Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln
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| mueckenstuermer: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Aktuelles Urteil zum PKW-Rücktritt unmittelbar anwendbar auf vergleichbare Womo- und Caravanfälle:
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Der Händler kann sich nicht darauf berufen, ein Fehler sei "Stand der Serie" Maßgeblich ist der allgemeine Markt und die durchschnittliche Erwartung des Käufers an ein vergleichbares Produkt.
Wichtig auch, dass neben dem Urteil des OLG Düsseldorf nun auch das OLG köln bestätigt, dass ein einzelner kleiner Mangel ggf. nicht für den Rücktritt reicht. Kommen aber mehrere kleinere Mängel zusammen, liegen dennoch die Rücktrittsvoraussetzungen vor.
Nutzungsentschädigung für gefahrene KM bei der M-Klasse 0,4 % vom Kaufpreis je 1.000 km. Das dürfte auch die Hausnummer bei hochwertigen Womos sein.
Gruss m.
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| Anzeige: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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| Lancelot: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Dein link funzt nicht ... :(
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| mueckenstuermer: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Hm:
Es handelt sich um das OLG köln-Urteil 15 U 185/09
Mal hier klicken und die Daten eingeben. Das sollte funktionieren. Bekomme den unmittelbaren Zugriff auch nicht hin. Kann jemand helfen?
--> Link
Gruss m.
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| Lancelot: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Aha ... jetzt aber : :)
--> Link
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| mueckenstuermer: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Zusammen sind wir stark....
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| chrystal: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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Rücktritt 10.2007
1. Urteil 11.2009
2. Urteil 04.2010
Wohl dem, der Geduld und Geld aufbringen kann!
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| carthagocliff: "Wo Premium drauf steht muss auch Premium drin sein OLG Köln"
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| Zitat: | | Wohl dem, der Geduld und Geld aufbringen kann! |
Und das wissen auch die Hersteller !! :x
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