| ggries: "warnschild für italien"
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hallo hätte mal eine kleine (rechts)frage,
in italien braucht man ja dieses gestreifte warnschild für hinten.
überall lese ich für überstehende lasten......
jetzt die frage:
habe hinten einen motoradträger auf dem ich eine kiste habe auf der ich unsere fahrräder transportiere.
dieser träger ist natürlich beleuchtet und eingetragen.
die räder stehen beim transport nur unwesentlich (>100mm) über - brauche ich überhaupt so ein schild?
gruss
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| Anzeige: "warnschild für italien"
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| azenberg: "warnschild für italien"
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Auch beleuchtete Trägersysteme benötigen laut ADAC ein Warnschild
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| knauserich: "warnschild für italien"
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ein klares J A !
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| travelrebell: "warnschild für italien"
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ohne gibt es Stress...
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| spleiss53: "warnschild für italien"
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Selbst an einem eingeklappten fahrradträger wird ein solches Schild benötigt.
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| brawo1: "warnschild für italien"
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| azenberg hat folgendes geschrieben:: | | Auch beleuchtete Trägersysteme benötigen laut ADAC ein Warnschild |
Aber nur lt. ADAC, denn seit 10 Jahren fahre ich ständig mit einem Träger, auf dem mal der roller, mal die Fahrräder draufstehen in Italien herum und wurde noch nie, obwohl sowohl roller als auch ein Fahrrad leicht überstehen, deswegen zur Rechenschaft gezogen.
Darüber hinaus habe ich mich in Italien auch bei einem Polizisten erkundigt und als Antwort kam: "Kein Problem".
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| schnarchi: "warnschild für italien"
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| brawo1 hat folgendes geschrieben:: | | azenberg hat folgendes geschrieben:: | | Auch beleuchtete Trägersysteme benötigen laut ADAC ein Warnschild |
Aber nur lt. ADAC, denn seit 10 Jahren fahre ich ständig mit einem Träger, auf dem mal der roller, mal die Fahrräder draufstehen in Italien herum und wurde noch nie, obwohl sowohl roller als auch ein Fahrrad leicht überstehen, deswegen zur Rechenschaft gezogen.
Darüber hinaus habe ich mich in Italien auch bei einem Polizisten erkundigt und als Antwort kam: "Kein Problem". | Ist nicht richtig deine Aussage es heist ganz klar alles was über die normale Fahrzeugbegrenzung hinaus steht muss mit der Tafel sichtbar gemacht werden,Alles andere ist nur eine Aussage eines freundliche Polizeibeamten.Komm in eine Kontrolle mit einem unzufriedenden Beamten dann zahlst Du,genauso sieht es in Spanien aus.
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| a.miertsch: "warnschild für italien"
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Komm in eine Kontrolle mit einem unzufriedenden Beamten dann zahlst Du,genauso sieht es in Spanien aus.
Und wenn du dann noch ein scharfes Mundwasser zum Zähne putzen verwendet hast, wird dein Wohnmobil konfisziert und anschliessend versteigert.
Das Teil ist Pflicht, was gibt es dazu gross zu reden. Macht doch nur Stress, es auf biegen und brechen "ohne" zu versuchen. "Tausend mal probiert, tausend mal ist nichts passiert, tausend und eine Nacht, und es hat tsssuuuun gemacht" -da war der Urlaub futsch-Recht so. :D :D
Albert
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| Molle1: "warnschild für italien"
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Bin auch die letzten 5 Jahre tausende von Km in Italien mit den Fahrrädern hinten drauf rumgefahren ohne Schild. Nachdem ich hier aber darüber gelesen habe mache ich mein Schild doch lieber dran bevor etwas passiert. Habe zwar glaub nicht das richtige (Anzahl Streifen) aber besser als keines.
Hatte mein Schild immer in der heckgarage sowieso dabei. Da wäre ich ganz schön sauer auf mich weil ich nur zu faul war um es hinzumachen.
Grüße Reinhard
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| jayar: "warnschild für italien"
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Gilt die Regelung mit der Warntafel eigentlich auch, wenn zwar z.B. die Halterung des Fahrradträgers an der Rückwand angebracht ist (der Träger selbst ist abmontiert), diese allerdings nicht über die Stoßstange hinausragt?
Gruß
Jörn
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| schnarchi: "warnschild für italien"
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| jayar hat folgendes geschrieben:: | Gilt die Regelung mit der Warntafel eigentlich auch, wenn zwar z.B. die Halterung des Fahrradträgers an der Rückwand angebracht ist (der Träger selbst ist abmontiert), diese allerdings nicht über die Stoßstange hinausragt?
Gruß
Jörn |
Wenn deine Stoßstange Serienmäsig soweit heraus steht dann ist es ein bestandteil des Fahrzeug.Siehe in dein Fahrzeugschein nach der gesamtlänge des Fahrzeug.
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| meier923: "warnschild für italien"
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| jayar hat folgendes geschrieben:: | Gilt die Regelung mit der Warntafel eigentlich auch, wenn zwar z.B. die Halterung des Fahrradträgers an der Rückwand angebracht ist (der Träger selbst ist abmontiert), diese allerdings nicht über die Stoßstange hinausragt?
Gruß
Jörn |
Nein , meines Wissens nach nur was Übersteht :!: -->> Da grade fahrradträger etwas überstehen ,muß auch dort dieses Schild dran -> dies ist ja bei Dir nicht der Fall !
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