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Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?

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treki6: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Hallo zusammen,
Ich durchsurfe seit Tagen das internet aber ich finde keine wirkliche Hilfe:(
Vielleicht gibt es ja hier jemanden der mit helfen kann.

Ich bin Einzelunternehmer und vertreibe Zeltanhänger im Online Handel und auf Messen.
Um mir Zukünftig die teuren Übernachtungskosten auf Messen zu sparen möchte ich mir einen Wohnwagen (NICHT Wohnmobil) zulegen.

Folgendes habe ich damit vor:

1. Soll der Wohnwagen auf einer Seite mit Werbung für mein Geschäft beklebt werden. Diesen möchte ich dann z.B. bei Veranstaltungen als Werbeplattform nutzen.

2. Auf Messen möchte ich den Wohnwagen als preiswerte Unterkunft nutzen.

3. Da mein Hauptlager über keine Heizung, Büro oder Sanitäre Einrichtungen verfügt möchte ich den Wohnwagen in der Zwischenzeit als Büro mit Sanitären Anlagen nutzen. (Dort wird mein Rechner, Drucker betrieben den ich für den Versand meiner anhänger benötige.

4. Last but not least möchte ich 2 mal (zusammen 3 Wochen) im Jahr mit dem Wohnwagen privat in den Urlaub fahren.


Meine Frage: In wie weit ist es möglich einen Wohnwagen (der ja ein anhänger und kein KFZ ist) Gewerblich abzusetzen bei oben genannten Nutzungen?

Kann ich den Wohnwagen auf Firmennamen kaufen und die umst. absetzen?


Liebe Grüße
Mike
Anzeige: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Mover: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Wie wäre es denn mit einem Anruf bei Deinem Finanzamt?
Ein früheres Büro- und Arbeitsmobil wurde problemlos als Geschäftswagen akzeptiert. Warum auch nicht?

Schönen Gruß

Mover
Mover: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
PS. Es kommt doch auf die Nutzung an, nicht ob das Ding einen Motor hat!
gerd-ll: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
da kann dir sicherlich das finanzamt
oder dein steuerberater auskunft geben
Plaggehu: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Auch ich benutze mein Wohnmobil teilweise geschäftlich, was durch ein Fahrtenbuch belegt werden muss. Ein Fahrtenbuch ist sicherlich bei einem Wohnwagen kein Thema, da hier kein Tachometer vorhanden ist. Hier kann also der Privat-/Geschäftsanteil nur im Vorfeld geschätzt werden, wie es früher auch mal für PKW´s üblich war. (Z. B. 60 % geschäftlich/40 % privat)

Sei dir im Klaren darüber, dass du zwar beim Kauf zunächst die Mwst. absetzen kannst, diese aber später je nach Privatanteil zurückzahlen musst. Den geschäftlichen Anteil kannst du natürlich einkommensteuer- und ggf. gewerbesteuermäßig absetzen. Das gilt auch für alle Kosten, die dir mit dem WoWa entstehen, wie Gas, reifen, Standgebühren etc. etc.. Natürlich kann auch die Anschaffung anteilig über die Jahre (beim WoWa vielleicht in 8 Jahren) abgeschrieben werden.
euraklaus: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Das geht ...

du brauchst aber eine plausible Erklärung....und Belege wie Messeeintritt und Fahrtenbuch ..(das kann auch ohne tacho geführt werden),


Mein gewerblicher Anteil am Wohnmobil ist zu klein , dass sich das irgendo rechnet , weshalb ichs gelassen habe ...aber in deinem Fall ..

ein Freund von mir hat sein 250000 € Womo auch in der Firma ...und das Finanzamt macht mit .

klaus
Tweedle: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Hi,

mein Wohnmobil ist auch als Firmenfahrzeug gekauft und zugelassen worden. Da gab es keinerlei Probleme :)

Ich führe zwar ein Fahrtenbuch, aber nur um die 1% Regelung nicht
greifen zu lassen :D

ciao
Horst
canter: "Wohnwagen Steuerlich absetzbar bei Gewerblicher Nutung ?"
Entweder 1% Regelung ( vom Neupreis - Lsite ) für die private Nutzung oder Fahrtenbuch mit Belegen. Dann musst du anteilig je privatem KM an den Gesamtkosten pro Jahr deinen steuerlichen ( geldwerten ) Vorteil errechnen und versteuern.

Die Variante privater Wohnwagen/Wohnmobil und dann die Übernachtungspauschalen abrechnen ( vorallem im Ausland interesseant ) wird vom FA nicht mehr ( seit 2009 ) anerkannt. Da nur noch Abrechnung nach Beleg!!
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