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Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?

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papagei: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo zusammen,

Die StVO läßt nur folgende Auslegung zu:

Hier ist das Zeichen 314 aufgestellt, und wird durch Zusatzzeichen 1040-30 in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt.
Außerhalb dieser Zeiten gelten die normalen Parkregeln, so als wäre das Schild nicht vorhanden.

Liegt der Parkplatz beispielsweise innerhalb einer Halteverbotszone, ist das Knöllchen berechtigt, ansonsten nicht. Könnte z.B. im Kurgebiet sehr wohl der Fall sein.
Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?

Diese Auslegung wird schnell klar wenn man sich das Zusatzschild "mit Parkschein" dazu vorstellt. Hier darf ich ja ausserhalb der angegebenen Zeit auch ohne Parkschein stehen.

Gruß
Roland
Anzeige: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
pilote600: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
papagei hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

Die StVO läßt nur folgende Auslegung zu:

Hier ist das Zeichen 314 aufgestellt, und wird durch Zusatzzeichen 1040-30 in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt.
Außerhalb dieser Zeiten gelten die normalen Parkregeln, so als wäre das Schild nicht vorhanden.

Liegt der Parkplatz beispielsweise innerhalb einer Halteverbotszone, ist das Knöllchen berechtigt, ansonsten nicht. Könnte z.B. im Kurgebiet sehr wohl der Fall sein.
Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?

Diese Auslegung wird schnell klar wenn man sich das Zusatzschild "mit Parkschein" dazu vorstellt. Hier darf ich ja ausserhalb der angegebenen Zeit auch ohne Parkschein stehen.

Gruß
Roland


Warum liest ihr nie die postings eines Rechtsanwaltes?

Nach STVO wir nur und ausschließlich am rchten Fahrbahnrnd, aber nicht auf gro0ßen freien Flächen, es sei den es wäre dort erlaubt, und das ist so hier der fall, aber eben nur von 8-23Uhr.
Gut gemacht von der Ortsbehörde, ätten die noch das Zusatzschild Womo montiert, dann wärd die Sache schon unklarer und in zweierlei weißen auslegbar, war hier aber nicht, klar und eindeutig
rinto: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
@ Piltoe600: kennst Du nicht den alten Lehrsatz" Zwei Juristen- drei Meinungen" ? Kommt dann noch ein Richter dazu, sind es schon vier Meinungen.

Zum Thema: Ist der Platz eigentlich außerhalb der frei gegebenen Parkzeiten "öffentlicher Verkehrsgrund" ? Falls nein, ist die StVO außerhalb der Parkzeit nicht anwendbar.

Viele Grüße aus nürnberg
friedhelm28: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
papagei hat folgendes geschrieben::

Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?
Gruß
Roland


Hallo Roland

"DANKE" für die Fachliche Auskunft"

Das schreiben kommt erst noch mit der Tatbestandsnummer. Noch hatte ich "nur" ein Ticket dran gehabt, aber was mir ganz genau vorgeworfen wird das weis ich noch nicht.


@. strssenfuchs245
Friedhelm der SP war nicht geschlossen. Die Kette auf deinem Bild hängt da immer auch wenn Herr Winkler da ist. Die soll nur die Einfahrt zur Waschanlage schützen und den Entsorgungsgulli. Wenn keiner da ist fährt man geradeaus am Stoppschild vorbei und stellt sich irgendwo hin. Wer Strom braucht an der Seite wo die Garagen sind. Spätestens am nächsten morgen so gegen 7 Uhr ist der Reinhold da und kassiert.

"Tut mir ja Leid, aber wer soll das als Fremder Wissen." Zu mal der Platz total leer war. Auch am nächsten Morgen als ich noch mal da war. Da bin ich halt weiter gefahren.
elinor: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link
pilote600: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
elinor hat folgendes geschrieben::
@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link



Die Antwort kann ich dir heute schon sinngemäß sagen.....

Es tut ihnen leid aber man habe weder auf die Stdtverwaltung noch auf die SP Betreiber einen Einfluss--------oder auch bla bla bla
BernhardK: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
rinto hat folgendes geschrieben::

Zum Thema: Ist der Platz eigentlich außerhalb der frei gegebenen Parkzeiten "öffentlicher Verkehrsgrund" ? Falls nein, ist die StVO außerhalb der Parkzeit nicht anwendbar.


Der Platz ist auch außerhalb der freigegebenen Parkzeit öffentlicher Verkehrsraum, wenn keine Schranke oder Kette die Zufahrt versperrt.
wolfherm: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo,

lese ja jetzt hier seit Tagen amüsiert mit. Mich wundert es, wie man sich nun schon fast eine Woche über ein 15-Euro-Knöllchen unterhalten kann.
Um uns herum passieren Unwetterkatastrophen, über die kein Mensch ein Wort verliert, aber hier wird schon fast der Untergang des Abendlandes verkündet, weil sich eine Gemeinde erdreistet, einen ach so umsatzbringenden Womolisten aus der Stadt zu vertreiben. Da werden dann gleich Pläne geschmiedet, wie man der Gemeinde die zukünftige Ächtung durch ein ganzes Forum beibringt und so in die Knie zwingt.

Haben wir Probleme.....

LG Wolfgang
wiebke: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
naja, Wolfgang,wir sind ja ein Wohnmobilforum, und hier bei "Urteile, Gesetze und Verordnungen" ist die Knöllchefrage prinzipiell ja doch angebracht.
wolfherm: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
wiebke hat folgendes geschrieben::
naja, Wolfgang,wir sind ja ein Wohnmobilforum, und hier bei "Urteile, Gesetze und Verordnungen" ist die Knöllchefrage prinzipiell ja doch angebracht.


Ja klar, diskutiert das noch eine Woche...dafür ist das Forum ja da.
Tipsel: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Vielleicht kommt ja vorher noch die Auflösung :wink:
rinto: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
@ Wolfgang: klar gibt die Weltlage schlimmere Probleme her, aber ist es denn in diesem Forum tatsächlich so falsch, auch mal so eine "belanglose" Frage zu diskutieren ?

Zum Thema: Wenn der Parkplatz auch über Nacht öfffentlicher Verkehrsgrund ist, haben wir m.E. ( zwei Juristen- drei Meinungen ) eine Regelungslücke.

Im Umkehrsschluss zu § 12 Abs 3, 4 StVO ist das Parken immer dann erlaubt, wenn es das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet ( z.B. an Einmündungen u.a. ) oder durch Verkehrzeichen eingeschränkt ist.

Im vorliegenden Fall haben wir eine Regelung für die angegebene Zeit, aber nicht für die Nachtzeit.

Da für diese keine Anordnung getroffen wurde ( Parkverbot, Einfahrverbot o.ä. ) , erschließt sich ein "automatisches Parkverbot" nicht.

Der Hinweis auf § 12 Abs 4 StVO ( Paerken am rechten Fahrbandrand ) führt hier nicht weiter, da ein solcher auf einem Platz bereits begrifflich nicht gegeben ist und nur bei Straßen im eigentlichen Sinn zur Anwendung kommt.

Ich hoffe, ich habe für das belanglose Thema weiteren Diskussionsstoff geliefert, ohne damit die Weltlage zu verharmlosen.

Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
cojo: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
pilote600 hat folgendes geschrieben::
elinor hat folgendes geschrieben::
@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link



Die Antwort kann ich dir heute schon sinngemäß sagen.....

Es tut ihnen leid aber man habe weder auf die Stdtverwaltung noch auf die SP Betreiber einen Einfluss--------oder auch bla bla bla


Nö, nicht unbedingt! Man muss hier nur an die betreffende Stelle schreiben. Und das wäre der Toursismusverband. Die Hoffnung besteht, das die offensichtliche Vetternwirtschaft irgend wann mal torbediert wird. Für Friedhelm wird das nix nützen, aber er kann dazu beitragen das solchen korrupten Zeitgenossen das Handwerk schwergemacht wird.
Der Brief ist halt eine Stunde ehrenamtiliche Arbeit für die Demokratie und dem Allgemeinwohl und eventuell auch Genugtuung.

Gruß Jörg
PS. Wenn alle wegschauen braucht man sich nicht zu wundern wenn Missetäter immer mehr draufhauen. Jede Verbeugung ist ein weitere Schritt zum Buckel. Wer nix tut, kann auch nix bewegen.
pilote600: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Dann schreibt mal, so naiv war ich auch mal, und ich habe an genau diese Stelle geschrieben, Antwort Bla Bla Bla
NaviGer: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Ach, wie schön ist es da in frankreich:

Mitten in der Stadt war ein großer Platz, ruhig, ideal zum Übernachten.
Ich stellte mein Womo erst mal ab, da kam ein französiches Womo. Ich fragte den Fahrer, ob es verboten sei, hier auch zu übernachten. Seine Antwort: Sehen Sie ein Schild?
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