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Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich

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stumpi: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Schock vorletztes Wochenende,
ein Freund von uns ist vor 2 Wochen am Wochenende
mit Wohnmobil und anhänger auf der Autobahn unterwegs gewesen, aus Unachtsamkeit ist er ins Schlingern gekommen und der anhänger hat sich überschlagen und letztendlich im Seitenteil des Wohnmobils eingeschlagen.
Der Schaden ist enorm. Gestern nun die Horrornachricht, die versicherung will den Schaden trotz Vollkasko nicht bezahlen.
Da wir auch öfters mit anhänger und geparktem Smart unterweg sind habe ich heute meine versicherung angerufen, und nach dem Versicherungsschutz des beschriebenen Falles bei unserem Wohnmobil nachgefragt.
Die Antwort war ernüchternd.
Kein Versicherungsschutz auch nicht bei Vollkasko , da ( jetzt die Erklärung) es handelt sich um ein Eigenschaden t und dieser nicht Versicherbar sei. Das heißt das wann auch immer ich mit dem Wohnmobil oder Auto mit Anhängerunterwegs war, ich das Risiko trage obwohl ich Vollkasko habe.
Ich werde als nächstes ein paar andere Versicherungen anfragen ob diese das obn genannte Risiko Versichern.
Was meint Ihr das ist doch nicht korrekt.

Grüsse aus der Pfalz
die Stumpis
[/b]
Anzeige: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
JamesBond: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Konn ich so nicht bestätigen.

Vor drei Jehren ist mir ein anhänger eines Freundes durch eine Sturmböhe hinten in meinen 5er rein.
Die ganze Seite war zerdellt bis in den Seitenschweller rein.


Das hat die Vollkasko problemlos bezahlt.
JamesBond: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hilfe, wo ist die ändern Taste geblieben.

Kann man jetzt die blöden Flüchtigkeitsfehler nicht mehr korrigieren???
Tipsel: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Das würde bedeuten, dass der Hänger auf jemand anderen zugelassen sein müsste?
A 800: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Ich denke, die Vollkasko ist für eigene Schäden da?

Egal wie sie passiert sind.

Im Schlimmsten Fall kann die Haftpflicht des Anhängers in Anspruch gezogen werden, macht ja aber keinen Sinn, da ja Eigenschaden.

So richtig kann ich das nicht glauben.
dl3ro: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo,
meines wissens ist der Hänger immer in der Zugfahrzeughaftpflicht solange er angehängt ist. Die HängerHaftpflicht greift nur wenn der Hänger einen Schden alleine verursacht, ohne Zugfahrzeug.
Und das mit der Vollkasko weis ich nicht.
minerve: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Ich kanns zwar auch nicht glauben, aber die sehen das so:

DEIN Hänger macht einen Schaden an DEINEM Eigentum = keine Zahlung
DEIN Hänger macht einen Schaden bei einem Dritten = Zahlung

Diese Handhabung entspricht bei der Haftpflicht dem Fall, dass Du z.B. mit einer Zigarette ein Loch in den eigenen Mantel brennst. Da zahlen sie auch nicht

Sollte man aber wirklich prüfen :eek:
Freetec 598: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Ähnliche Situation:
meine Frau und ich fahren mit unseren beiden PKWs hintereinander her,
ich fahre meiner Frau mit meinem Vollkasko versicherten PKW versehentlich ins Heck ihres Vollkasko versicherten PKWs.
Unsere versicherung zahlt keinen Pfennig. Ist so!
Tipsel: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Wenn die Autos auf die einzelnen Familienmitglieder zugelassen sind, zahlt die versicherung.

Wir wurden drauf aufmerksam gemacht, weil alle Fahrzeuge auf mich liefen, da ich die einzige war, die immer Zeit hatte zur Zulassungsstelle zu fahren.
travelrebell: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
der Schaden in der Vollkasko der abgelehnt wurde war ein reiner Betriebsschaden, event. kann ein anderer Versicherer dieses Risiko in Deckung nehmen, frag mal nach. Ist etwas kompliziert zu verstehen, mal als anderes Beispiel: Du hättest einen Geländewagen mit Seilwinde, versuchst ein anderes Auto oder dein eigenes Auto damit aus einem Schlammloch herauszuziehen. dabei reißt der Vorderwagen aus----keine Erstattung. Ebenso ist es mit der Verwindung des betriebenen Anhängers und dem Schaden am Womo...
meier923: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Ich kanns auch nicht glauben :!:
Wozu dann Vollkasko :?:

PS. Mein Bruder fuhr mir auf auf meinen Neuen PKW-> Ich musste eine Vollbremsung machen ,da Fahrradfahrer ohne Licht(Stockdunkel und mit speed) :twisted: ... naja die waren dann schneller weg wie ich brüllen konnte , aber was solls -> Die Vollkasko zahlte -> Beide Fahrzeuge waren auf mich zugelassen :!: :!: Deshalb kann ich es kaum glauben das "Sie"nicht zahlt , es interessiert mich auch brennend, da ich in Zukunft auch mit anhänger unterwegs bin .
Waldtroll: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Doch es stimmt, bei eigen Schaden zahlt die versicherung nicht, habe ich selbst auch fühlen müssen.
Freetec 598: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hallo Carsten,

ich denke , da hast Du Glück gehabt.
Denn stell Dir vor, wenn die versicherung in so einem Fall zahlen würde/müßte könntest Du Dir ja Deine vielleicht unverkäuflichen Autos zu Totalschäden "umwidmen" und die versicherung müßte zahlen.
Wo sind denn überhaupt unsere selbstständigen Versicherungsleute
und Anwälte hier im Forum zum Thema?
meier923: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Zitat:

ich denke , da hast Du Glück gehabt

wenn ich die Aussagen hier lese ,habe ich wirklich Glück gehabt :!:
travelrebell: "Unfall mit Anhänger kein Versicherungsschutz im Kaskobereich"
Hier ein Link der Licht in das Dunkel bringt : Abgrenzung zw. Unfall bzw. Betriebsereignis verdeutlicht das Urteil in dem Beispiel --> Link
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