Unterhaltskosten für ein Wohnmobil als Kosten der Unterkunft
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| apnl: "Unterhaltskosten für ein Wohnmobil als Kosten der Unterkunft"
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010 Az. B 14 AS 79/09 R
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welches für ALG II Bezieher möglicherweise interessant sein kann.
Im Tenor: Ein Bezieher von ALG II der keine Wohnung hat, jedoch in einem Womo lebt, kann Unterhaltskosten für das Wohnmobil beanspruchen.
Gruß
Armin
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| Anzeige: "Unterhaltskosten für ein Wohnmobil als Kosten der Unterkunft"
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| felix52: "Unterhaltskosten für ein Wohnmobil als Kosten der Unterkunft"
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Moin Armin
ist doch interessant, dieses Urteil.
Durchaus nachvollziehbar sagt die höchste richterliche Instanz dort unanfechtbar:
Leistungsempfänger, die in einem Wohnmobil leben, haben Anspruch auf alle Leistungen, die zum "dort Wohnen" und im Zusammenhang damit anfallen.
Also moderate Stellplatzgebühren, Gas für die Heizung und auch alle Neben-
kosten, die für immobilen Wohnraum gelten. Also Schadensreparatur z.B. an der Wasseranlage, Neuanschaffung eines Wasserschlauchs, ect.!
Logischerweise net z.B. für den Bremsbelagwechsel oder neue reifen.
Wenn sie abgefahren sind..... Ansonsten?
:? Etwa bei "Standplatte" ?
Und neue fenster, Mobiliar, Bordbatterie...
Wer das Wohnmobil vor dem "Leistungsbeginn" erworben hat, bekommt
auch noch mindestens die anfallenden Kreditzinsen bezahlt. Mindestens!!
.
Nicht schlecht, Herr Specht
:D :D :D
So könnte man doch in Südspanien leben, oder? :)
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