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Online Preise nicht bindend ?

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Waldtroll: "Online Preise nicht bindend ?"
Habe vor 48 Stunden bei Reifensuche.com 4 Stück Transporterreifen für den ausgewiesenen Preis von 152,75 Euro gekauft und auch die Bankverbindung erhalten so wie eine Kaufbestätigung.
Gestern bekomme ich eine neue Rechnung mit einem Preis von 298,00 Euro. Der ausgewiesene Preis sei ein Computer Fehler und deshalb sei der ausgewiesene Preis nicht gültig. Gestern Abend stand aber immer noch der "alte" Preis drin. habe mich beschwert und den von mir gekauften Preis gefordert, nun bekomme ich eine Mail vom Geschäftsführer Herrn Herb, Online Preise seien nicht bindend.
Anzeige: "Online Preise nicht bindend ?"
aberg: "Online Preise nicht bindend ?"
Hallo
guck mal hier:
http://www.netzwelt.de/news/80551-urteil-fehlerhafter-online-preis-bindend.html
creativi: "Online Preise nicht bindend ?"
Natürlich sind auch Online Preise bindet.
Und wenn er eine Bestätigung gesendet hat, dann hat er den Kauf rechtsgültig gemacht.

Schau dir seine AGB an dort müsste es sinngemäß stehen das erst der Kauf mit der Bestätigung angenommen ist.
Waldtroll: "Online Preise nicht bindend ?"
Danke für den Hinweis, das ist der Hammer, der Kaufvertrag wird erst mit erhalt der Ware rechtskräftig.
Die Bestätigung der Bestellung stellt noch keinen Kaufvertrag dar.
Warum schickt er dann die Kontonummer mit :?:
Man lernt nie aus, was für eine Frechheit, gibt einen falschen Lockpreis an, der immer noch steht und dann ...
chrisk: "Online Preise nicht bindend ?"
Waldtroll hat folgendes geschrieben::

Warum schickt er dann die Kontonummer mit :?:


Vermutlich hat er ein Warenwirtschaftssystem am Shop angegliedert, da gehen Bestätigungsmails automatisch raus.
Richard_Kimble: "Online Preise nicht bindend ?"
der preis ist bindend, insbesondere wenn per auftragsbestätigungsmail bestätigt wurde...

verdiene selber mein geld im internet :-)

christian
carthagocliff: "Online Preise nicht bindend ?"
Ich habe gerade erst gestern die AGB´s eines Online Sport Händlers gelesen, wo so in etwa stand:

"Die Preise stellen kein Angebot dar, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, mit der Bestellung ein Angebot zu machen. Erst wenn diese Bestellung angenommen wird, kommt der Kaufvertrag zustande."

Unglaublich, oder?? Was sich manche einfallen lassen. Ob dies allerdings rechtens ist, muß jemand anderer beurteilen.

Christian
chrisk: "Online Preise nicht bindend ?"
Richard_Kimble hat folgendes geschrieben::
der preis ist bindend, insbesondere wenn per auftragsbestätigungsmail bestätigt wurde...

verdiene selber mein geld im internet :-)

christian


Dann kennst Du sicher auch den folgenden Wortlaut: Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums.
dieter2: "Online Preise nicht bindend ?"
carthagocliff hat folgendes geschrieben::
Ich habe gerade erst gestern die AGB´s eines Online Sport Händlers gelesen, wo so in etwa stand:

"Die Preise stellen kein Angebot dar, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, mit der Bestellung ein Angebot zu machen. Erst wenn diese Bestellung angenommen wird, kommt der Kaufvertrag zustande."

Unglaublich, oder?? Was sich manche einfallen lassen. Ob dies allerdings rechtens ist, muß jemand anderer beurteilen.

Christian


Ist normal und bekannt.

Wenn im Schaufenster was zu billig ausgepreist ist ist es auch nicht bindend und man hat kein Recht auf den Preis.

Gruss Dieter
Ausderasche: "Online Preise nicht bindend ?"
chrisk hat folgendes geschrieben::

Dann kennst Du sicher auch den folgenden Wortlaut: Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums.


Genau so ist es! Ist mir vor ca. 4 Jahren mit OTTO passiert! Hatten sehr preisgünstiges Autoradio im I-Net angeboten und ich habe sofort 2-mal zugeschlagen. Auch die Auftragsbestätigung sofort erhalten (geht ja alles automatisch). Dann hat OTTO zurückgezogen wegen eines Datenbankfehlers (So ein Quatsch, letztendlich hat ein Mitarbeiter den Preis eingegeben und OTOO hat nicht ordentlich kontrolliert, was seine MAs machen)...also Erklärungsirrtum. Bin dann auch per RA gegen OTTO vorgegangen, allerdings nicht bis zum Gerichtsverfahren. Wenn ich mich recht erinnere, gab es ein Urteil vom BGH zu einem identisch gelagerten Fall.

Seit dem kaufe ich auch nichts mehr bei OTTO.

Gruß
Frank
walter7149: "Online Preise nicht bindend ?"
Hallo,du hast 1 monat rückgaberecht mit kostenlosen rückholsevice
creativi: "Online Preise nicht bindend ?"
Hallo Werner, nein das hast du etwas falsch verstanden.
Der Kauf wird erst mit der Bestätigung des Verkäufers rechtsgültig, nicht erst mit der Zusendung der Ware.

@Christian, du irrst hier... das lassen sich nicht "manche" einfach einfallen, das ist die RECHTSPRECHUNG in Deutschland.

Ich kann mich an einen Fall erinnern der sich an einer Tanke zugetragen hatte. Der Preis an der Zapfsäule war ein anderer wie der, der in großen Lettern an der Straße stand und demzufolge noch nicht umgestellt war. Auch hier hatte der Kunde recht bekommen als er geklagt hatte das er den niedrigeren Preis haben wollte der ausgeschrieben war.

Und dann kann ich noch eins sagen. Also Kunde, zudem in deinen Onlineshop bekommst du fast immer recht.
lupao: "Online Preise nicht bindend ?"
Die Bewertungen dieses Händlers sprechen für sich.
matthiast4: "Online Preise nicht bindend ?"
carthagocliff hat folgendes geschrieben::
Ich habe gerade erst gestern die AGB´s eines Online Sport Händlers gelesen, wo so in etwa stand:

"Die Preise stellen kein Angebot dar, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, mit der Bestellung ein Angebot zu machen. Erst wenn diese Bestellung angenommen wird, kommt der Kaufvertrag zustande."

Unglaublich, oder?? Was sich manche einfallen lassen. Ob dies allerdings rechtens ist, muß jemand anderer beurteilen.

Christian


NATÜRLICH ist das so korrekt und in keiner Weise ungelaublich.
Genau wie die Waren im Supermarkt im Regal kein Angebot darstellt. Invitatio ad offerendum sagen die Juristen - Aufforderung ein Angebot zu machen. Nimm die Ware und gehe zur Kasse, wirf sie der Verkäuferin hin (mache damit das Angebot den Kram zu kaufen) dann wird sie es Dir verkaufen, MUSS sie aber nicht. Sie muss Dein Kaufangebot nämlich nicht annehmen. Auch wenn sicher 99,9% hier das anders sehen, so ist es nun mal rechtlich korrekt.
Bürgerliches Recht 1. Semester... .


Desweiteren könnte die Verkäuferin (der reifen) sogar die Sache nachträglich wegen Irrtums anfechten, sogar wenn die reifen schon zu Hause liegen. Müssen dann allerdings die Kosten für die Rückabwicklung tragen.

Nicht alles ist, wie es scheint... .
rinto: "Online Preise nicht bindend ?"
Natütrlich stellt das Produktangebot samt Kaufpreisnennung erst ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Falls der Kunde dieses Angebot jedoch bestellt UND der Verkäufer über den Artikel samt Preis eine Bestätigung sendet, ist der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen,. Ob der der Käufer dann wegen eines Inhaltsirrtums anfechten kann, ist Beweisfrage ( Verkäufer müsste beweisen, dass er sich bei der Preisangabe geirrt hat ).

Die AGB, dass der Kaufvertrag erst mit der Anlieferunfg der Ware zustande kommt, könnte ( der genaue Inhalt dieser AGB ist hier nicht mitgeteilt worden ) unwirksam sein, Dies lässt sich ohne genauie Kenntnis der Formulierung jedoch nicht sicher beurteilen.

Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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