Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?
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| ALoisius: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to.
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| Anzeige: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| pilote600: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| ALoisius hat folgendes geschrieben:: | Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to. |
Aber dann gilt auch weiterhin die 3 Achsenregel!
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| ALoisius: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| pilote600 hat folgendes geschrieben:: | | ALoisius hat folgendes geschrieben:: | Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to. |
Aber dann gilt auch weiterhin die 3 Achsenregel! |
Nicht nur das, ab 50 ist die ärztliche Untersuchung notwendig im 5 Jahres Rytmus !!!
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| tober: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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Aber vor dieser untersuchung (musste ich noch nicht, 41 :) ) muss man keine angst haben. Sehtest und allgemein körperlich fit (was immer das heisst).
Ich lasse mich sowieso jedes jahr durchchecken 8)
Sollte der C1E wegfallen bleibt ja noch der BE, außer die sagen - neeee tober,
geh du mal schön zu fuß.
Gibt's eigentlich auch "schubkarrenalkoven"? :D zulassungsfrei mit max. 6 km/h ?
Gruß tober
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| bluestar11: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| ALoisius hat folgendes geschrieben:: | Was die Verkehrssicherheit angeht, ist die neue Verordnung ein Gewinn. Aber das ist meine Betrachtungsweise....
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Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer?
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| pilote600: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| bluestar11 hat folgendes geschrieben:: | | ALoisius hat folgendes geschrieben:: | Was die Verkehrssicherheit angeht, ist die neue Verordnung ein Gewinn. Aber das ist meine Betrachtungsweise....
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Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer? |
Nichts oder alles, kann das ja nicht beurteilen weil ich dich (bewust) noch nie fahren gesehen habe. Aber siehe es mal
a- langfristig
b- global
Langfristig sterben die alten FS Besitzer irgendwann (sagen wir mal in den nächsten 60 JAhren) aus. Somit greifen diese neue Verordnungen voll. Sicherlich wäre eine Änderung der FS Ordnung sofort für alle sinnvoller gewesen, aber politisch und praktisch nicht durchführbar. Also gibt es halt vorläufig mal sowas wie "Bestandsschutz".
Ich finde es ok, dass man mit dem BE eben nur die Fahrzeuge führen darf, auf denen ma es gelernt hat. Ein 7,5t verhält sich total anders als ein Polo, alleine bei der Einfahrts ins Parkhaus :D . Und Somit finde ich (persönlicH) es ok, dass man für das Fahrzeug dass man Führen will seine Eignung auch nachweisen muss. Auch die Untersuchungen finde ich persönlich ok, auch wenn mich das in den nächsten 20 JAhren einiges Kosten wird, aber ich habe es in der eigenen Familie zweimal miterlebt wie eben die Fahreignung abhandenkommt, und wie schwer das für die Familie ist es demjenigen zu sagen dass er nicht mehr fahren darf.
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| hast29: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| ALoisius hat folgendes geschrieben:: | | bernierapido hat folgendes geschrieben:: |
Gibt es seither nichts Neues zur Regelung 4,25 und FS B? |
Zur Zeit werden im Bundesrat die Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verabschiedet. Diese Änderungen waren notwendig um "Gemeinsamkeiten" und "Angleichungen" innerhalb der EU zu erreichen, das Gesamtpaket nennt sich 3. Führerscheinrichtlinie. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php
In der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) und der Klasse BE (Auto mit anhänger) wird sich für alle Altbesitzer bis einschl. 19.01.2013 nichts ändern.
Nach diesem Datum wird sich die "Anhängerklasse" wie folgt ändern:
Es gibt einen vereinfachten Zugang zum Führerschein der Klasse 'B96'. Nach dem absolvieren der Klasse B wird eine Anhängerschulung durchgeführt in Theorie und Praxis. Dies wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und von den Führerscheinstellen in den Führerschein eingetragen. Die Gewichtsgrenze liegt bei 4,25to Gesamtzuggewicht. Darüber hinaus wird die Klasse BE neu definiert. Hier heißt es dann, das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein wie 3,5to und der anhänger ebenfalls nicht schwerer wie 3,5to. Macht zusammen 7to. Darüber hinaus beginnt die Klasse C1 bzw C1E.
Ich hoffe, ich habe es leicht verständlich erklärt. Zu weiteren Fragen, rund um das Fahrerlaubnisrecht stehe ich gerne zur Verfügung. |
Unser sohn macht den Führerschein mit 17...dann auch gleich BE, kostet moch mal ca. 600 euro...ja nachdem wie schnell er versteht wie man mit anhänger einparkt. Dann kann er den doch lassen und 2013 diese Schulung machen....oder?
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| migula: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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Ja! Aber von wem werden diese Schulungen dann durchgeführt :?: Natürlich von den Fahrschulen :twisted: Billiger wird das wohl nicht :!:
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| ALoisius: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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| Zitat: | | Ja! Aber von wem werden diese Schulungen dann durchgeführt Natürlich von den Fahrschulen Billiger wird das wohl nicht |
Na wer soll denn sonst die Ausbildung durchführen? Die Kosten für den "kleinen" Anhängerschein (B96) werden deutlich billiger werden.
Der Theorieanteil wird in der Gruppe durchgeführt und die eine praktische Stunde kann die Welt nicht kosten.....
| Zitat: | | Unser sohn macht den Führerschein mit 17...dann auch gleich BE, kostet moch mal ca. 600 euro...ja nachdem wie schnell er versteht wie man mit anhänger einparkt. Dann kann er den doch lassen und 2013 diese Schulung machen....oder? |
Wenn Ihr so lange warten wollt? Folgendes gilt es aber zu bedenken. Der "kleine" Anhängerschein gilt nur bis 4,25to. Der heutige BE liegt da deutlich darüber. Die Anforderungen an die neue Klasse BE könnten ab 2013 deutlich höher sein.
Im übrigen wird mit dem anhänger nicht eingeparkt, sondern rückwärts um die Ecke gefahren.
| Zitat: | | Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer? |
Du hast die Frage eigentlich schon beantwortet...... Erfahrung
Der Fahranfänger in der heutigen Zeit muss sofort mit dem Kampf auf der Straße zurecht kommen. Dafür muss er bestens gerüstet sein.
Wir hatten früher Zeit in den Straßenverkehr hineinzuwachsen, diese Zeit gibt es heute nicht mehr, leider.
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| migula: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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[quote="ALoisius"][quote]
Die Kosten für den "kleinen" Anhängerschein (B96) werden deutlich billiger werden.
[quote]
Wer daran glaubt, glaubt auch den Politikern :razz:
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| fraedt: "Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?"
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Zitat:
"Ich finde es ok, dass man mit dem BE eben nur die Fahrzeuge führen darf, auf denen ma es gelernt hat. Ein 7,5t verhält sich total anders als ein Polo, alleine bei der Einfahrts ins Parkhaus :D "
Warum braucht man denn keinen Führerschein für Porsche, Ferrari... etc. Diese Handfeuerwaffen sind ebensoweit vom Polo wie der vom 7,5 Tonner entfernt. Durch die geringere Dynamik ist hier wesentlich weniger Gefahrenpotiential.
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