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Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich

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Advantage: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo,

auch ich habe heute mit der versicherung telefoniert.

Es ist tatsächlich bei "Allen Gesellschaften" so, wenn der anhänger einen Schaden am ziehenden Fahrzeug verursacht ist dies ein Betriebsschaden.

reifenplatzer sind auch Betriebsschaden. Es wird in diesen Fällen auch oftmals das ZGG des Fahrzeuges überprüft, bzgl. Überladung als Unfallursache.

Es hilft auch nicht, wenn der Halter der Fahrzeuge unterschiedlich ist, mit dem Anhängen bildet sich eine Einheit. Es haftet immer das Zugfahrzeug. Der anhänger gehört praktisch zum Zugfahrzeug und somit ist es vollkommen egal, auf wen dieser zugeladssen ist.
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ansger: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo,
ein Unfall wird in der Vollkaskoversicherung nur dann bezahlt, wenn der Unfallbegriff laut den Allgemeinen Kraftfahrzeug Versicherungsbedingungen erfüllt ist - also mal die eigene AKB lesen und nicht einfach weglegen.
Der Unfall ist definiert als ein Schadenereignis welches plötzlich, von aussen, unmittelbar und mit mechanischer Gewalt eingetreten ist. Sobald eines dieser Merkmale fehlt zählt der Schaden in der Vollkaskoversicherung nicht als Unfall und ist nicht versichert.
Diese Regelung ist bei allen Versicherungen so.
Das bedeutet: Wenn vor dem Aufprall an den Zugwagen ein Kontakt mit der Fahrbahnbegrenzung stattgefunden hätte wäre der Unfallbegriff erfüllt gewesen und die versicherung hätte gezahlt.
Es ist leider so
Gruß Ansger
Waldtroll: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Bin vor Jahren mit meinem Stapler mal an mein Auto gefahren, da hat die Haftplicht vom Stapler auch nicht bezahlt.
peterundevi: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo an alle,
wenn ich einen Hänger ziehe, und der beschädigt irgend etwas (Zugfahrzeug oder fremdes Eigentum) zahlt immer die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Dadurch verliert man seine %.
Die Haftplicht des Hänger zahlt nur wenn man ihn z.B schiebt. Deshalb ist die versicherung auch so günstig (ca 15,-- € )
Wenn ich den Schaden, den mir mein Hänger an meinem PKW verursacht hat erstattet bekommen möchte, braucht man eine Vollkasko! Die zahlt fast immer.
Nur z. B nicht bei Alkohol oder grobe Fahrlässigkeit. Kommt immer ein bischen auf die versicherung drauf an.
Bin selbst Versicherungsfachmann

Gruß
Peter
knauserich: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
peterundevi hat folgendes geschrieben::
Hallo an alle,
wenn ich einen Hänger ziehe, und der beschädigt irgend etwas (Zugfahrzeug oder fremdes Eigentum) zahlt immer die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Dadurch verliert man seine %.
Die Haftplicht des Hänger zahlt nur wenn man ihn z.B schiebt. Deshalb ist die versicherung auch so günstig (ca 15,-- € )
Wenn ich den Schaden, den mir mein Hänger an meinem PKW verursacht hat erstattet bekommen möchte, braucht man eine Vollkasko! Die zahlt fast immer.
Nur z. B nicht bei Alkohol oder grobe Fahrlässigkeit. Kommt immer ein bischen auf die versicherung drauf an.
Bin selbst Versicherungsfachmann

Gruß
Peter


Hallo,
"Versicherungsfachmann" das stimmt so aber nicht. Bei einem Betriebsschaden zahlt die versicherung (auch VK) nicht !
stumpi: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Ganz einfach weil es dann ein Betriebsschaden ist und der ist nicht versicherbar.


Grüsse aus der pfalz

die Stumpis
E2nO: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hmm, wenn ich die ursprüngliche Schadenschilderung lese, dann frage ich mich, warum für den Schaden nicht die Haftpflichtversicherung des Hängers dinglich gemacht werden kann: schließlich war der Hänger nach dem Überschlag (und vor dem Einschlag in das Zugfahrzeug) doch offensichtlich nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden?

Sollte aber der Halter des Hängers und des Zugfahrzeugs die gleiche Person sein, dann wäre in diesem Fall wohl auch nichts zu holen, vermute ich.

Gruß Enno.
hinni-hanni: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo zusammen,
zu der von Stumpi am 22.02.2011 angestoßenen Diskussion wollte ich gerne etwas ergänzen, weil hier aus meiner Sicht einiges durcheinander geht. Leider durfte ich im Artikel selbst nicht anworten, bin wohl noch nicht lange genug dabei.
Ich habe mal Jura studiert und arbeite heute als stellvertretender Leiter einer Kfz-Schadenabteilung einer recht bekannten versicherung. Bei der Diskussion geht aus meiner Sicht einiges durcheinander.
Versichert sind in der Vollkasko u.a. Schäden durch Unfälle. Unfälle werden definiert als Ereignisse, die unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken. Ein mitgeführter anhänger bildet mit dem Zugfahrzeug eine Betriebseinheit. Wenn das Zugfahrzeug verunfallt, sind alle Schäden, die vom anhänger an dem Zugfahrzeug verursacht werden, nicht versichert, weil der Schaden eben nicht von "außen" einwirkt, sondern innerhalb der Betriebseinheit entstand. Alle anderen Schäden, z.B. weil das Fahrzeug danach noch in die Leitplanke fährt, sind dann aber abgedeckt.
Diese sogenannten Betriebsschäden können auch versichert werden. Meines Wissens nach allerdings nur im gewerblichen Bereich. Im privaten Bereich wird von einigen Gesellschaften der Schaden, der durch den anhänger entsteht übernommen, obwohl formal kein Versicherungsschutz besteht. Grund hierfür ist, dass der Ärger, den eine Ablehnung beim Kunden verursacht, in keiner Relation zum Einspareffekt liegt. Es kommt halt nicht so häufig vor.
Die Aussage in diesem Forum, wonach die Kasko-versicherung den Schaden am Zugfahrzeug übernommen hat, weil der anhänger durch eine Sturmboe dagegen geschlagen ist, ist insofern nachvollziehbar, weil es in diesem Fall die Teilkaskoversicherung bezahlt haben dürfte (weil ein Sturmschaden vorliegt). In der Teilkasko gibt es den Begriff des Betriebsschadens nicht.
Noch ein kurzer Hinweis zur Haftpflichtversicherung bei Fahrten mit Hänger, weil das hier im Forum falsch dargestellt wurde:
Aufgrund einer Gesetzesänderung im StVG kann heute, wenn ich mit Zugfahrzeug und Hänger unterwegs bin und einen Unfall verursache, sowohl die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, als auch des Hängers vom Geschädigten in Anspruch genommen werden. Früher musste man tatsächlich seine Ansprüche beim Zugfahrzeug anmelden. Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des BGH teilen sich dann hinterher die beiden Versicherungen den Schaden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass diese Rechtsprechung durch eine Gesetzesinitiative über kurz oder lang wieder geändert wird. Dann wird es wieder so sein, dass die Schäden intern alleine vom Zugfahrzeug reguliert werden.
Und noch ein Hinweis, weil auch dies hier falsch dargestellt wird:
es ist nicht möglich, dass die Haftpflicht-versicherung des Anhängers den Schaden am ziehenden Fahrzeug übernimmt, und zwar auch dann nicht, wenn sich der anhänger bereits vom Zugfahrzeug gelöst hat und dann dort hineinrollt. Steht in den vertraglichen Bestimmungen (AKB)ausdrücklich drin, bitte bei Bedarf lesen. Die genaue Fundstelle kann ich nicht benennen, da die AKB heutzutage unterschiedlich aufgebaut sind.
Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu kompliziert, vielleicht hilft es dem einen oder anderen weiter.
Nasenbär: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Beitrag an den bestehenden Thread angefügt.
bigpit: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
hinni-hanni hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
zu der von Stumpi am 22.02.2011 angestoßenen Diskussion wollte ich gerne etwas ergänzen, weil hier aus meiner Sicht einiges durcheinander geht. Leider durfte ich im Artikel selbst nicht anworten, bin wohl noch nicht lange genug dabei.
Ich habe mal Jura studiert und arbeite heute als stellvertretender Leiter einer Kfz-Schadenabteilung einer recht bekannten versicherung. Bei der Diskussion geht aus meiner Sicht einiges durcheinander.
Versichert sind in der Vollkasko u.a. Schäden durch Unfälle. Unfälle werden definiert als Ereignisse, die unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken. Ein mitgeführter anhänger bildet mit dem Zugfahrzeug eine Betriebseinheit. Wenn das Zugfahrzeug verunfallt, sind alle Schäden, die vom anhänger an dem Zugfahrzeug verursacht werden, nicht versichert, weil der Schaden eben nicht von "außen" einwirkt, sondern innerhalb der Betriebseinheit entstand. Alle anderen Schäden, z.B. weil das Fahrzeug danach noch in die Leitplanke fährt, sind dann aber abgedeckt.
Diese sogenannten Betriebsschäden können auch versichert werden. Meines Wissens nach allerdings nur im gewerblichen Bereich. Im privaten Bereich wird von einigen Gesellschaften der Schaden, der durch den anhänger entsteht übernommen, obwohl formal kein Versicherungsschutz besteht. Grund hierfür ist, dass der Ärger, den eine Ablehnung beim Kunden verursacht, in keiner Relation zum Einspareffekt liegt. Es kommt halt nicht so häufig vor.
Die Aussage in diesem Forum, wonach die Kasko-versicherung den Schaden am Zugfahrzeug übernommen hat, weil der anhänger durch eine Sturmboe dagegen geschlagen ist, ist insofern nachvollziehbar, weil es in diesem Fall die Teilkaskoversicherung bezahlt haben dürfte (weil ein Sturmschaden vorliegt). In der Teilkasko gibt es den Begriff des Betriebsschadens nicht.
Noch ein kurzer Hinweis zur Haftpflichtversicherung bei Fahrten mit Hänger, weil das hier im Forum falsch dargestellt wurde:
Aufgrund einer Gesetzesänderung im StVG kann heute, wenn ich mit Zugfahrzeug und Hänger unterwegs bin und einen Unfall verursache, sowohl die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, als auch des Hängers vom Geschädigten in Anspruch genommen werden. Früher musste man tatsächlich seine Ansprüche beim Zugfahrzeug anmelden. Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des BGH teilen sich dann hinterher die beiden Versicherungen den Schaden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass diese Rechtsprechung durch eine Gesetzesinitiative über kurz oder lang wieder geändert wird. Dann wird es wieder so sein, dass die Schäden intern alleine vom Zugfahrzeug reguliert werden.
Und noch ein Hinweis, weil auch dies hier falsch dargestellt wird:
es ist nicht möglich, dass die Haftpflicht-versicherung des Anhängers den Schaden am ziehenden Fahrzeug übernimmt, und zwar auch dann nicht, wenn sich der anhänger bereits vom Zugfahrzeug gelöst hat und dann dort hineinrollt. Steht in den vertraglichen Bestimmungen (AKB)ausdrücklich drin, bitte bei Bedarf lesen. Die genaue Fundstelle kann ich nicht benennen, da die AKB heutzutage unterschiedlich aufgebaut sind.
Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu kompliziert, vielleicht hilft es dem einen oder anderen weiter.



Sehr gut und umfassend beschrieben und eigendlich allgemeinverständlich erklärt.
Es ist oft schwer dem Verbraucher unsere Gesetze und Auslegungen zu vermitteln und in kaum einer anderen Sparte gibt es mehr selbsternannte Fachleute wie im Themenbereich Versicherungen. Daher vermeide ich es seit langen zum Thema Versicherungen meinen Komentar abzugeben...immer das gleiche, immer die selben Einwende.

Hier wurde ein kompliztierter Schaverhalt klasse erklärt und daher breche ich mit meinem eigenen Vorsatz und zolle dem Verfasser Achtung und Anerkennung.

Das die Diskusion an diesem Punkt, trotz der tollen Erklärung trotdem nicht am Ende sein wird ahne ich allerdings jetzt schon. Sich im Recht fühlen und es letztlich auch zu bekommen sind nun mal leider 2 Paar Schuhe.

Eines möchte ich jedoch noch anmerken. Sich billig zu versichern muss man sich erst mal leisten können.
Gut und vernünftig versichert, bei einer guten Gesellschaft, bei einem Kollegen oder Kollegin von mir, die sich für Ihre Mandanten einsetzt und schon hat man gute Chancen auch zu seinem gefühlten Recht zu kommen.


BigPit
Seit 20 Jahren freier Versicherungsmakler
brainless: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
bigpit hat folgendes geschrieben::



Eines möchte ich jedoch noch anmerken. Sich billig zu versichern muss man sich erst mal leisten können.
Gut und vernünftig versichert, bei einer guten Gesellschaft, bei einem Kollegen oder Kollegin von mir, die sich für Ihre Mandanten einsetzt und schon hat man gute Chancen auch zu seinem gefühlten Recht zu kommen.


BigPit
Seit 20 Jahren freier Versicherungsmakler




Hallo bigpit,

ich teile deine Einschätzung des Kommentars von hinni-hanni: Einfach und verständlich! :!:

Daß aber ein VN nur bei deinen Kollegen und Dir gut aufgehoben ist, ist wohl äußerst zweifelhaft.
Selbst wenn Du ein "guter" sein solltest (keine Wertung von mir) müssen Deine Kollegen noch lange nicht diese Qualität haben.
Ich persönlich bin in all den Jahren hervorragend mit den "billigen Versicherungen" ausgekommen.
Wenn ich einen Versicherungsvertreter brauche, weil dieser im Schadensfall den Sachverhalt so "dreht", daß die Gesellschaft regulieren wird, liegt das nicht am Vertreter, sondern an den unverständlichen AGB's des Versicherers.
Die AGB's meiner Versicherer verstehe ich selbst.

Noch eins: Versicherungsmakler haben keine "Mandanten", sondern "Kunden". "Mandanten" hat nur, wem ein "Mandat" übertragen wird.


brainless :wink:
cojo: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist jeder der das Sicherungsseil das den Hänger beim nicht beabsichtigtem Lösen von der AHK bremsen soll, ordnungsgemäß am Zugfahzeug (eventuell noch an einer Abschleppöse) befestigt, dämlich :!: :roll:

Denn, wenn er sich durch äußere Einflüsse gelößt hat (sehr tiefes Schlagloch, Bodenwelle z.B. wegen Verkehrsberuhigung) und im Unfallhergang dann das Zugfahrzeug aus der Spur wirft oder anders beeinflusst und beschädigt, wäre der Schaden am Zugfahrzeug nicht versichert. Und dies trifft auch zu, wenn das Zugfahrzeug dann durch den Hänger an Ihn selbst gezogen wird :?:

Wenn es zutrifft das durch die Sicherungspflicht der Versicherungsschutz unter Umständen flöten geht, ist dies wieder eine Rechtsvorschrift die dies erfüllt :ooo:

Und damit sind wir wieder beim beliebten Thema, "der Sinnhaftigkeit von Versicherungen und Banken"!

Gruß Jörg
bigpit: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
DAS sind die Beiträge die ich immerwieder so liebe.......

Oder soll das nur den Nicknamen untermauern ? <--Dies ist eine FRAGE und keine Behauptung oder Feststellung.


Ich empfehle das genauere Studium der Sachwalterurteile und des Maklerechtes aus denen sehr genau hervorgeht, ob und wann ein Makler (hier Versicherungen) ein Mandat hat oder nicht. Die Ableitung zum Mandanten oder Kunden ist da auch unmissverständlich erklärt.


Aber nun den. Ich finde wiedermal die Bestätigung, dass es besser ist zum Thema Versicherungen die Klappe zu halten.

Ergänzend noch soviel dazu, es gibt auch sehr viele Kollegen aus der Ausschließlichkeit die einen sehr guten Job, im Sinne Ihrer Kunden machen. Wer einen guten Versicherungsmann/Frau, egal ob Agent, Vertreter, Makler hat, der soll auf jeden Fall diesem die Treue halten und NICHT für "PaarEurofuffzig" wechseln.


Aber es ist jeden überlassen, zu machen was er will.
Ich für meinen Teil setze auf Qualität, Service, Leistung und einen günstigen, angemessenen Beitrag, wer anderes will....bitteschön, aber nicht bei mir.

Ich weiß WO ich MEINE FZG versichert habe. Bestimmt nicht beim billigsten (und ich könnte mich im Schadensfalle wehren).
Genau diese Empfehlung geht auch an meine Kunden und auch an meine Mandanten....ein Makler hat nämlich meist beides :wink:
brainless: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Zitat:
Ich empfehle das genauere Studium der Sachwalterurteile und des Maklerechtes aus denen sehr genau hervorgeht, ob und wann ein Makler (hier Versicherungen) ein Mandat hat oder nicht. Die Ableitung zum Mandanten oder Kunden ist da auch unmissverständlich erklärt.




Danke, etwas dazugelernt zu haben.
Makler haben Kunden und ggfs. auch Mandanten - Du hast Recht. :oops:

Auf die anderen Punkte gehe ich nicht ein - das verbietet mir meine Erziehung,


brainless :wink:
hast29: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Möchte auch noch meinen Senf dazugeben :D

Aus unseren sehr langen Wohnwagenzeiten weiß ich, das wenn uns der Supergau mit aufschaukeln oder reifen patzer passiert wäre, man immer einen "äußeren Einfluß" dabei haben sollte.

Weil nämlich sonst die Versicherer nicht zahlen :-)

Selbst Schuld....heißt es da....
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