich bin der Meinung, diese Regelung ist eine der sinnvollsten Neuerungen, die es in der Gesetzgebung seit langem gab.

viele Grüße
Max
spleiss53: "Führerschein mit 17"
agu hat folgendes geschrieben::
spleiss53 hat folgendes geschrieben::
Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)

Das stimmt leider nicht, der versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt................

- die Allianz und die Württembergische wollen es aber so haben. Des weiteren hatten Oma und Opa ihrer versicherung angegeben, daß nur sie fahren. Auch hier mußte es gemeldet, und eingetragen werden.
Unter 23 Jahren gilt der Führerscheininhaber als Risikogruppe. Nicht so bei den 17 Jährigen. Die werden bei den Versicherungen (Allianz und Württembergische weis ich es sicher) so eingestuft, als wären sie bereits 23. Mußt dich nochmal erkundigen "agu" :wink:
eaglesandhorses: "Führerschein mit 17"
spleiss53 hat folgendes geschrieben::

- die Allianz und die Württembergische wollen es aber so haben. Des weiteren hatten Oma und Opa ihrer versicherung angegeben, daß nur sie fahren. Auch hier mußte es gemeldet, und eingetragen werden.
Unter 23 Jahren gilt der Führerscheininhaber als Risikogruppe. Nicht so bei den 17 Jährigen. Die werden bei den Versicherungen (Allianz und Württembergische weis ich es sicher) so eingestuft, als wären sie bereits 23. Mußt dich nochmal erkundigen "agu" :wink:


Dem kann ich mich nur anschließen, sind zwar bei einer anderen versicherung, wurde aber beim Töchterlein auch so gehandhabt. Und Achtung: es wird teilweise auch noch zwischen begleitetem Fahren (von 17-18 ) und unbegleitetem Fahren von Fahrern über 18, mit Vorkenntnissen (Begleitung bis 17) oder ohne gemacht.
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