| tomg: "Führerschein mit 17"
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Hallo Forumer,
als ichneulich in der Werkstatt war und wir nauf das Thema Führerschein mit 17 kammen, ist mir gesagt worden das die Jungs bzw. Mädels nur PKW fahren dürfen. Jetzt will ich ja keine schlafenden Hunde wecken. Kann mich mal Jemand ins Bild setzen ?????????? Ich dachte immer alles
bis 3,5 t geht. Jedenfals sind wir bis dato noch nicht angehalten worden.
mobile Grüße Tom. :D
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| Anzeige: "Führerschein mit 17"
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| westy75: "Führerschein mit 17"
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Also ich gehe auch davon aus, dass ALLES bis 3,5 t gefahren werden darf - so wie es der Führerschein eben auch nach dem 18. Geburtstag zulässt.
Allerdings ist der Versicherungsaufschlag für Fahranfänger schon bei einem PKW recht happig, so dass wir bei unserem Wohnmobil dankend auf diesen Zuschlag verzichtet haben...
Viele Grüße,
westy75
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| spleiss53: "Führerschein mit 17"
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@tomg: was verstehst du unter "Alles"? Also fahren darf man alles das, was der Führerschein beinhaltet, auch wenn Mann - Frau erst 17 ist.
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| zimtzicke: "Führerschein mit 17"
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Gehen die heutigen "normalen" Führerscheine denn auch bis 3,5t oder nicht nur bis 2,8t?? Irgendwie war mir, als hätte ich da was gelesen...
Fragende Grüße
von
Maggie
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| migula: "Führerschein mit 17"
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3,5 t gelten noch!
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| zimtzicke: "Führerschein mit 17"
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Danke!
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| pilote600: "Führerschein mit 17"
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Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.
Alles unter Auflagen versteht sich
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| westy75: "Führerschein mit 17"
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| pilote600 hat folgendes geschrieben:: | Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.
Alles unter Auflagen versteht sich |
Das glaube ich nicht. Der Modellversuch "begleitetes Fahren mit 17" beschränkt sich meines Wissens auf den Führerschein Klasse B.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Viele Grüße,
wety75
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| 1948: "Führerschein mit 17"
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der Führerschein B17 beinhaltet das fahren von KFZ bis 3,5 to zgG egal ob PKW oder LKW,sogar mit anhänger bis 750kg zgG--weiterhin sind die Klassen M , S und L mit einbezogen.die Klassen M,S und L dürfen sogar ohne Begleiter gefahren werden.
Neuerdings ist es auch erlaubt,mit dem B17 Schein in Österreich zu fahren.
Gruß Campino
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| tomg: "Führerschein mit 17"
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muss man das extra eintragen lassen, ich hab mir den "Lappen" :D noch mal angesehen, da steht gilt nur in Innland drauf.
sonnige Grüße
Tom
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| 1948: "Führerschein mit 17"
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| Zitat: | | muss man das extra eintragen lassen, ich hab mir den "Lappen" grin.gif noch mal angesehen, da steht gilt nur in Innland drauf. |
laut Aussage eines Führerscheinprüfers--der auch die Aussage gegenüber von Fahrprüflingen machte--ist es jetzt möglich auch in Österreich mit dem B17 Führerschein zu fahren--geplant ist,da der B17 Schein z.Z.ein Modellversuch ist,ihn fest im Gesetz zu verankern.
Gruß 1948
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| Knofy: "Führerschein mit 17"
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Hallo,
unsere versicherung nimmt keinen Aufschlag für begleitendes Fahren ab 17- im Gegenteil,die versicherung wird dann für meinen Sohn mit 18, wenn er selber ein Fahrzeug anmeldet , billiger,weil er begleitendes Fahren gemacht hat.
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| pilote600: "Führerschein mit 17"
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| westy75 hat folgendes geschrieben:: | | pilote600 hat folgendes geschrieben:: | Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.
Alles unter Auflagen versteht sich |
Das glaube ich nicht. Der Modellversuch "begleitetes Fahren mit 17" beschränkt sich meines Wissens auf den Führerschein Klasse B.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Viele Grüße,
wety75 |
Die wichtigste Auflage hier ist ..... "Nur zur Berufsausbildung", Sprich alles ws zu seiner Berufsausbildung zählt. (So hat es mir ein Berufskrftfahrerlehrling erzählt, der erst 17 und schon mit dem LKw auf der Straße fahren durfte, aber halt nur mit dem Ausbilder daneben)
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| spleiss53: "Führerschein mit 17"
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Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)
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| agu: "Führerschein mit 17"
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| spleiss53 hat folgendes geschrieben:: | | Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen) |
Das stimmt leider nicht, der versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt.
Man muss nur im Führerschein als Begleiter eingetragen sein.
"endlich mal ein Thema, mit dem ich mich auskenne"
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