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Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?

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friedhelm28: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo zusammen.

Am 12.08.2010 bin ich am Nachmittag/Abend in Oberhof angekommen und wollten 10 Tage bleiben. Nach dem wir in Oberhof eingekauft haben sind wir noch in ein Restaurant zum essen gegangen.

Gut gesättigt machten wir uns auf dem Weg zum Wohnmobilstellplatz Zellerstraße. Bei der Ankunft war der Platz total leer und eine Kette am Eingang zu dem stellplatz.
(Siehe Foto Nr. 1)
Nicht schlimm haben wir gedacht, den laut Navi-Stellplatzliste war noch ein 2 Platz an der Therme. Dort angekommen war die Zufahrt zum Platz neben der Therme mit Blumenkübel zugestellt. "Was nun!" Für ein weiter suchen war ich zu müde.
Vor der Therme waren 2 Große Parkplätze mit blauem Parkschild mit Unterschild von 8 Uhr - 23 Uhr. Kein anderes Schild wie Park oder Halteverbotsschild zu sehen.
(Siehe Foto Nr. 2)
Also stellten wir uns dort in eine Ecke um meine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen und am nächsten Tag nach einem stellplatz oder Campingplatz in der Touristeninformation zu fragen.

Nun kommt es. Morgens um 7,15 Uhr hörten wir ein Fahrzeug auf dem Platz umher fahren. Beim Blick aus dem fenster sahen wir nur noch ein Fahrzeug mit der Aufschrift Stadt Oberhof davon fahren und wir hatten ein Knöllchen am Fahrzeug auf dem steht, "Sie bekommen in den nächsten Tagen Bescheid" und das man vorher nichts gegen das Knöllchen machen kann.

"Komischer weise bekam ein PKW der vor uns gestanden hat kein Knöllchen."
Siehe Foto Nr. 3 + Nr. 4
Wird in Oberhof mit zweierlei Maß gemessen, oder ist das nur eine Art Touristen (Wohnmobilfahrer) Abzuzocken?

Meine Frage: "Muss ich zahlen?" und "Wie kann aus einem "Gebotsschild" ohne weitere Schilder ein "Verbotsschild" werden?" :roll:

"Bitte gebt mir Tipps wie ich das am besten schreibe/widerrufe."

"DANKE-DANKE-DANKE"
Anzeige: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"


 
P8130019.JPG
 Beschreibung:
Verschlossener Platz an der Zellastr.

P8130019.JPG


 
P8130012-1.JPG
 Beschreibung:
So war/ist die Beschilderung an der Therme.

P8130012-1.JPG


 
P8130016-1.JPG
 Beschreibung:
Das Knöllchen

P8130016-1.JPG


 
P8130015.JPG
 Beschreibung:
Der PKW bekam keine Gebührenpflichtige Verwarnung.

P8130015.JPG


HandyCleo: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Tja Friedhelm...da wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen.

Das Schlid ist eindeutig, Du hättest dort nicht über Nacht stehen dürfen, auch nicht um die Fahrtüchtigkeit wieder her zu stellen...das Parken ist dort in der Zeit von 23.00 - 8.00 h definitiv nicht erlaubt.

Die Tatsache, dass der PKW kein Knöllchen bekam, bringt Dir nix, denn es gibt in Deutschland keine "Gleichheit im Unrecht", sondern nur eine "Gleichheit im Recht"...ist unverschämt, dass der andere nix gekriegt hat, bringt Dir aber gar nix.

André
BernhardK: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo Friedhelm !

Eigentlich musst Du zahlen, da der PKW jedoch kein Knöllchen bekommen hat, würde ich mit meinem Rechtschutz (wenn Du einen hast) dagegen angehen. Offensichtlich wurde hier nicht der Gleichheitsgrundsatz beachtet.
Der PKW-Führer muss ebenfalls zahlen. Hoffentlich hast Du das Kennzeichen von dem PKW, sonst kannst Du das vergessen, gegen die Stadt (Ordnungsamt) kommst Du nicht an, die braucht Geld.
mueckenstuermer: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Ich würde das Knöllchen nicht zahlen. Dann würde ich zwei Personen vorschlagen, die das Fahrzeug abgestellt haben könnten. Z.B. Deine Ehefrau und jemand anderes. Wer es war, wüßtest Du nicht. Ermittelt die Behörde bei diesen möglichen Fahrern nicht, schickt dir den Bearbeitungsgeldbescheid nach Halterhaftung (15 EUR), kannst Du einwenden, dass man sich nicht gehörig um die Aufklärung bemüht habe und dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet hätte.

Jedenfalls haben die dann was zu tun ...

Gruss m.
MaverikAC: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
ich hoffe das wir hier über ein 5 euro knöllchen sprechen, weil mehr wird es kaum werden! ich würd dann zahlen, der rest ist viel zu stressig. auf dem stellplatz hättes du auch zahlen müssen. ich denke die rechtslage ist eindeutig, du darfst doch nicht zwischen 23-8uhr parken, also zahlst du in deutschland, weil die gemeinden geld brauchen :roll:
gruß aus dem urlaub von der Ostsee
friedhelm28: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo und "Danke" für die ersten Antworten.

Ich habe vergessen zu erwähnen das die Therme schon seit 2008 geschlossen ist und der Parkplatz davor nicht für diese genutzt wird.

"Darf ich denn auf dem Platz von 23 Uhr bis 7 Uhr im Kreis umher fahren?" :roll:

@MaverikAC
5 Euro Knöllchen sind schon lange vorbei. 15 Euros werden es bestimmt.

Sicher ärgert mich das Geld, aber es geht mir mehr um das Prinzip. Warum der PKW nicht zahlen muss, es stand nirgendwo ein Schild außer PKW´s. Nirgends stand ein Verbotsschild auf dem Gelände.

Wie kann durch ein Zusatzschild unter einem Gebotsschild ein Verbotsschild werden!

@BernhardK
Das Kennzeichen vom Pkw habe ich natürlich. Ach auf dem Bild. Aber mir liegt es fern noch einen/eine andere beim Ordnungsamt an zu schwärzen. So einer war ich noch nie und will es auch nicht werden. Auf den PKW werde ich natürlich hinweisen, aber das Kennzeichen nur im äußersten Notfall von mir. :!:


@mückenstürmer :daumen2:
Waldtroll: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Der Tipp von mueckenstürmer ist richtig,m haben wir voriges bei meinem....... durchgezogen. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bis es verjährt war.
Da haben unsere ortsansässigen Polizisten richtig die Sau rausgelassen mit persönlichen Beleidigungen auf dem Anraufbeantworter einer Bekannten-Fahrzeughalter.
Solches Gebahren scheint die zur Weißglut zu bringen :kuller:
creativi: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Nun, natürlich erstmal abwarten was da kommt.
Persönlich würde ich auch erstmal nicht bezahlen, aber wir gehen IMMER erstmal in Widerspruch.
Dann würde ich die Gemeinde schon höflich aber bestimmt um eine Antwort anhalten.
Wenn es so war dann sind die zumindest erstmal in Erklärung. Vielleicht kommt aber auch nichts mehr nach der Frage?

Also zumindest würde ich es versuchen.
kirsche.ndh: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo friedhelm28,
ein 13er Maulschlüsel hätte Wunder gewirkt.
NaviGer: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo,

schon wieder Oberhof, zuerst private Abzocke. Jetzt macht es die Gemeinde irgendwie nach.

Siehe Sendung Plus-Minus:

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5160800

Im Übrigen: Parkplatz ist diese Gelände von 8-22 Uhr. Das heißt noch lange nicht, dass man sein Fahrzeug auf diesem Gelände nicht abstellen darf. Außerhalb dieser Zeiten ist es ein ganz normales Gelände.
mueckenstuermer: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
NaviGer hat folgendes geschrieben::
Hallo,

schon wieder Oberhof, zuerst private Abzocke. Jetzt macht es die Gemeinde irgendwie nach.

Siehe Sendung Plus-Minus:

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5160800

Im Übrigen: Parkplatz ist diese Gelände von 8-22 Uhr. Das heißt noch lange nicht, dass man sein Fahrzeug auf diesem Gelände nicht abstellen darf. Außerhalb dieser Zeiten ist es ein ganz normales Gelände.


Oh, oh!

Geparkt wird am rechten Straßenrand. § 12 Abs. 4 StVO. Der Platz ist nicht der rechte Fahrbahnrand der Straße! Deshalb darf man sein Fahrzeug auch nicht auf Gehwegen oder Grünflächen einfach abstellen. Nur wer weiß das schon. Blinken ist ja auch nicht vorgeschrieben, sondern kostet nur unnötigen Strom.

Auf anderen Flächen darf nur geparkt werden, wenn es erlaubt wird. Das ist hier nur in eingeschränkter Zeit ausgeschildert.

Der Verstoß ist eindeutig. Fragt sich nur: Wer war´s??? Da wird sich die Gemeinde die Zähne ausbeissen, wenn man weiss, wie man diese untunliche Prxis aushebeln kann; siehe oben.

Deshalb muss man auch keine Knöllchen wegen Plakettenverstoßes zahlen, es sei denn, man wurde rausgewunkne. Mir ist kein Fall bekannt...

Dumm zahlt. Das war schon immer so.

Gruss m.
BernhardK: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
friedhelm28 hat folgendes geschrieben::

"Darf ich denn auf dem Platz von 23 Uhr bis 7 Uhr im Kreis umher fahren?"



Leider nicht


Waldtroll hat folgendes geschrieben::
Der Tipp von mueckenstürmer ist richtig,m haben wir voriges bei meinem....... durchgezogen. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bis es verjährt war.


Der Unterschied ist der, dass bei Parkverstößen der Halter die Verwaltungskosten zu zahlen hat, wenn der Verantwortliche nicht zu ermitteln ist.
Bei Geschwindigkeitsverstößen zahlt nur der verantwortliche Fahrer. Ist dieser nicht zu ermitteln, ist die OWi nach 3 Monaten verjährt.
SteffenBerlin: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
mueckenstuermer hat folgendes geschrieben::

Dumm zahlt. Das war schon immer so.

Gruss m.


... die Schlauen führen drei Jahre lang ein Fahrtenbuch.

MfG Steffen
NaviGer: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Hallo m.

eines verstehe ich nicht: Was hat Abstellen mit Blinken zu tun?

Aber zurück zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Parken

und

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstellen_(Stra%C3%9Fenverkehr)

Ich zitiere aus letzterem:

Zitat:
Ein gängiges Beispiel ist das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern zu Werbezwecken. Des Weiteren gilt auch das Abstellen eines Wohnwagens oder Wohnmobils für Wohnzwecke als unzulässige Sondernutzung. Hierbei ist jedoch die so genannte Abstelldauer maßgebend. Wird ein Fahrzeug zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit abgestellt und in diesem Zusammenhang zum Ruhen oder Übernachten genutzt, so handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch.
Trollo: "Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens?"
Oh, oh!

Geparkt wird am rechten Straßenrand. § 12 Abs. 4 StVO. Der Platz ist nicht der rechte Fahrbahnrand der Straße! Deshalb darf man sein Fahrzeug auch nicht auf Gehwegen oder Grünflächen einfach abstellen. Nur wer weiß das schon. Blinken ist ja auch nicht vorgeschrieben, sondern kostet nur unnötigen Strom.

Auf anderen Flächen darf nur geparkt werden, wenn es erlaubt wird. Das ist hier nur in eingeschränkter Zeit ausgeschildert.

Der Verstoß ist eindeutig. Fragt sich nur: Wer war´s??? Da wird sich die Gemeinde die Zähne ausbeissen, wenn man weiss, wie man diese untunliche Prxis aushebeln kann; siehe oben.

Deshalb muss man auch keine Knöllchen wegen Plakettenverstoßes zahlen, es sei denn, man wurde rausgewunkne. Mir ist kein Fall bekannt...

Dumm zahlt. Das war schon immer so.

Gruss m.[/quote]

Hallo,

danke m., dann oute ich mich auch mal als dumm (bisher fand ich Deine Beiträge eigentlich immer sehr wertvoll und vor allem sachlich).

Hier liegt klar ein Verstoß vor und die Parkzeit war ganz klar am Schild angegeben. Es wurde bewußt dadegen verstoßen und jetzt wird gejammert, lamentiert und es ist mal wieder von Abzocke die Rede, was hich hier nicht erkennen kann. An die Verkehrsregel halten, dann wird auch nicht abgezockt - ganz einfach.

Natürlich halte ich mich auch nicht immer dran. Wenn ich aber dummerweise erwischt werde, zahle ich eben und jammer nicht rum.

Nicht weil ich dumm bin, aber ich möchte meine Ruhe haben und wenn ich so doof war, mich erwischen zu lassen, muss ich eben dafür gerade stehen.

Hier Tipps zu geben, wie man sich um berechtigte Knöllchen drücken kann finde ich mehr als merkwürdig.


..............meine Meinung dazu, sorry.

Gruss
Trollo
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