Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?
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| el_capitan1: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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:evil: Habe so eine Idee... kann man nicht seinen 2 ten Wohnsitz in ein EU Ausland verlegen und sich dort einen Wohnsitz zulegen mit Briefkasten auf den dann das Wobi zugelassen werden kann, oder z.B. auf einen Freund im Eu Ausland.
Ok. man hat dann ein Eu Kennzeichen aus Czechland oder sonst woher aber die Steuer doch umgangen oder???
wer weis ev. was genaueres?
Oder ist die Idee schei......?
DAnke für alle die sich mit der Idee befassen... :roll:
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| Anzeige: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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| [Admin]: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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wenn ein ausländisches Fahrzeug von einem Deutschen gefahren wird, ist, für die Zeit des Betriebes in Deutschland, eine pauschalisierte Kfz Steuer zu entrichten.
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| Tipsel: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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hi el capitan1,
herzlich willkommen hier im Forum,
die Steuer ist doch noch gar nicht durch. Irgendwo gabs schon mal den Vorschlag mit dem 2. Wohnsitz, da gibts wohl auch Probleme
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| [Admin]: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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| Tipsel hat folgendes geschrieben:: | hi el capitan1,
herzlich willkommen hier im Forum,
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el_capitan1 ist 1 Jahr länger hier, als Du, Tipsel :D
(guck mal auf´s Anmeldedatum)
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| [Admin]: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag
bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,
bei allen anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 7 500 kg 1,53 EUR,
mehr als 7 500 kg und
nicht mehr als 15 000 kg 4,60 EUR,
mehr als 15 000 kg 6,14 EUR,
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- bei einem V8 wär das eine Überlegung wert :wink:
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| rs270550: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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hallo Kapitän,
als Deutscher darfst Du in Deutschland kein ausländisches Fahrzeug fahren! Ausgenommen sind Notsituationen.
Gruß,
Rolf
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| Tipsel: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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| Dirk hat folgendes geschrieben:: | | Tipsel hat folgendes geschrieben:: | hi el capitan1,
herzlich willkommen hier im Forum,
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el_capitan1 ist 1 Jahr länger hier, als Du, Tipsel :D
(guck mal auf´s Anmeldedatum) |
:oops: dachte ich hätte den Namen noch nie gelesen.
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| wolfherm: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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Na, ich weiß nicht, ob das nicht sogar teurer werden würde:
Hinfahren und ummelden, vielleicht noch ne technische Abnahme
Einfuhrsteuern??
Regelmäßig dort zur technischen Abnahme
all die anderen Probleme, wie in den Vorbeiträgen beschrieben.
Dazu versicherung?? Und dann hast Du alles erledigt und Dein neues "Heimatland" ändert dort das Steuersystem. Und dann??
Wieder zurück?? Mit den Problemen, nur in anderer Reihenfolge??
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| Gast: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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rolf, genau richtig...
und wenn man erwischt wird,
ist das u.a. steuerhinterziehung.
also lieber finger davon lassen.
mfg
lele
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| Rolli: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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Hi zusammen,
es geht doch ganz einfach mit dem Ausland, an einer ausländischen G.m.b.H beteiligen, das Fahrzeug auf die G.m.b.H. zulassen, dann ist es ein Firmenfahrzeug und man darf es in Deutschland als Deutscher fahren. Das habe ich von einem Steuerrechtsanwalt mitgeteilt bekommen.
Gruss
Rolli
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| wolfherm: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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| Rolli hat folgendes geschrieben:: | Hi zusammen,
es geht doch ganz einfach mit dem Ausland, an einer ausländischen G.m.b.H beteiligen, das Fahrzeug auf die G.m.b.H. zulassen, dann ist es ein Firmenfahrzeug und man darf es in Deutschland als Deutscher fahren. Das habe ich von einem Steuerrechtsanwalt mitgeteilt bekommen.
Gruss
Rolli |
Prima, und was kostet der Anteil an der GmbH? Anschließend muß der geldwerte Vorteil für das Firmenfahrzeug versteuert werden usw.
Ich glaube, dafür kannst Du dann in Deutschland drei Womos mit viel Hubraum betreiben.
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| Pijpop: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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@ Wolfherm
Die " ausländischen GmbHs" sind zum Teil sehr günstig.
Eine spanische S. L. zu gründen und mit Eigenkapital auszustatten
kostet in etwa 2 500 Euro - wenn man jemand beauftragt - oder eine
" gebrauchte SL " käuft.
Eine LTD aus GB ist für ca. 250 Euro zu haben.
Das mit dem steuerwerten Vorteil ist auch nicht überall so wie in
Deutschland.
Es ist zwar alles nicht ganz so einfach wie Rolli es sich vorstellt -
NUR - wenn Er eine spanische SL hätte ( wichtig mit 2. Gesellschafter ),
immer Gewinn versteuert..................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
Die restlichen Punkte mit Text ausfüllt: Kein Problem.
Pijpop
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| Rolli: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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Hi zusammen,
ich habe mehrere spanische SL´s ich mit einem schweizer Partner zusammen, eine Geschäftsidee für den Fall der Steuererhöhung haben wir auch schon, mit der Stadt vor Ort laufen die Gespräche, die haben sehr grosses Interesse, entsprechende Rechtswälte aus Deutschland und Spanien beschäftigen sich mit der Sache. Ihr könnt also sehen, ich schreibe nicht einfach ins blaue hinein. Sollte tatsächlich noch die Steuererhöhung durchgesetzt werden, werde ich hier im Board den Werdegang der Prozedur beschreiben. Übrigens braucht dann auch niemand mit seinem Fahrzeug nach Spanien, dass wird dann alles vor Ort per Hausbesuch geregelt.
Gruss
Rolli
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| Gast: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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| Rolli hat folgendes geschrieben:: | Hi zusammen,
ich habe mehrere spanische SL´s ich mit einem schweizer Partner zusammen, eine Geschäftsidee für den Fall der Steuererhöhung haben wir auch schon, mit der Stadt vor Ort laufen die Gespräche, die haben sehr grosses Interesse, entsprechende Rechtswälte aus Deutschland und Spanien beschäftigen sich mit der Sache. Ihr könnt also sehen, ich schreibe nicht einfach ins blaue hinein. Sollte tatsächlich noch die Steuererhöhung durchgesetzt werden, werde ich hier im Board den Werdegang der Prozedur beschreiben. Übrigens braucht dann auch niemand mit seinem Fahrzeug nach Spanien, dass wird dann alles vor Ort per Hausbesuch geregelt.
Gruss
Rolli |
...und die Ehrlichen sind wieder einmal die Dummen! :twisted:
Alle, die mit solchen Gedanken sympathisieren, sollten sich vor einen Spiegel stellen und dort einmal ganz genau hinein schauen! :oops:
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| Pijpop: "Ausflaggen des WOMO? ins EU Ausland?"
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GEEEELÄCHTER
Falls die S. L. in Deutschland eine Tochtergesellschaft ins Leben ruft -
wird diese Tochter in Deutschland steuerpflichtig und zwar nach dem
hiesigen Steuerrecht.
Irgendein Kraftfahrzeug in Spanien zulassen - welches garnicht im Land
ist: gibts doch garnet.
Ach so - wie händelt der Fahrzeugbesitzer mit dem span. Kennzeichen
das mit der ITV????
Pijpop
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