Kennzeichen bei Abmeldung behalten?
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| homa: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| BernhardK hat folgendes geschrieben:: | | ernsteto hat folgendes geschrieben:: | Mit der versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun. |
Das Wohnmobil wird ja nicht abgemeldet sondern nur vorübergehend stillgelegt, das ist ein Unterschied. Dafür bezahlt man etwas über 2,-Euro mehr. Das Womo darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen und kann somit auch keinen Unfall verursachen, der der versicherung Geld kostet. Wichtig ist, dass die Kasko bzgl. Diebstahl/Brand weiterläuft. |
Deshalb muss das Fahrzeug in der stillgelegten Zeit auch in einem "abschließbarem Raum" stehen. Dies kann meines Wissens aber auch ein Platz mit einer abschließbaren Kette sein. Einfach so auf dem eigenen Hof abstellen geht also nicht.
Gruß
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| Anzeige: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| Narbe: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.
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| dieter2: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| ernsteto hat folgendes geschrieben:: | Mit der versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun. |
Ich habe sogar einen Nachtrag und eine Police über die Ruheversicherung bekommen.
Gruss Dieter
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| dieter2: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| Narbe hat folgendes geschrieben:: | Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann. |
Woher hast Du diese Info :roll:
Wenn ich noch einen Tag TÜV habe wird es angemeldet.
Mit diesen einen Tag kann ich zum TÜV fahren.
Gruss Dieter
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| BernhardK: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| Narbe hat folgendes geschrieben:: | Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann. |
Das ist nicht so, mein letztes Womo musste im Oktober zum Tüv. Ich habe es aber stattdessen vorübergehend stillgelegt und im März des darauffolgenden Jahres wieder zugelassen und bin dann erst zum TÜV gefahren.
Es wird hier immer wieder Abmeldung und vorübergehende Stilllegung verwechselt.
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| markgraefin: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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Hallole,
nachdem ich mich jetzt wieder lebendig fühle und auch das internet sich bekrabbelt hat, will ich mich wenigstens bei euch für die vielen Vorschläge und Beispiele bedanken.
Ich habe meinem Versicherungsmakler eine Mail geschickt, der soll mir die Seite der versicherung erläutern.
Mit der Zulassung telefoniere ich am Montag.
Außerdem wollen wir, wenn wir das Womo ausgegraben bekommen, am Sonntag eine Runde damit drehen, voll tanken und an der Hafeneinfahrt ein paar Schiffe gucken.
Vielen Dank und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr
Markgräfin
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| agent_no6: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| Narbe hat folgendes geschrieben:: | Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann. |
stimmt so definitiv nicht.
Auch mit abgelaufenem Tüv und ohne Stempel kann man zum TÜV fahren, nur muß das Kennzeichen zum Halter passen, sprich reserviert sein. Des weiteren muß man eine Versicherungsnummer zur Zulassung haben (die sendet dir die versicherung sowieso direkt nach der Abmeldung zur Wiederzulassung).
Damit bist du versichert und du darfst damit auch zur Zulassungstelle fahren.
Und das Beste: Man bekommt TÜV dann wieder für volle 2 Jahre und es wird nicht zurückdatiert, weil das Fahrzeug stillgelegt ist.
Das mache ich schon lange mit meinem Moped so...
Viele Grüße
Didier
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| BernhardK: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| agent_no6 hat folgendes geschrieben:: |
Auch mit abgelaufenem Tüv und ohne Stempel kann man zum TÜV fahren, nur muß das Kennzeichen zum Halter passen...
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Das stimmt, allerdings auch nur auf dem direkten Weg. Man darf nicht auf der Fahrt noch andere Dinge erledigen, ansonsten Anzeige.
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| agent_no6: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| agent_no6 hat folgendes geschrieben:: | | Narbe hat folgendes geschrieben:: | Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann. |
stimmt so definitiv nicht.
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Hab mich vertan, natürlich kann man die Kiste ohne TÜV nicht anmelden. Da hat Narbe schon recht.
Aber man darf damit unangemeldet zum TÜV fahren, das wollte ich damit sagen.
Also wenn man einen Abstellplatz hat der nicht öffentlicher Grund ist dann immer abmelden, bei etwas längerer Zeit. Wie schon Vorschreiber bemerkt haben ist das ein Rechenexempel.
Ab- und Anmeldegebühren kosten dagegen fast nix.
Grüße Didier
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| gregor1: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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Hallo Zusammen, ich habe bereits den Nachtrag Nr.25 zu meinem Versicherungsvertrag. Das ist mein Wechselkennzeichen. Mal mit mal ohne Landkreis Stempel.
Bei einer Summe von 3,10€ pro Tag versicherung und Steuer und einem Aufwand von ca. 16€ für Ab- und Anmeldung rechnet sich schnell.
versicherung wird für die Dauer der Zulassung berechnet, Steuer ist mindestens für ein Zeitraum von einem Monat fällig.
Natürlich ein eigener und abgesicherter stellplatz ist die Vorraussetzung.
Gruß Gregor
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| hennes: "Kennzeichen bei Abmeldung behalten?"
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| dieter2 hat folgendes geschrieben:: | | Narbe hat folgendes geschrieben:: | Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann. |
Woher hast Du diese Info :roll:
Wenn ich noch einen Tag TÜV habe wird es angemeldet.
Mit diesen einen Tag kann ich zum TÜV fahren.
Gruss Dieter |
...so ist es :!: habe heute bei der Zulassungsstelle angerufen und man sagte es mir genauso :!: bei der Wiederzulassung muß das Fahrzeug noch einen Tag TÜV haben, das genügt.
Habe ich schon immer gewußt, habe mich aber heute trotzdem noch einmal erkundigt.
Vor 30 - 40 Jahren war das anders.
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