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Online Preise nicht bindend ?

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farmerj: "Online Preise nicht bindend ?"
dieter2 hat folgendes geschrieben::


Ist normal und bekannt.

Wenn im Schaufenster was zu billig ausgepreist ist ist es auch nicht bindend und man hat kein Recht auf den Preis.

Gruss Dieter


Dieter, das stimmt so nicht ganz..............

bin selber gelernter Einzelhandelskaufmann....

um es genau zu nehmen ist es so:
wenn NUR dieses einzige Stück falsch ausgezeichnet ist, dann gilt der Preis nicht.
Ist aber im Laden selbst die gesamte Ware dieses Artikels mit diesem Preis ausgezeichnet, dann gilt er sehr wohl und ich habe als Kunde Anspruch auf diesen Preis.........
Anzeige: "Online Preise nicht bindend ?"
matthiast4: "Online Preise nicht bindend ?"
farmerj hat folgendes geschrieben::
dieter2 hat folgendes geschrieben::


Ist normal und bekannt.

Wenn im Schaufenster was zu billig ausgepreist ist ist es auch nicht bindend und man hat kein Recht auf den Preis.

Gruss Dieter


Dieter, das stimmt so nicht ganz..............

bin selber gelernter Einzelhandelskaufmann....

um es genau zu nehmen ist es so:
wenn NUR dieses einzige Stück falsch ausgezeichnet ist, dann gilt der Preis nicht.
Ist aber im Laden selbst die gesamte Ware dieses Artikels mit diesem Preis ausgezeichnet, dann gilt er sehr wohl und ich habe als Kunde Anspruch auf diesen Preis.........


Eben nicht, denn die Sachen im Regal oder Schaufenster sind regelmäßig kein Angebot sondern eine Anpreisung. Aber im Zweifel einen Rechtsanwalt befragen, die wollen auch leben. :D
farmerj: "Online Preise nicht bindend ?"
@ matthias...

ich denke, da das mein erlernter Beruf ist und zufällig genau der Punkt INhalt meiner mündlichen Prüfung der Handelskammer war, werd ich schon wissen ob das stimmt oder nicht.

Zusätzlicherweise auch schon oft selbst so praktiziert und immer die Ware zu dem jeweiligen Preis erhalten..........

ist genauso wie mit "Umtausch nur gegen Gutschein"...das ist eigentlich purer Quatsch...wenn ich mein Geld will MUSS er mir das geben....
niemand darf mich zwingen bei ihm einzukaufen..und indem er einen Umtausch nur mit Gutschein zulässt würde er das tun......ebenfalls schon oft selbst durchgeboxt
chrisk: "Online Preise nicht bindend ?"
Ich glaube, hier sind einige nicht mehr auf aktuellem Stand der Gesetzgebung.
Ausderasche: "Online Preise nicht bindend ?"
Hier ein BGH Urteil...

wobei sogar das bestellte Teil schon ausgeliefert war und der Verkäufer auf Rückgabe klagte.

Die Fehlerursache bestand allerdings in einem Programmfehler beim Datentransfer des Verkaufspreises, d.h. ursprünglich keine falsche Preiseingabe des Verkaufenden

--> Link

und hier noch einmal

--> Link


Gruß
Frank
creativi: "Online Preise nicht bindend ?"
Nun ich interpretiere dieses Urteil mal wieder so: wer den besten Anwalt hat, hat recht. Oder irre ich?
pipo: "Online Preise nicht bindend ?"
Bei dem aufgeführten Urteil wird im Detail der Begründung
auf den hohen wirtschaftlichen Schaden und die Pflicht des Verbrauchers hingewiesen,
dass er Preise Martgerecht einschätzen muss,
zudem es auch keinen Hinweis auf eine "Sonderaktion" gab.
Bei div. Onlineversandhändlern sind ähnliche Verfahren zu ungunsten des Verbrauchers ausgefallen.

In diesem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Oder gleich auf vernünftigen Weg versuchen einen Vergleich zu erzielen.

Aufgrund der geringen Schadens für den Händler sehe ich eine leichte Tendenz, dass Waldtroll hier recht bekommt.
Waldtroll: "Online Preise nicht bindend ?"
Hat sich nun eh erledigt, die reifen hat ber aus dem "Angebot" genommen, nach dem er am Donnesrtagabend den Preis immer noch stehen hatte, habe ich ihm mit Anwalt gedroht, er bleibt dabei, dies sei ein Angebot gewesen und hat die reifen rausgenommen.
Habe zur Zeit 2 Klagen laufen, die reichen für meine Nerven gerade.
Eine wegen meinem ehem.T 5, wo jetzt nach reichlich einem Jahr das Gericht das Gutachten vom TÜV über die H&R Tieferlegungsfedern anzweifelt, nähmlich das tatsächlich das Fahrzeug mit den Tieferlegungsfedern auch tatsächlich tiefer liegt und ob es tatsächlich notwendig ist, daß diese eingetragen sein müssen, wie es im Gutachten zu den Federn steht.
Die 2 gegen die Nachbargemeinde, wegen Sperrung der Zuwegung zu unserem Wald und natürlich auch zu den anderen Flächen, die Klage läuft seit fast 2 Jahren ohne Regung des Verwaltungsgerichtes.
Heut zu Tage eine Klage einzureichen, ist fast so schlimm, wie so ein Buch zu schreiben wie Sarazin.
Ausderasche: "Online Preise nicht bindend ?"
Waldtroll hat folgendes geschrieben::

Heut zu Tage eine Klage einzureichen, ist fast so schlimm, wie so ein Buch zu schreiben wie Sarazin.


Das kann nicht sein!

Die Reaktionen auf Sarazin erfolgen unmittelbar!

Klagen vor den Gerichten, egal ob Verwaltungs- oder Sozialgericht dauern und dauern :D :D


Gruß
Frank
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